Beauftragte für besondere Angelegenheiten
Beauftragte erfüllen Aufgaben zu besonderen Angelegenheiten, die ihnen i.d.R. zusätzlich zu ihrer Haupttätigkeit übertragen wurden. Sie agieren in dieser Funktion weitgehend eigenständig.
Beauftragte erfüllen Aufgaben zu besonderen Angelegenheiten, die ihnen i.d.R. zusätzlich zu ihrer Haupttätigkeit übertragen wurden. Sie agieren in dieser Funktion weitgehend eigenständig.