FAQ Lehrevaluation
Die Lehrevaluation dient der Verbesserung der Lehrqualität und Weiterentwicklung des Lehrangebots an der Uni Bayreuth.
Durch die Rückmeldung der lehrveranstaltungsbezogenen Eindrücke von Studierenden an die Lehrperson und deren Besprechung mit den Studierenden dient die Lehrevaluation der Verbesserung der Lehrqualität und Weiterentwicklung des Lehrangebots.
Ziele und Ablauf der Lehrevaluation sind in der Qualitätssicherungs- und Evaluationssatzung (QSE- Satzung) der Universität Bayreuth definiert.
Die Auswahl der Lehrveranstaltungen, die evaluiert werden sollen, richtet sich nach dem Gewicht bzw. der Bedeutung für das jeweilige Studienziel; sie wird von der Studiendekanin oder dem Studiendekan nach transparenten Kriterien vorgenommen. (siehe QSE-Satzung, §15 [1]). Darüber hinaus können alle Lehrpersonen ihre Lehrveranstaltungen auf freiwilliger Basis evaluieren lassen. Wenden Sie sich dazu an die Fakultätsreferentin bzw. den Fakultätsreferenten für Lehre und Studierende Ihrer Fakultät.
Mindestens alle zwei Jahre wird für das Lehrangebot der Fakultäten sowie der Zentralen Einrichtungen in Verantwortung der Studiendekanin oder des Studiendekans bzw. der Leiterin oder des Leiters der Zentralen Einrichtung eine interne Lehrevaluation durchgeführt. Die Erhebungen im Rahmen der Lehrevaluation sollten rechtzeitig vor Ende der Veranstaltung abgeschlossen sein, um die Studierenden jeweils veranstaltungsbezogen über die Ergebnisse informieren zu können (QSE-Satzung, § 15 [1]).
Der Ablauf der Lehrevaluation ist fakultätsspezifisch organisiert. Folgende Punkte werden beispielsweise von den Fakultäten individuell geregelt: Erfassen der zu evaluierenden Lehrveranstaltungen, Zeitpunkt der Befragung, regelmäßiger Befragungsturnus oder die Form der Befragung (Papierfragebögen oder Online-Befragung).
Wenden Sie sich bei Fragen zur Lehrevaluation bitte an die Fakultätsreferentin bzw. den Fakultätsreferenten für Lehre und Studierende Ihrer Fakultät.
Direkte Ansprechperson in der Fakultät ist die Fakultätsreferentin bzw. der Fakultätsreferent für Lehre und Studierende oder die Studiendekanin bzw. der Studiendekan.