Exportkontrolle
Ziele der Exportkontrolle
Exportkontrolle stellt sicher, dass die Weitergabe sensibler wissenschaftlicher Erkenntnisse und Technologien im Einklang mit rechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Rahmenbedingungen erfolgt. Ziel ist es, Beiträge zur Entwicklung, Herstellung oder Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, Rüstungsgütern oder entsprechenden Materialien zu verhindern. Gleichzeitig soll gewährleistet werden, dass wissenschaftliche Tätigkeit nicht zu Menschenrechtsverletzungen oder interner Repression beiträgt. Zum Anwendungsbereich der Exportkontrolle zählen dabei auch Sachverhalte mit potenziell sicherheits oder militärrelevanter Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse oder Technologien, sogenannte DualUseFälle.
Wissenschaftsfreiheit
Forschung bewegt sich dabei im Spannungsfeld zwischen der Freiheit von Wissenschaft und Lehre einerseits und den verpflichtenden Vorgaben des Außenwirtschaftsrechts andererseits. Die Universität Bayreuth verfolgt einen klaren Kurs: Risiken werden systematisch bewertet und adressiert, ohne wissenschaftliches Arbeiten unnötig zu behindern. Forschung und internationale Zusammenarbeit sollen ermöglicht werden – verantwortungsvoll, transparent und rechtskonform.
Eigenverantwortung der Forschenden
Da Forschung an der Universität Bayreuth in einem internationalen Umfeld stattfindet, können exportkontrollrechtliche Fragestellungen in vielen Bereichen des wissenschaftlichen Arbeitens relevant werden. Alle Forschenden und Einrichtungen der Universität Bayreuth tragen die Verantwortung für die Einhaltung der exportkontrollrechtlichen Vorgaben in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich.
Dies betrifft insbesondere die Ausfuhr von Waren (z. B. Laborequipment, Messgeräte oder Proben) sowie die Weitergabe von Technologie und Know‑how – sowohl in verkörperter Form (z. B. Dokumente, Datenträger, E‑Mails oder Cloud‑Speicher) als auch als technische Unterstützung.
Vor diesem Hintergrund ist bei internationalen Kooperationen, Datentransfers, Publikationen, Dienstreisen, Gastaufenthalten oder Einstellungen frühzeitig zu prüfen, ob exportkontrollrechtliche Aspekte berührt sein könnten. Eine erste Orientierung bieten der Film „Grundlagenschulung Exportkontrolle“ sowie eine entsprechende Handreichung des BAFA.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Exportkontrollstelle der Universität Bayreuth: exportkontrolle@uni-bayreuth.de.
Die Exportkontrollstelle unterstützt Forschende und Beschäftigte bei der Einschätzung, ob ein geplanter Transfer von Waren, Software oder Know-how, die Einladung eines Gastwissenschaftlers oder die Einstellung einer Person aus einem Land außerhalb der EU exportkontrollrechtlich relevant ist.
- Exportkontrolle im Intranetu.a. Video zur Grundlagenschulung zur Exportkontrolle, Hinweise zu Dienstreisen / Reiselaptops und Handys sowie weitere Informationen
- Links zu relevanten Gesetzen und Verordnungen (AWG, AWV, EU-Dual-Use-Verordnung)
- Güterlisten und Klassifizierungsinformationen
- BAFA-Handreichungen für die Wissenschaft (Kurzfassung)
- BAFA-Handbuch Exportkontrolle und Academia (PDF)