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Universität Bayreuth, Pressemitteilung Nr. 100/2025 vom 20.11.2025

Prinzessin Dr. Auguste von Bayern neu im Hochschulrat der Universität Bayreuth

Die Universität Bayreuth begrüßt mit Prinzessin Dr. Auguste von Bayern eine herausragende Persönlichkeit als neues externes Mitglied im Hochschulrat. Die promovierte Zoologin und international renommierte Verhaltensforscherin hat ihr Amt am 15. November 2025 angetreten. Ihre Berufung gilt bis zum 14. November 2029.

Frau mit Vogel auf der Schulter

Die promovierte Zoologin und international renommierte Verhaltensforscherin Dr. Auguste von Bayern (Archivbild) ist neu in den Hochschulrat der Universität Bayreuth berufen worden.

Dr. von Bayern leitet die Forschungsgruppe für Vergleichende Kognition am Max-Planck-Institut für Biologische Intelligenz in Seewiesen und ist zugleich Leiterin der Max-Planck-Forschungsstation für Tierintelligenz im Loro Parque auf Teneriffa. Ihre wissenschaftliche Arbeit konzentriert sich auf die Intelligenz von Vögeln – insbesondere Papageien und Rabenvögeln – und hat weltweit Beachtung gefunden. Mit über 60 Publikationen in renommierten Fachzeitschriften und zahlreichen internationalen Forschungskooperationen zählt sie zu den führenden Köpfen ihres Fachs. 

Neben ihrer wissenschaftlichen Exzellenz bringt Dr. von Bayern, Ururenkelin des letzten Königs im Freistaat, ein breites gesellschaftliches Engagement mit: Als vierfache Mutter, Naturbotschafterin und Mitinitiatorin von Projekten wie „Dawn Chorus“ oder dem BIOTOPIA-Naturkundemuseum Bayern verbindet sie Forschung, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit auf vorbildliche Weise. Ihre Präsenz in Medienformaten von Arte, BBC, Netflix und National Geographic macht sie zu einer wichtigen Stimme für Wissenschaftskommunikation und Naturschutz.

Die Universität Bayreuth sieht in ihrer Berufung eine große Bereicherung für den Hochschulrat, der als zentrales strategisches Gremium die Entwicklung der Universität maßgeblich mitgestaltet. Der Hochschulrat setzt sich aus sieben internen und sieben externen Mitgliedern zusammen und wirkt unter anderem bei der Wahl der Universitätsleitung sowie bei Strukturentscheidungen und Studiengangsentwicklungen mit.

Alexandra Füller für dritte Amtszeit bestätigt

Der Senat der Universität Bayreuth hat in seiner jüngsten Sitzung zudem die Bestellung von Frau Alexandra Füller, Geschäftsführende Gesellschafterin der Füller Glastechnologie Vertriebs GmbH in Spiegelau, für eine dritte Amtszeit bis 14. November 2029 bestätigt. Frau Füller gehört dem Hochschulrat seit 2017 an und bringt ihre langjährige Erfahrung in der industriellen Forschung und Entwicklung sowie ihre Expertise im Bereich Glas- und Werkstofftechnologie in die strategische Arbeit des Gremiums ein.

Prof. Dr. Stefan Leible, Präsident der Universität Bayreuth zu den beiden Personalien: „Mit Dr. Auguste von Bayern gewinnt die Universität Bayreuth eine Persönlichkeit, die Wissenschaft, gesellschaftliches Engagement und internationale Sichtbarkeit in einzigartiger Weise vereint. Ihre Berufung stärkt unseren Anspruch, Forschung und Verantwortung miteinander zu denken. Gleichzeitig freue ich mich über die erneute Bestellung von Frau Alexandra Füller, deren technologische Expertise und unternehmerischer Blick seit Jahren wertvolle Impulse für unsere strategische Entwicklung geben. Externe Mitglieder wie diese sind entscheidend für die Zukunftsfähigkeit unserer Universität.“ 

Der Hochschulrat

Dem Hochschulrat der Universität Bayreuth gehören sieben universitätsinterne Mitglieder und sieben Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und beruflicher Praxis (nicht hochschulangehörige Mitglieder) an. Gemeinsam mit dem Senat wählt der Hochschulrat die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die vier Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten und beschließt die Vorschläge für die Bestellung der Kanzlerin oder des Kanzlers. Der Hochschulrat wird weiter im Rahmen von Entscheidungen über die Grundordnung der Universität Bayreuth angehört und nimmt Stellung zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen sowie zur Errichtung, Änderung oder Aufhebung von wissenschaftlichen Einrichtungen und Betriebseinheiten durch die Hochschulleitung. Auf Antrag der Hochschulleitung und nach Zustimmung des Senats entscheidet der Hochschulrat über Vorschläge zur Gliederung der Hochschule in Fakultäten.

Mann mit Brille

Gert Dieter Meier

Wissenschaftskommunikation, Abteilung Presse, Marketing und Kommunikation

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