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Universität Bayreuth, Pressemitteilung Nr. 104/2024 vom 01.10.2024

Wie weit darf KI in der Strafverfolgung gehen?

Beim ersten Bayreuther IT-Strafrechtstag am 10. Oktober 2024 treffen sich Experten und Expertinnen aus ganz Deutschland, um Aspekte von Künstlicher Intelligenz im Strafrecht und in der Strafverfolgung zu beleuchten.

 „Zwischen Blackbox und Deepfakes – KI in der Strafverfolgung“ ist der Titel einer Konferenz, mit der der Bayreuther IT-Strafrechtstag Premiere feiert. Auf der Tagesordnung stehen die aktuell drängendsten Fragen des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Praxis der Strafverfolgung. Organisiert wird die Tagung von Prof. Dr. Christian Rückert, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und IT-Strafrecht (Universität Bayreuth).

Thema, Ort, Zeit: Erster Bayreuther IT-Strafrechtstag: „Zwischen Blackbox und Deepfakes – KI in der Strafverfolgung“, 10. Oktober 2024, Universität Bayreuth, H24 (Gebäude RW I), 9:30 bis 18:30 Uhr.

Für die Verfahrensbeteiligten des Strafprozesses ist in aller Regel nicht nachvollziehbar, wie die KI zum angezeigten Ergebnis gelangt und wie zuverlässig das Ergebnis ist. Dies ist im Bereich der Strafverfolgung besonders problematisch, da Fehler hier zur Verurteilung Unschuldiger führen können. Ebenfalls nicht durchschaubar für die Verfahrensbeteiligten sind KI-generierte Deepfakes. Während sich die Gerichte mit der Frage auseinandersetzen müssen, welchen multimedialen Beweismitteln sie noch trauen können, lassen sich Deepfakes auch in der Strafverfolgung einsetzen, um täuschend echte Videos und Stimmen von real existierenden Tatverdächtigen nachzuahmen. Dies kann zur Infiltration krimineller Netzwerke äußerst wertvoll sein, es ist allerdings völlig unklar, ob ein solches Vorgehen rechtlich erlaubt und ethisch vertretbar ist.

Für die Diskussion über diese noch ungeklärten Fragen wurden ausgewiesene Expertinnen und Experten aus der Praxis, der Wissenschaft und der Informatik gewonnen, um unterschiedliche Perspektiven zu beleuchten.

Programm: 

10:00 Uhr   Begrüßung Prof. Dr. Stefan Leible, Präsident der Universität Bayreuth und Prof. Dr. Christian Rückert, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und IT-Strafrecht an der Universität Bayreuth 

10:30 Uhr   KI in der Justiz – Erfolgreiche Beispiele aus der Praxis. Dr.-Ing. Lucas Baier und Christian Metz, beide IBM

12:00 Uhr   Erklärbare KI in der Strafverfolgung? Prof. Dr. Niklas Kühl, Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftsinformatik und humanzentrische Künstliche Intelligenz an der Universität Bayreuth

14:00 Uhr   Deepfakes, Voice Clones & Co: KI-basiertes Täuschen durch Strafverfolgungsbehörden. OStA‘in Miriam Margerie, Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln

15:30 Uhr   Blackbox KI als Herausforderung für das Strafverfahren. PD Dr. Victoria Ibold Lehrstuhlvertretung Strafrecht und Strafprozessrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

17:00 Uhr   Der Einsatz automatisierter Gesichtserkennung in der Strafverfolgung. Dr. Johanna Hahn, PostDoc an der Friedich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Für die Berichterstattung stehen die Organisatoren im Vorfeld zur Verfügung, Medienvertreterinnen und -vertreter sind eingeladen, an der Tagung teilzunehmen.  

Portraitbild von Anja Maria Meister

Anja-Maria MeisterPressesprecherin Universität Bayreuth

Telefon: +49 (0) 921 / 55 - 5300
E-Mail: anja.meister@uni-bayreuth.de