Deutsch-Spanischer Bachelor-Studiengang Rechtswissenschaft, Bachelor of Laws (LL.B.) und "Grado en Derecho"
Die globalisierte Wirtschaft braucht international agierende Juristinnen und Juristen. Mit einem Wirtschaftsverkehr zwischen Spanien und Deutschland im zweistelligen Milliardenbereich entsteht ein rechtlicher Beratungsbedarf, der Jurastudierenden beider Länder spannende Perspektiven bietet. Der deutsch-spanische Studiengang ist insbesondere auf Handels- und Wirtschaftsrecht fokussiert und bereitet die Studierenden z.B. auf den Einsatz in einer Kanzlei für Wirtschaftsrecht vor, die Arbeit in einer Rechtsabteilung internationaler Unternehmen oder aber auch in europäischen bzw. internationalen staatlichen Organisationen.
Das klassische Jurastudium kombiniert mit einem zweijährigen Studienabschnitt in Sevilla. Das Studium ist durch die Auslandserfahrung, das Praktikum und verschiedene Workshops sehr abwechslungsreich. Außerdem fasst man in gleich zwei Rechtsordnungen Fuß und ist so fachlich gut vorbereitet, ob man nun nach Deutschland zurückkehrt oder in Spanien bleiben möchte.
Roberto Leitloff García, Absolvent, Deutsch-Spanischer Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft
- Fakultät
- Rechts-und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
- Studienabschluss
Bachelor of Laws (LL.B.), Universität Bayreuth & Grado en Derecho, Universidad Pablo de Olavide (Sevilla)
- Studienbeginn
- Wintersemester
- Regelstudienzeit
- 8 Semester
Vorlesungssprachen
Deutsch, Spanisch und Englisch
- Zulassung
Zulassungsbeschränkung: örtliches Auswahlverfahren
Hochschulzugang: allgemeine bzw. einschlägige fachgebundene Hochschulreife oder berufliche Qualifikation
Sprachkenntnisse: Deutsch C1, Spanisch B2
Website
In zwei Rechtskulturen Zuhause
Das Studium der Rechtswissenschaft konzentriert sich größtenteils auf die eigene Rechtsordnung. Der Arbeitsmarkt verlangt jedoch zunehmend nach Juristen und Juristinnen, deren Verständnis der Rechtswissenschaft nicht ausschließlich von der eigenen Rechtstradition geprägt ist und die daher besonders in der Lage sind, international tätig zu werden. Dazu muss auch unbedingt ein Feingefühl für den Umgang mit den unterschiedlichen Mentalitäten und Konventionen vorhanden sein, welches erst durch das Eintauchen in das Leben und die (Rechts-)Kultur fremder Länder entwickelt werden kann.
Bedenkt man, dass Deutschland der wichtigste Handelspartner Spaniens ist und dass sich hunderttausende Spanier und Deutsche im jeweils anderen Staat etabliert und mittlerweile dort Familie und Vermögen haben, liegt der Bedarf der auf den deutsch-spanischen Rechtsverkehr spezialisierten Juristen und Juristinnen somit eines Deutsch-Spanischen Doppelabschlussprogramms in Rechtswissenschaft auf der Hand.
Aufbau und Inhalte
Die Aufnahme des Studiums ist an der Universität Bayreuth oder an der Universidad Pablo de Olavide (Sevilla) möglich. Während der ersten vier Semester an der Heimatuniversität wird neben den Vorlesungen und Übungen zur heimischen Rechtsordnung eine Grundausbildung in der jeweils anderen Rechtsordnung angeboten, die aus fremdsprachlichen Vorlesungen und Übungen besteht. Anschließend wird das Studium für vier weitere Semester an der Zieluniversität fortgesetzt. Die Studierenden beschäftigen sich dann ausschließlich mit fortgeschrittenen Veranstaltungen zur jeweils anderen Rechtsordnung, absolvieren ein Praktikum und schreiben ihre Bachelorarbeit.
Das Deutsch-Spanische Doppelabschlussprogramm (LL.B./Grado en Derecho) vermittelt innerhalb von acht Semestern fundierte Kenntnisse des deutschen und des spanischen Rechts und bereitet somit den Weg für eine berufliche Karriere einer internationalen Ausrichtung vor. Zum Pflichtstoff gehören insbesondere Vorlesungen zur Rechtsvergleichung, zum Europarecht, zum internationalen Privat- und Handelsrecht oder zum Steuerrecht, teilweise auf Englisch.
