Stipendien und Förderungen
Der Bildungserfolg ist auch in Deutschland noch immer zu stark an die Herkunft gekoppelt. Damit der Start deiner akademischen Laufbahn nicht an der Finanzierung scheitert, möchten wir dir Mut machen und dich unterstützen. Denn es gibt eine Vielzahl öffentlicher und privater Institutionen, die Stipendien an Studierende oder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vergeben oder Studien- und Forschungsaufenthalte finanziell fördern.
Begabtenförderungswerke
Begabtenförderungswerke unterstützen Studierende mit herausragenden Leistungen finanziell und ideell in ihrer akademischen Ausbildung. In Deutschland gibt es 13 Förderungswerke, die Stipendien an Studierende und Promovierende vergeben. Die Begabtenförderungswerke spiegeln die Vielfalt der deutschen Gesellschaft wider. Sie bilden die verschiedenen weltanschaulichen, religiösen, politischen, wirtschafts- oder gewerkschaftsorientierten Strömungen in Deutschland ab.
Das Avicenna-Studienwerk ist das erste muslimische Begabtenförderungswerk in Deutschland. Durch die Vergabe von Stipendien fördert das Avicenna-Studienwerk talentierte und sozial engagierte muslimische Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen. Diese sollten überdurchschnittliche fachliche Leistungen vorweisen und über den eigenen Tellerrand hinausblicken, sich sozial engagieren und die Gesellschaft aktiv mitgestalten wollen. Außerdem sollten Bewerberinnen und Bewerber sich zu ihrem islamischen Glauben bekennen und Interesse am interreligiösen Austausch mitbringen. Bewerben können sich außerdem nichtmuslimische Personen, die z.B. einen spezifischen Islambezug in ihrem Studiengang aufweisen.
Bewerbungsfrist(en): 1. April und 1. Oktober (Förderbeginn jeweils zum nachfolgenden Semester).
Das Cusanuswerk ist die Studienförderung der katholischen Kirche in Deutschland. Es stellt besonders begabten katholischen Studierenden aller Fachrichtungen und Hochschulen Stipendien während des Studiums und der Promotion zur Verfügung. Im Rahmen der Förderung entstehen Orte der Begegnung, die dazu ermutigen, eigene Wege zu gehen und Verantwortung in Gesellschaft, Wissenschaft und Kirche zu übernehmen. Ein vielfältiges Bildungsprogramm lädt zur Diskussion über Wissenschaft und Glaube, Gesellschaft und Kirche ein.
Gefördert werden vielseitig interessierte Studierende mit hoher fachlicher Qualifikation, die außerdem ihren Glaubensweg ernst nehmen und die Kirche aktiv mitgestalten wollen.
Bewerbungsfrist(en): 1. August.
Vertrauensdozent
an der Uni Bayreuth
Prof. Dr. Mario Larch
E-Mail: mario.larch@uni-bayreuth.de
Das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (ELES) fördert besonders begabte jüdische Studierende und Promovierende. Diese Förderung setzt auf das Engagement und die Selbstentfaltungsmöglichkeiten unserer Stipendiatinnen und Stipendiaten. Durch Maßnahmen ideeller Förderung stärken wir jüdische Identität, Verantwortungsbewusstsein und Dialogfähigkeit. Stipendiatinnen und Stipendiaten sollen ermutigt werden, die Zukunft mitzugestalten. ELES setzt bei seinen Bewerberinnen und Bewerbern die Zugehörigkeit zur jüdischen Gemeinschaft voraus. Nichtjüdische Promovierende können sich bewerben, wenn sie an einem Thema arbeiten, das eng mit der jüdischen Gemeinschaft verbunden ist.
Bewerberinnen und Bewerber weisen vorzugsweise überdurchschnittliche Schul- und Studienleistungen vor, zeigen aber auch Einsatz darüber hinaus: in jüdischen Gemeinden, im sozialen Bereich, in der Jugendarbeit, in studentischen Organisationen und im gesellschaftlichen Umfeld.
Bewerbungsfrist(en) für Studierende:
Die Frist für die Aufnahme zum Wintersemester beginnt i.d.R. am 1. April und endet am 30. April. Die Bewerbung für die Aufnahme zum Sommersemester ist i.d.R. ab dem 1. Oktober und bis zum 31. Oktober möglich.
Das Evangelische Studienwerk Villigst ist das Begabtenförderungswerk der Evangelischen Kirchen in Deutschland. Im Studienwerk treffen sich Menschen, denen Bildung und Wissenschaft wichtige Anliegen sind – auch für die lebendige Zukunft der evangelischen Kirche. Gegründet 1948 angesichts des Versagens der akademischen Schichten im Nationalsozialismus will das Studienwerk Bildung auf Demokratie, Widerspruchstoleranz, soziale Verantwortung und die Würde des Menschen beziehen.
