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Exportkontrolle

Ziele der Exportkontrolle

Exportkontrolle stellt sicher, dass die Weitergabe sensibler wissenschaftlicher Erkenntnisse und Technologien im Einklang mit rechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Rahmenbedingungen erfolgt. Ziel ist es, Beiträge zur Entwicklung, Herstellung oder Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, Rüstungsgütern oder entsprechenden Materialien zu verhindern. Gleichzeitig soll gewährleistet werden, dass wissenschaftliche Tätigkeit nicht zu Menschenrechtsverletzungen oder interner Repression beiträgt. Zum Anwendungsbereich der Exportkontrolle zählen dabei auch Sachverhalte mit potenziell sicherheits oder militärrelevanter Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse oder Technologien, sogenannte DualUseFälle.

Wissenschaftsfreiheit

Forschung bewegt sich dabei im Spannungsfeld zwischen der Freiheit von Wissenschaft und Lehre einerseits und den verpflichtenden Vorgaben des Außenwirtschaftsrechts andererseits. Die Universität Bayreuth verfolgt einen klaren Kurs: Risiken werden systematisch bewertet und adressiert, ohne wissenschaftliches Arbeiten unnötig zu behindern. Forschung und internationale Zusammenarbeit sollen ermöglicht werden – verantwortungsvoll, transparent und rechtskonform.

Eigenverantwortung der Forschenden

Da Forschung an der Universität Bayreuth in einem internationalen Umfeld stattfindet, können exportkontrollrechtliche Fragestellungen in vielen Bereichen des wissenschaftlichen Arbeitens relevant werden. Alle Forschenden und Einrichtungen der Universität Bayreuth tragen die Verantwortung für die Einhaltung der exportkontrollrechtlichen Vorgaben in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich.

Dies betrifft insbesondere die Ausfuhr von Waren (z. B. Laborequipment, Messgeräte oder Proben) sowie die Weitergabe von Technologie und Know‑how – sowohl in verkörperter Form (z. B. Doku­mente, Datenträger, E‑Mails oder Cloud‑Speicher) als auch als technische Unterstützung.

Vor diesem Hintergrund ist bei internationalen Kooperationen, Datentransfers, Publikationen, Dienstreisen, Gastaufenthalten oder Einstellungen frühzeitig zu prüfen, ob exportkontrollrechtliche Aspekte berührt sein könnten. Eine erste Orientierung bieten der Film „Grundlagenschulung Export­kontrolle“ sowie eine entsprechende Handreichung des BAFA.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Exportkontrollstelle der Universität Bayreuth: exportkontrolle@uni-bayreuth.de.