200 Euro Einmalzahlung: So kommen Studierende an die Energiepreispauschale
Es ist soweit: Die Antragsplattform für die Einmalzahlung von 200 Euro steht bereit. Hier erklären wir Dir, was du über die Einmalzahlung wissen musst und wie die Antragsstellung funktioniert.
Wenn Du diese Voraussetzungen erfüllst, bist Du antragsberechtigt:
- Du warst zum 1. Dezember 2022 an einer deutschen Ausbildungsstätte immatrikuliert bzw. angemeldet.
- Du hast zur selben Zeit in Deutschland gewohnt.
- Deine Berufsausbildung dauert mindestens zwei Jahre.
Eine ausführliche Beschreibung der Voraussetzungen findest Du unter einmalzahlung200.de.
Außerdem wichtig für Dich zu wissen:
- Die Einmalzahlung von 200 Euro ist steuerfrei und wird nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet.
- Du hast auch einen Anspruch auf die Einmalzahlung, wenn Du im September 2022 als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bereits eine Energiepauschale erhalten hast.
- Ebenso hast du einen Anspruch, wenn dir als BAföG-Empfängerin oder -empfänger vor kurzem andere Pauschalen ausgezahlt wurden.
Du hast noch Fragen?
Dann besuche unser FAQ unter einmalzahlung200.de/faq
Du hast keine Fragen mehr?
Dann lass uns mit der Antragsstellung beginnen.
In drei Schritten zu Deinen 200 Euro
1. Dein Zugangscode
Der Zugangscode ist Dein Türöffner zur Antragserstellung: Er weist Dich als antragsberechtigte Person aus. Den Code erhältst Du direkt von Deiner Ausbildungsstätte per Mail an Deine universitäre E-Mail-Adresse.
2. Deine BundID
Wir möchten den Missbrauch von Zugangscodes verhindern. Deswegen nutzen wir die BundID als digitalen Nachweis für deine Identität. Wenn Du bereits über ein entsprechendes BundIDKonto verfügst, kannst Du diesen Schritt überspringen. Wenn nicht, richte Dir die BundID ein unter https://id.bund.de
Du hast in der Regel drei Optionen, Deine BundID einzurichten:
- Über die Online-Ausweisfunktion Deines Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels
- Über Deine eID-Karte für EU-Bürgerinnen und -bürger
- Über Dein ELSTER-Zertifikat
Wie Du die BundID im Detail einrichtest, erfährst Du ebenfalls unter https://www.einmalzahlung200.de/bundid
Du weißt nicht, ob Dein Personalausweis über eine Online-Funktion verfügt? Infos dazu findest Du unter https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/faqs/Webs/PA/DE/Haeufige-Fragen/6_online-Ausweisfunktion/online-ausweisfunktion-liste.html#f14619346
Falls Du nicht die Möglichkeit hast, eine der drei Optionen zu verwenden, erhältst Du von der Universität Bayreut auch eine PIN. Diese PIN wird zusammen mit dem Zugangscode in einer E-Mail verschickt. Neben der PIN benötigst Du für die Antragserstellung trotzdem ein einfaches BundID-Konto mit Benutzername und Passwort.
3. Der Antrag
Hast Du den Zugangscode, eine voll eingerichtete BundID oder ggf. noch eine PIN, dann hast du jetzt alles, was du brauchst, und kannst deine Einmalzahlung von 200 Euro unter www.einmalzahlung200.de beantragen.
→ Schritt 1: Starte den Antrag
Gib Deinen Zugangscode und Deine PIN ein.
→ Schritt 2: Identität nachweisen
Bestätige Deine Identität mit dem BundID-Konto.
→ Schritt 3: Formular vervollständigen
Einige Daten sind bereits vorhanden. Was häufig fehlt, sind Deine Kontaktdaten. Was immer fehlt, sind Deine Kontodaten. Gib alles ein und sende den Antrag ab.
→ Schritt 4: Geld erhalten
Das System überprüft Deine Daten automatisch und leitet alles zur Prüfung weiter. Bald darauf sollte in Deinem E-Mail-Postfach ein positiver Bescheid ankommen. Kurz darauf werden Dir 200 Euro überwiesen.