Das Kuratorium der Universität Bayreuth besteht aus bis zu 20 Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Kultur und Politik, die den Anliegen der Universität Bayreuth besonders verbunden sind. Mit Dr. Ingo Schmidt wurde zum 1. September 2023 nun ein weiteres Mitglied ins Kuratorium berufen.
Schmidt ist selbst Alumnus der Universität Bayreuth. Er hat in Bayreuth Betriebswirtschaftslehre studiert, war wissenschaftlicher Mitarbeiter und wurde 2007 mit einer Dissertation zur internationalen Rechnungslegung am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung der Universität Bayreuth promoviert. „Als Alumnus, ehemaliger Wissenschaftlicher Mitarbeiter sowie Beirat im BayBatt bin ich der Universität Bayreuth seit vielen Jahren eng verbunden. Ich freue mich sehr, die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit TenneT als einem der größten Unternehmen in der Region im Kuratorium vertiefen zu können, und bringe gerne mein berufliches Netzwerk und meine langjährige Erfahrung als Führungskraft in Energie- und Infrastrukturunternehmen mit gesellschaftlicher Verantwortung ein“, sagt Schmidt.
Seit Herbst 2021 gibt es eine Vereinbarung (Letter of Intent) zwischen Universität Bayreuth und Übertragungsnetzbetreiber TenneT über intensiveren Wissensaustausch, Forschungs- und Entwicklungsprojekte und Talentförderung. „Uns ist die Zusammenarbeit mit Unternehmen aus der Region schon immer wichtig gewesen“, sagt auch Prof. Dr. Stefan Leible, Präsident der Universität Bayreuth. „Deshalb ist es für uns ein enormer Gewinn, mit Dr. Schmidt nun einen Vertreter von TenneT im Kuratorium zu haben.“
„Die Mitarbeit von Dr. Ingo Schmidt im Kuratorium ist für mich eine doppelte Freude“, erklärt der Vorsitzende des Kuratoriums, Heribert Trunk. „Einerseits als Absolvent und Doktorand unserer Universität ein Insider aus seiner Studienzeit und andererseits als Direktor der TenneT TSO GmbH eine der verantwortlichen Persönlichkeiten für die künftigen Lebensadern des Heimatlandes, nämlich die Stromnetze: Er bringt also doppelte Expertise mit, und das bereichert uns.“
Die Mitglieder des Kuratoriums werden durch die Hochschulleitung für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Das Kuratorium hat die Aufgabe, die Belange der Universität in der Öffentlichkeit zu vertreten und sie in ihrer Arbeit zu beraten.