Im Jahr 1516 gab es eine Rohstoffknappheit, daher fand man sich gezwungen, die Zutaten für Bier zu rationalisieren. Deshalb kam man zu dem Entschluss, dass Bier nur vier Rohstoffe enthalten sollte: Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser. Ganz nebenbei hatte man damit auch eine Art Reinheitsgebot geschaffen. Von nun an war es für Verbraucher klar, welche Zutaten im Bier vorhanden waren.
Seit 2005 regelt die Bierverordnung, eingebettet in europäische Normen, was als Bier bezeichnet werden darf. Demnach ist die Einhaltung der im Biergesetz normierten Herstellungsvorschriften anwendbar. Besonders strenge Vorschriften gelten nur noch für untergärige Biere, die in Deutschland für den deutschen Markt produziert werden.
Prof. Dr. Kai Purnhagen ist Experte auf dem Gebiet des internationalen Lebensmittelrechts und Professor für Lebensmittelrecht an der Fakultät VII für Lebenswissenschaften: Lebensmittel, Ernährung und Gesundheit der Universität Bayreuth in Kulmbach.
Prof. Dr. Kai Purnhagen steht Medienvertreter*innen zu folgenden Fragen zur Verfügung:
Welche Zutaten sind heute im Bier erlaubt?
Ist deutsches/bayerisches Bier besser als EU-Biere?
Übrigens: Am 29.07.2022 findet der 1. Kulmbacher Bierrechtstag mit dem Titel „Bier und Nachhaltigkeit – Was bringt der europäische Green Deal?“ statt. Initiiert wurde er vom Lehrstuhl für Lebensmittelrecht (Prof. Purnhagen) und der Forschungsstelle für Lebensmittelrecht (FLMR) der Universität Bayreuth.
Näheres zu Anmeldung und Programm: https://www.bierrechtstag.uni-bayreuth.de/de/index.html / https://kulmbacher-moenchshof.de/aktuelles-kulmbacher-bierrechtstag/