Das Doppelabschlussprogramm ermöglicht eine vertiefte Auseinandersetzung mit der spanischen und der deutschen Rechtsordnung, die danach insbesondere für eine Tätigkeit in Kanzleien, die sich auf den deutsch-spanische Rechtsverkehr spezialisiert haben, sehr vorteilhaft sein kann. Der Zugang zur Abogacía in Spanien erfordert neben dem Grado en Derecho nur noch einen Master und eine staatliche Zulassungsprüfung.
Mit der Zulassung zur Anwaltschaft aus einem EU-Mitgliedstaat dürfen die Studierenden als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt EU-weit tätig werden. Wenn die Studierenden den Zugang zur Anwaltschaft bzw. Abogacía nicht anstreben, können sie als Unternehmensjuristin und -jurist oder in einer europäischen bzw. staatlichen Organisation arbeiten.
Unsere Absolventinnen und Absolventen arbeiten in kleinen, mittleren und Großkanzleien in Deutschland und Spanien, in der Justiz, in der Verwaltung, in der Forschung und europaweit im Europäischen Parlament, bei internationalen Organisationen, juristischen Verlagen oder großen Wirtschaftsprüfergesellschaften. Überdurchschnittlich für ein derartiges Studienprogramm ist die Anzahl von Ansolventinnen und Absolventen, die sich für ein Promotionsstudium entschieden haben.
Besonderheiten
- Deutsch-Spanischer Doppelabschluss: Bachelor of Laws und Grado en Derecho
- Bei Studienbeginn an der Universität Bayreuth sind der Wechsel zum Studiengang Rechtswissenschaft und die Ableistung der Ersten Juristischen Staatsprüfung nach wenigen Semestern möglich. In Spanien dürfen nach dem Doppelabschluss u.a. der Máster de Abogacía und die Pruebas de acceso a la profesión de abogados absolviert werden.
- Zusätzliche Studienleistungen aus dem Studiengang Rechtswissenschaft dürfen bereits während des Bachelorstudiums freiwillig erbracht werden.
Semesterbeitrag
Die Universität Bayreuth erhebt keine Studiengebühren. Jeder Studierende muss jedoch den Semesterbeitrag bezahlen. Darin enthalten sind die Beiträge für das Studentenwerk Oberfranken und das Semesterticket für die Nutzung des öffentlichen Stadtverkehrs Bayreuth und Kulmbach sowie weite Teile des Regionalverkehrs.
Hinweise zur Bewerbung und Einschreibung
Bewerbung mit deutscher Staatsangehörigkeit
Mitte April bis 15. Juli (Wintersemester)
zur BewerbungBewerbung mit EU-Staatsangehörigkeit
Mitte April bis 15. Juli (Wintersemester)
zur BewerbungBewerbung mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit
Mitte 15. Juli (Wintersemester)
zur Bewerbung
Informationen zur Zulassung
- Zulassungsbeschränkung
- örtliches Auswahlverfahren
Hochschulzugang
allgemeine bzw. einschlägige fachgebundene Hochschulreife oder berufliche Qualifikation
Sprachkenntnisse
Modulhandbuch
Das Modulhandbuch bietet eine Übersicht der verschiedenen Module, die in einem Studiengang belegt werden müssen. Es beinhaltet alle wichtigen Erklärungen zu den Anforderungen und den Arten der Modulprüfungen sowie zu den Zwischen- oder Abschlussprüfungen und dient als eine Art Studienleitfaden zur Orientierung.
Prüfungsordnung
Eine Prüfungsordnung legt den Inhalt und den Aufbau eines bestimmten Studienganges rechtlich bindend fest. Sie muss durch das Wissenschaftsministerium genehmigt oder durch eine Akkreditierungsagentur akkreditiert werden.
Studiengangsflyer & Studienverlaufspläne
Zentrale Anlaufstellen
- Für Studieninteressierte:
Zentrale Studienberatung - Für Internationale Studierende: International Office
- Zuständiges Prüfungsamt: Prüfungsamt Fakultät III – Rechtswissenschaften
Anlaufstellen im Fachbereich
- Studiengangsmoderation:
Prof. Dr. Robert Magnus - Fachstudienberatung:
Dr. Rosa Miquel Sala, LL.M. - Fachschaft: RW
Verwandte Studiengänge
Weiterführende Studiengänge
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Zentrale Studienberatung der Universität Bayreuth
Hotline: +49 (0) 921 / 55-4433 (Di-Do, 10-11 Uhr)
Website: www.studienberatung.uni-bayreuth.de
Link zum Kontaktformular
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