Uni-Notiz Nr. 20/2024 vom 8. März 2024
Expertenangebot für die Medien: Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel jährt sich – Neuerungen geplant
Seit 20 Jahren müssen in der EU Lebensmittel und Futtermittel, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten oder aus diesen hergestellt wurden, gekennzeichnet werden. Das schreibt das europäische Gentechnikrecht vor, in diesen Tagen jährt sich die Zustimmung des Bundestags dazu zum 20. Mal. Die Information „genetisch verändert“ oder „aus genetisch verändertem…“ muss seither im Zutatenverzeichnis enthalten und auf dem Etikett erkennbar sein. Dies gilt sogar, wenn die gentechnisch veränderten Bestandteile im Produkt nicht mehr exakt nachgewiesen werden können. Damit, so wird suggeriert, sollen sich Verbraucherinnen und Verbraucher bewusst für oder gegen GVO-Produkte entscheiden. Das EU-Parlament hat jetzt eine Lockerung der Vorschriften für den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft in die Wege geleitet, besteht aber immer noch darauf, dass GVO-Lebensmittel gekennzeichnet werden.