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Uni-Notiz Nr. 20/2024 vom 8. März 2024

Expertenangebot für die Medien: Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel jährt sich – Neuerungen geplant

Seit 20 Jahren müssen in der EU Lebensmittel und Futtermittel, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten oder aus diesen hergestellt wurden, gekennzeichnet werden. Das schreibt das europäische Gentechnikrecht vor, in diesen Tagen jährt sich die Zustimmung des Bundestags dazu zum 20. Mal. Die Information „genetisch verändert“ oder „aus genetisch verändertem…“ muss seither im Zutatenverzeichnis enthalten und auf dem Etikett erkennbar sein. Dies gilt sogar, wenn die gentechnisch veränderten Bestandteile im Produkt nicht mehr exakt nachgewiesen werden können. Damit, so wird suggeriert, sollen sich Verbraucherinnen und Verbraucher bewusst für oder gegen GVO-Produkte entscheiden. Das EU-Parlament hat jetzt eine Lockerung der Vorschriften für den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft in die Wege geleitet, besteht aber immer noch darauf, dass GVO-Lebensmittel gekennzeichnet werden.

Prof. Kai Purnhagen, Inhaber des Lehrstuhls für Lebensmittelrecht und Experte für den GVO-Rechtsbereich, steht als Interviewpartner zur Verfügung.
Kontakt: 
kai.purnhagen@uni-bayreuth.de

Er beantwortet folgende Fragen:

Warum pocht der Gesetzgeber auf eine Kennzeichnung? 
Was hat sich seit der Verabschiedung vor 20 Jahren verändert? Warum müssen die Regeln jetzt angepasst werden?
Was bedeuten die aktuellen Veränderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher? 
Was sind die nächsten Schritte auf EU- bzw. Bundesebene? 

Zum Experten: Prof. Kai Purnhagen ist Inhaber des Lehrstuhles für Lebensmittelrecht und Direktor der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht an der Fakultät VII für Lebenswissenschaften: Lebensmittel, Ernährung und Gesundheit der Uni Bayreuth in Kulmbach.

Ursula Küffner

Ursula KüffnerKinderUni, Expertenvermittlung, Redaktion Uni-Notizen

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E-Mail: ursula.kueffner@uni-bayreuth.de oder pressestelle@uni-bayreuth.de

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