
Bewerbung und Einschreibung
Du hast Dich für einen Studiengang entschieden? Gut! Allerdings stellt sich spätestens jetzt die Frage: Wie bekomme ich eigentlich einen Studienplatz? Und was gibt es alles zu beachten?
Auf dieser Seite findest Du einen allgemeinen Überblick zu den verschiedenen Zulassungsverfahren an der Uni Bayreuth. Mit Hilfe des Studiengangsfinders kannst Du herausfinden, welches Verfahren Dein Wunschstudiengang durchführt und welche Fristen dafür gelten. Wähle dazu auf der Übersichtseite Deines gewünschten Studiengangs den Punkt „Wie erhalte ich einen Studienplatz?“ aus.
Kurzüberblick Vergabeverfahren
Im Folgenden sind alle von der Uni Bayreuth praktizierten Vergabeverfahren kurz beschrieben.
Achtung: Über Masterstudiengänge solltest Du Dich gesondert informieren. Wähle dazu am besten den gewünschten Masterstudiengang aus unserem Studiengangsfinder aus.
Dein Wunschstudiengang ist mit dem Hinweis "zulassungsfrei" gekennzeichnet? Dann gibt es keine beschränkte Platzzahl im Studiengang.
Wenn Du eine für Universitäten gültige Hochschulzugangsberechtigung (z. B. allgemeine Hochschulreife) hast, musst Du dich nur noch während der Immatrikulationsfristen einschreiben, dann kann es losgehen! Ein Auswahlverfahren findet nicht statt.
Die gute Nachricht: Viele unserer Studiengänge sind zulassungsfrei.
Das Studienorientierungsverfahren ist ein Informationstag zur Absicherung Deiner Studienwahl. Für die Teilnahme ist eine fristgerechte Anmeldung ("Bewerbung") notwendig.
Die Teilnahme am Verfahren ist verpflichtend, um sich in den Studiengang einschreiben zu können. Im Verfahren selbst werden keine weiteren Kriterien (z. B. Abiturnote, Eignungstest) abgeprüft.
Nach der Teilnahme steht Dir die Einschreibung mit gültiger Hochschulzugangsberechtigung (z. B. allgemeine Hochschulreife) während der Immatrikulationsfristen offen.
Für Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren ist eine ausführlichere Bewerbung bis zu einer bestimmten Frist notwendig. Hier sind häufig bestimmte Unterlagen verlangt, z. B. Lebenslauf, Darlegung studiengangspezifischer Kompetenzen u.ä.
Im Auswahlverfahren gibt es verschiedene Verfahrensweisen in unterschiedlichen Studiengängen. So kann in einigen Fällen bereits durch eine Vorauswahl auf der Basis guter Zeugnisnoten eine Zulassung ausgesprochen werden. Häufig erfolgt die Einladung zu einem Auswahlgespräch; am Ende werden dann immer Abiturnote und Benotung des Gesprächs verrechnet.
Die gute Nachricht: Du hast es selbst in der Hand. Die Plätze sind nicht beschränkt. Du musst nur die Eignung in Form der festgelegten Norm erreichen.
Wenn Du das Verfahren bestanden hast, erhältst Du einen Eignungsbescheid und kannst Dich während der Immatrikulationsfristen einschreiben.
Es gibt eine vor dem Zulassungsverfahren festgelegte Zahl an Studienplätzen. Dadurch werden Bewerberinnen und Bewerbern in Höhe der Platzzahl vorrangig nach dem Kriterium der Abiturnote ausgewählt. Am Ende des Verfahrens bildet sich der NC (numerus clausus). Er steht NICHT vor Beginn des Verfahrens fest.
Die Bewerbung erfolgt über hochschulstart.de und über die Uni Bayreuth bis zu einer bestimmten Frist.
Wenn Du eine Zulassung erhalten hast, musst Du Dich innerhalb der im Zulassungsbescheid angegebenen Frist einschreiben, andernfalls fällt der Studienplatz zurück an die Uni, die ihn neu vergibt.
Wenn Du einen Lehramtsstudiengang mit Englisch wählst, musst Du vor der Einschreibung einen Eignungstest in Englisch an der Uni Bayreuth erfolgreich absolvieren, zu dem Du dich fristgerecht anmelden musst.
Wenn Du einen Lehramtsstudiengang mit Sport wählst, musst Du vor der Einschreibung den bayerischen Sporteignungstest (oder ein anerkanntes Äquivalent) bestanden haben, zu dem Du Dich fristgerecht anmelden musst.
Informationen zur Masterbewerbung
Um einen Platz in einem Masterstudiengang zu erhalten, ist eine Bewerbung notwendig. Die genauen Modalitäten können sich je nach Studiengang unterscheiden. Die meisten Masterstudiengänge sind konsekutiv konzipiert und bauen inhaltlich auf bestimmte Bachelorstudiengänge auf. Informationen dazu findest Du in der Prüfungsordnung bei den Zulassungsvoraussetzungen.
Abschlüsse anderer Universitäten werden bei der Bewerbung auf ihre Vergleichbarkeit hin geprüft, manchmal können fehlende Inhalte in begrenztem Umfang in Form von Auflagen zu Studienbeginn nachgeholt werden. Gegebenenfalls ist eine Bewerbung bereits vor Erhalt des Bachelorzeugnisses möglich. In diesem Fall muss das Zeugnis innerhalb einer bestimmten Frist nachgereicht werden. Die konkreten Bewerbungsanforderungen für Deinen gewünschten Masterstudiengang findest Du am besten mit Hilfe unseres Studiengangsfinders heraus.
Weitere Informationen zu Bewerbung und Einschreibung
Viele Informationen zur formalen Durchführung der Bewerbung und zum Einschreibeprozess finden sich zudem auf den Seiten der Studierendenkanzlei für Studieninteressierte. Wähle dort zunächst das für Deinen Studienstart relevante Semester und dann das einschlägige Verfahren aus.