Universitätsstiftung Bayreuth
Seit Ende 2022 hat die Universität Bayreuth auch eine Universitätsstiftung. Damit können noch mehr Projekte gefördert werden.
UBT
Im Unterschied zum gemeinnützigen Verein, der von dem steuerrechtlichen Gebot der zeitnahen Mittelverwendung geprägt wird und damit kein Vermögen aufbauen kann, zielt eine Stiftung darauf ab, ihren Vermögensstamm dauerhaft zu erhalten und durch Kapitalerträge, Spenden oder Zustiftungen zu vermehren. Damit können dann, anders als im Univerein, nachhaltigere Erträge erwirtschaftet werden, die dann wiederum für die Stiftungszwecke ausgegeben werden können. Die Stiftung unterliegt der laufenden staatlichen Aufsicht, weshalb Stiftungen in der Gesellschaft auch ein gehobenes Vertrauen genießen.
Die Verknüpfung zwischen Universitätsverein und Universitätsstiftung soll dabei eng bleiben. In der Satzung ist unter anderem geregelt, dass der Vorsitzende des Universitätsvereins auch der Vorsitzende der Stiftung ist. Insgesamt sind die Satzungen eng miteinander verzahnt. Beide Einrichtungen sind wichtig: Der Univerein soll weiterhin Lobbyarbeit für die Universität betreiben und das bürgerschaftliche Engagement für die Hochschule fördern. Die Stiftung hingegen ist für größere finanzielle Förderungen zuständig. Die Steuerung der Universitätsstiftung obliegt den beiden Organen Stiftungsvorstand und Stiftungsrat.
Die neue Universitätsstiftung wird mit einem Grundstockvermögen von einer Million Euro ausgestattet. Ein Teil dieses Gelds stammt aus Erbschaften, ein beachtlicher Teil auch aus dem Univerein. Die Universitätsstiftung will zukünftig auch die Bayreuther Bürgerinnen und Bürger, aber auch die regionalen Unternehmen sowie Absolventinnen und Absolventen dazu ermutigen, die Universität Bayreuth durch Zustiftungen und Spenden steuerbegünstigt zu unterstützen.
Zusammensetzung der Stiftung
Der Stiftungsvorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Schatzmeister des Universitätsvereins Bayreuth sowie dem Präsidenten der Universität Bayreuth. Ein ausscheidendes Mitglied bleibt bis zur Bestellung des jeweiligen nachfolgenden geborenen Mitglieds – auf Ersuchen des Stiftungsrats – im Amt.
Der Stiftungsrat besteht aus fünf Mitgliedern, wie folgt:
- dem für die Lehre zuständigen Vizepräsidenten der Universität Bayreuth,
- dem Kanzler/der Kanzlerin der Universität Bayreuth,
- drei Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes des Universitätsvereins Bayreuth e. V., die vom geschäftsführenden Vorstand in den Stiftungsrat entsandt werden.
Antrag auf Förderung
Anträge auf Mittelausreichungen müssen zunächst weiterhin an den Universitätsverein gerichtet werden. Details dazu sowie das Antragsformular finden Sie auf der Website des Univereins.
Ihre Ansprechpersonen rund um die Universitätsstiftung
Dr. Michael Hohl
Vorsitzender der Universitätsstiftung und Vorsitzender des Univereins
E-Mail: post@michael-hohl.info
Professor Dr. Martin Huber
Vizepräsident für Lehre und Studierende und Vorsitzender des Stiftungsrates
E-Mail: vp-lehre@uni-bayreuth.de