Ein Mensch in Laborkleidung hält ein der Hand ein Glasröhrchen. Darauf steht Coronavirus.

Informationen zu COVID-19 (Coronavirus SARS-COV-2)

Ihnen werden hier Informationen durch den Krisenstab der Universität Bayreuth bereitgestellt. Dieser ist seit Mitte Februar 2020 aktiv. Besetzt ist er mit Vertreterinnen und Vertretern aller Bereiche der Universität. Wir stehen in Kontakt, beobachten die Lage sehr genau und passen unsere Maßnahmen immer wieder neu an. Vorrang hat für uns der Schutz von Studierenden und Beschäftigten.

Um eine Ausbreitung des Coronavirus möglichst einzudämmen, greifen weiterhin Maßnahmen. Auf diesen Seiten informieren wir Sie über den aktuellen Sachstand.

Im Rahmen ihres umfangreichen Infektionsschutzkonzeptes hat die Universität Bayreuth ein Handbuch zum Umgang mit der Corona-Pandemie aufgelegt. Das Corona-Handbuch wird fortlaufend aktualisiert und an die geänderte Rechtslage angepasst. Bitte halten Sie sich darüber ständig informiert.

Aktuelle Meldungen (zuletzt aktualisiert am 20.05.2022)

Allgemeine Informationen zur Durchführung von Präsenzprüfungen an der Universität Bayreuth gibt es im Corona-Handbuch weiter oben auf dieser Webseite. Sollten davon abweichende Regelungen für einzelne Prüfungen bestehen, werden Studierende von ihren Dozierenden informiert. Weitere Informationen zur Durchführung von Prüfungen während der Covid-19-Pandemie gibt es auf der Seite des Prüfungsamts:

Empfehlung zum Tragen einer Maske
Die Maskenpflicht ist seit Samstag, 21.05.2022, in eine Maskenempfehlung umgewandelt. Es wird weiterhin dringend empfohlen, in Gebäuden und geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere in Lehrveranstaltungen, zum Eigenschutz eine medizinische oder eine FFP2-Maske zu tragen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Die generelle Pflicht zum Tragen einer Maske in Innenräumen entfällt. Wir möchten jedoch an Sie appellieren, in den Gebäuden der Universität Bayreuth weiterhin auf ausreichend Abstand zu achten.

Dozierende bzw. Veranstalter von zeitlich begrenzten Veranstaltungen sind berechtigt, für die Dauer ihrer Veranstaltung optional eine „temporäre Maskenpflicht“ zu verhängen. Das heißt, sie können die Teilnahme an ihrer Veranstaltung an die Bedingung knüpfen, dass für die Dauer der Veranstaltung in Gebäuden und geschlossenen Räumen eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske getragen wird, sofern Angehörige von Risikogruppen anwesend sind oder nachweislich infektionsbegünstigende Umstände vorliegen. Letztere können sich beispielsweise durch eine beengte räumliche Situation, eine schlechte Belüftbarkeit oder eine Unterschreitung des empfohlenen Mindestabstands ergeben. Veranstalter und Dozierenden sind angehalten, eine etwaige temporäre Maskenpflicht frühzeitig bekannt zu geben. Es wird daher empfohlen, stets eine Maske mitzuführen.

Die BRK-Schnellteststation (Bürgerteststation) auf dem Campus der Universität Bayreuth ist ab dem 1. Juli vorübergehend geschlossen. Bitte nutzen Sie andere Testangebote wie beispielsweise das der Schlossgalerie.

Impfmöglichkeiten

Derzeit sind keine neuen Impfaktionen auf dem Campus geplant. Informationen zu Impfmöglichkeiten gibt auf der Website der Bayerischen Impfzentren:

Impfstoffe

Eine Auflistung der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe und der jeweils nötigen Zahl an Impfungen gibt es auf den Seiten des Paul-Ehrlich-Institus. 

Für alle, die sich vor einer etwaigen Impfung noch mehr Informationen wünschen, möchten wir auf den folgenden Artikel der UBTaktuell verweisen:

Im Übrigen weisen wir ergänzend auf die FAQs des BMG hin:

Für die Verpflegung in den Stätten des Studentenwerkes Oberfranken (Mensa, Frischraum, Cafeteria, etc.) wird seitens SWO das Tragen einer Maske empfohlen.

Die aktuellsten Informationen gibt es auch auf der Seite des Studentenwerks Oberfranken.

Aktuelle Meldungen (zuletzt aktualisiert am 20.05.2022)

Allgemeine Informationen zur Durchführung von Präsenzprüfungen an der Universität Bayreuth gibt es im Corona-Handbuch weiter oben auf dieser Webseite. Sollten davon abweichende Regelungen für einzelne Prüfungen bestehen, werden Studierende von ihren Dozierenden informiert. Weitere Informationen zur Durchführung von Prüfungen während der Covid-19-Pandemie gibt es auf der Seite des Prüfungsamts:

Weitere wichtige Informationen