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Universität Bayreuth, Pressemitteilung Nr. 014/2023, 09.02.2023

Universitätsstiftung Bayreuth aus der Taufe gehoben

Seit Ende 2022 hat die Universität Bayreuth auch eine Universitätsstiftung. Damit können noch mehr Projekte gefördert werden.

v.l.n.r.: Georg Riesner, Schatzmeister | Dr. Michael Hohl, 1. Vorsitzender | Dr. Michael Pfitzner | Prof. Dr. Stefan Leible, 2. Vorsitzender

Der Universität Bayreuth ist seit dem 20.12.2022 eine Förderstiftung zugeordnet. Vorsitzender der neuen Stiftung ist der Vorsitzende des Universitätsvereins Bayreuth, Altoberbürgermeister Dr. Michael Hohl. „Mit der Universitätsstiftung spielen wir in einer anderen Liga“, sagt Michael Hohl. „Auch, wenn der Univerein als Förderverein seit Gründung der Universität hervorragende Arbeit leistet, so sind unsere Möglichkeiten doch begrenzt.“ Im Unterschied zum gemeinnützigen Verein, der von dem steuerrechtlichen Gebot der zeitnahen Mittelverwendung geprägt wird und damit kein Vermögen aufbauen kann, zielt eine Stiftung darauf ab, ihren Vermögensstamm dauerhaft zu erhalten und durch Kapitalerträge, Spenden oder Zustiftungen zu vermehren. Damit können dann, anders als im Verein, nachhaltigere Erträge erwirtschaftet werden, die dann wiederrum für die Stiftungszwecke ausgegeben werden können. Die Stiftung unterliegt der laufenden staatlichen Aufsicht, weshalb Stiftungen in der Gesellschaft auch ein gehobenes Vertrauen genießen.

Enge Verzahnung von Univerein und Unistiftung

„Die Universitätsstiftung ist ein zukunftssicheres Instrument ganz im Sinne des Universitätsvereins“, sagt Hohl. Die Verknüpfung zwischen Universitätsverein und Universitätsstiftung soll dabei eng bleiben. In der Satzung ist unter anderem geregelt, dass der Vorsitzende des Universitätsvereins auch der Vorsitzende der Stiftung ist. Insgesamt sind die Satzungen eng miteinander verzahnt. Beide Einrichtungen sind wichtig: Der Univerein soll weiterhin Lobbyarbeit für die Universität betreiben und das bürgerschaftliche Engagement für die Hochschule fördern. Die Stiftung hingegen ist für größere finanzielle Förderungen zuständig. Die Steuerung der Universitätsstiftung obliegt den beiden Organen Stiftungsvorstand und Stiftungsrat.

Eine Million Euro als Grundstockvermögen

Die neue Universitätsstiftung wird mit einem Grundstockvermögen von einer Million Euro ausgestattet. Ein Teil dieses Gelds stammt aus Erbschaften, ein beachtlicher Teil auch aus dem Univerein. Die Universitätsstiftung will zukünftig auch die Bayreuther Bürgerinnen und Bürger, aber auch die regionalen Unternehmen sowie Absolventinnen und Absolventen dazu ermutigen, die Universität Bayreuth durch Zustiftungen und Spenden steuerbegünstigt zu unterstützen.

„Es ist für die Universität ein enormer Gewinn, dass wir nun eine Universitätsstiftung haben“, sagt Prof. Dr. Stefan Leible, Präsident der Universität Bayreuth. „Damit haben die Bayreuther Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, auch über Generationen hinweg ihre Universität und damit zugleich unsere Region zu fördern.“

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung. Konkrete Beispiele dafür sind neben Stipendien für Studierende auch die Beteiligung bei der Anschaffung von Gegenständen, die für die Forschung benötigt werden, aber im universitären Haushalt nicht vorgesehen sind. Zudem werden Wissenschaftler*innen auf Zeit unterstützt, die ihre Forschung in Bayreuth ohne Unterstützung nicht weiterführen könnten.

Aktuell können noch keine Anträge an die Universitätsstiftung gestellt werden, da das Stiftungsvermögen erst angelegt werden muss, bevor von einer Rendite die Förderungen bezahlt werden können. Zustiftungen und Spenden sind hingegen ab sofort möglich.

Kontakt:

Dr. Michael Hohl
Tel. +49 171 3020201
E-Mail: post@michael-hohl.info

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Jennifer Opel

Jennifer Opel (im Mutterschutz / Elternzeit)Stellv. Pressesprecherin

Telefon: +49 (0)921 / 55-5357
E-Mail: jennifer.opel@uni-bayreuth.de