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Rondell der Uni Bayreuth von oben

Struktur- und Entwicklungsplan 2030+

Die Universität Bayreuth hat sich seit ihrer Gründung 1975 fest in der deutschen Universitätslandschaft etabliert. Sie überzeugt durch exzellente zukunftsfähige Wissenschaft und Bildung, was unsere zahlreichen Erfolge in Forschung und Lehre eindrucksvoll belegen. Um die Universität auf künftige Entwicklungen und Rahmenbedingungen vorzubereiten und so wettbewerbsfähiger zu machen, haben wir einen neuen Universitätsentwicklungsplan ausgearbeitet.

Dieser schreibt den am 1. Februar 2018 beschlossenen Struktur- und Entwicklungsplan 2025 fort und löst ihn ab. Unser Universitätsentwicklungsplan bleibt dabei ein zentrales strategisches Instrument: Er bietet Orientierung bei grundlegenden Entscheidungen, die die gesamte Universität betreffen.

Zudem dient der Universitätsentwicklungsplan als Grundlage für den Hochschulvertrag, der gemäß Art. 8 Abs. 2 BayHIG die Vorgaben der Rahmenvereinbarung konkretisiert sowie die Profilbildung und strategische Schwerpunktsetzung der Universität Bayreuth unterstützt.

Die wissenschaftliche Landschaft befindet sich im Wandel: Gesellschaftliche Transformationsprozesse, technologische Umbrüche, veränderte Erwartungen an Hochschulen und ein zunehmend internationaler Wettbewerb prägen die Rahmenbedingungen, in denen wir agieren. Themen wie Künstliche Intelligenz, nachhaltige Entwicklung, Fachkräftesicherung, globale Vernetzung oder der Anspruch an offene und transparente Wissenschaft fordern uns heraus – und eröffnen zugleich enorme Chancen.

Mit dem Universitätsentwicklungsplan möchten wir aktiv auf diese Entwicklungen reagieren. Er zeigt Wege auf, wie wir unsere Stärken ausbauen, neue Potenziale erschließen und die Universität Bayreuth sowohl als wissenschaftlichen Innovationsort als auch als attraktiven Bildungs- und Begegnungsraum weiterentwickeln. Unser Ziel ist es, die Zukunftsfähigkeit der Universität zu sichern und zugleich Visionen für die kommenden Jahre optimistisch, verantwortungsvoll und tatkräftig umzusetzen.

Auch wenn die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung und Fortschreibung eines Hochschulentwicklungsplans durch das neue BayHIG entfällt, ist es unsere Selbstverpflichtung und unser Antrieb, die Universität durch den Universitätsentwicklungsplan und seine Fortschreibung weiterzuentwickeln und unsere Ziele zu verfolgen.

Zur Formulierung des neuen Universitätsentwicklungsplans haben wir Ende 2024 einen partizipativen Prozess angestoßen. Dieser hat alle Statusgruppen der Universität Bayreuth einbezogen und unterschiedliche Perspektiven berücksichtigt. So konnten wir in konzentrierter Zusammenarbeit die Expertise auf dem Campus bündeln und in den Plan einfließen lassen.

Die Universität beabsichtigt, einen Teil der im Universitätsentwicklungsplan formulierten Ziele in den Hochschulvertrag mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zu integrieren. Dieser trägt zur Sicherung und Steigerung der Leistungsfähigkeit der bayerischen Hochschulen bei.