Uni-Notizen Nr. 59/2022 vom 20. Juli 2022

Expertenangebot zu Rechtsfragen rund um den Auslandsurlaub

Sommerzeit ist Reisezeit: egal, ob Ferienwohnung, -haus oder Hotel, Hauptsache ein Tapetenwechsel, am besten ins Ausland. Doch was ist zu tun, wenn nach freudiger Erwartung und langer Anreise die Enttäuschung groß ist? Alles ist ganz anders, als man es sich vorgestellt und gebucht hatte.

Dr. Felix M. Wilke steht Medienvertreter*innen zum Interview zur Verfügung und nimmt zu folgenden Fragen Stellung:

Was mache ich, wenn das Hotel überbucht wurde und ich in eine andere Unterkunft ausweichen muss?
Bekomme ich den Reisepreis bei Pauschalreisen (teilweise) zurückerstattet, wenn die Unterbringung nicht dem Angebot im Katalog entspricht?
Richten sich meine Rechte bei Mängeln der Ferienunterbringung eigentlich nach deutschem Recht oder kommt es auf das jeweilige fremde Recht an?
Kann ich vom Vertrag mit dem Ferienhausanbieter zurücktreten, wenn ich krankheitsbedingt nicht anreisen kann?
Was tun, wenn mein Gepäck später ankommt oder gar verloren ging?
Wenn die Fronten verhärtet sind: Muss ich einen Rechtsstreit im Ausland führen oder befürchten, oder kann ich daheim in Deutschland klagen?

Dr. Wilke ist Akademischer Rat a.Z. am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Bayreuth. In Forschung und Lehre befasst er sich mit dem deutschen, europäischen und internationalen Vertragsrecht, also u.a. Kauf-, Miet- und Reiserecht, häufig mit Beteiligung von Verbrauchern. Expertise hat er darüber hinaus auch bei den entsprechenden prozessrechtlichen Fragestellungen (wo kann man/muss man klagen, wo kann man verklagt werden?).

Ursula Küffner

Ursula KüffnerKinderUni, Expertenvermittlung, Redaktion Uni-Notizen

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