Universität Bayreuth, Pressemitteilung Nr. 063/2026, 20.08.2026
Prof. Dr. Christoph Krönke Lieb in Fachgremium der Bundesregierung berufen
Bayreuther Rechtswissenschaftler wirkt an Empfehlungen zur Stärkung des Pharmastandorts Deutschland mit
Prof. Dr. Christoph Krönke Lieb, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Wirtschaftsverwaltungsrecht sowie Nachhaltigkeits- und Technologierecht an der Universität Bayreuth, ist von der Bundesregierung in das Fachgremium „Standortklausel § 130a SGB V“ berufen worden. Das gemeinsame Gremium des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Gesundheit soll bis Ende September 2026 Vorschläge zur Stärkung des Pharmastandorts Deutschland erarbeiten. Im Mittelpunkt stehen die Förderung von Investitionen, die Sicherung resilienter Lieferketten sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation.
Dem hochrangig besetzten Fachgremium gehören Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Selbstverwaltung an. Prof. Dr. Krönke Lieb bringt insbesondere seine Expertise im Europa-, Wirtschafts- und Regulierungsrecht ein. Das Gremium soll rechtssichere und europarechtskonforme Vorschläge entwickeln, die noch in diesem Jahr in ein Gesetzgebungsverfahren einfließen sollen.
„Die Berufung von Prof. Dr. Christoph Krönke Lieb ist eine Auszeichnung für ihn persönlich und zugleich ein Beleg für die hohe wissenschaftliche Reputation der Universität Bayreuth und unserer Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät“, sagt Universitätspräsident Prof. Dr. Stefan Leible. „Die Arbeit des Fachgremiums berührt zentrale Zukunftsfragen an der Schnittstelle von Gesundheit, Innovation und Wirtschaft. Es freut mich sehr, dass die Expertise unserer Universität in diesem wichtigen gesellschaftlichen und politischen Gestaltungsprozess gefragt ist.“
Die Empfehlungen des Fachgremiums sollen bis zum 30. September 2026 an die Bundesregierung übergeben werden.

Dr. Stefan Fehm-DanoglidisPressesprecher, Hochschulkommunikation
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