Interessierte können sich in allen Stipendienprogrammen selbst bewerben. Die fachliche Leistung ist wichtig für die Aufnahme, jedoch sind Noten nicht allein ausschlaggebend. Ebenso wichtig ist das gesellschaftliche Engagement (z.B. in Kirche, Schule, Umwelt, Politik, Soziales). Wer sich bewerben will, sollte Mitglied in einer evangelischen Kirche sein. Begründete Ausnahmen sind möglich.
Bewerbungszeiträume für Studierende: 1. Oktober bis 15. Januar (24 Uhr) und 1. April bis 15. Juli (24 Uhr)
Vertrauensdozentin
an der Uni Bayreuth
Prof. Dr. Erdmute Alber
Email: erdmute.alber@uni-bayreuth.de
Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) wurde 1925 gegründet und ist den Grundwerten der Sozialen Demokratie verpflichtet: Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Ein wichtiges Anliegen der FES-Förderung ist es, jungen, überdurchschnittlich begabten und gesellschaftspolitisch engagierten Studierenden und Promovierenden durch ein Stipendium den Zugang zum Studium bzw. zur Forschung zu ermöglichen.
Daher richtet sich das Angebot besonders an akademische Nachwuchskräfte aus einkommensschwachen Familien sowie an Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund. Zugleich möchten die FES junge Menschen fördern, die ihre Qualifikation nicht nur für die eigene Karriere nutzen, sondern ihre Fähigkeiten auch in den Dienst des Gemeinwesens stellen wollen. Voraussetzungen für eine Bewerbung sind politisches und/oder soziales Engagement, Begabung (überdurchschnittliche Leistungen) und Persönlichkeitsbild.
Bewerbungsfrist(en) für Studierende:
- Wintersemester: spätestens bis zum 31. Oktober.
- Sommersemester: spätestens bis zum 30. April.
Vertrauensdozent
an der Uni Bayreuth
Prof. Dr. Manfred Miosga
E-Mail: manfred.miosga@uni-bayreuth.de
Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit in Deutschland und der Welt bietet auf Grundlage der Idee des Liberalismus Angebote zur Politischen Bildung in Deutschland und in aller Welt.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Förderung sind gute bis sehr gute akademische Leistungen, charakterliche Qualitäten mit der Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen sowie politisches und gesellschaftliches Engagement aus liberaler Grundhaltung. Deutsche Studierende werden erst ab dem 3. Fachsemester gefördert. Die ausländischen Bewerberinnen und Bewerber müssen aus den Projektländern der Stiftung kommen. Eine Förderung ist nur für Promotionsvorhaben und Aufbaustudium möglich.
Bewerbungsfrist(en) für Studierende: 1. bis 30. April und 1. bis 31. Oktober.
Das Institut für Begabtenförderung (IBF) der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, durch ideelle (von einem christlich-sozialen Werteverständnis ausgehende) und finanzielle Förderung zur Erziehung eines persönlich und wissenschaftlich hochqualifizierten Akademikernachwuchses beizutragen.
Zielgruppe sind Studierende und Promovierende, die überdurchschnittliche Studienleistungen erbringen und gleichzeitig gesellschaftspolitisch engagiert sind. Sowohl eine Mitarbeit im sozialen Bereich, in der offenen oder konfessionellen Jugendarbeit, in studentischen Organisationen als auch im parteipolitischen Umfeld wird als solches Engagement anerkannt.
Bewerbungsfrist(en): 15. Juli und 15. Januar
Vertrauensdozent
an der Uni Bayreuth
Prof. Dr. Ralf Behrwald
E-Mail: ralf.behrwald@uni-bayreuth.de
Die Studienförderung der Hans-Böckler-Stiftung ist das Begabtenförderungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Sie unterstützt Studierende, die sich gewerkschaftlich, gesellschaftspolitisch und sozial engagieren und sehr gute bis gute Leistungen erbringen, durch Stipendien. Vorrangig gefördert werden Kinder von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Absolventinnen und Absolventen des Zweiten Bildungsweges.
Sowohl überdurchschnittliche Leistungen im Studium wie auch gesellschaftspolitisches Engagement der Bewerberinnen und Bewerber, zum Beispiel in Verbänden, Initiativen, Jugendorganisationen, Parteien, Kirchen oder in der Hochschulpolitik, sind erwünscht. Ferner werden diejenigen bei der Vergabe der Stipendien bevorzugt, die über die genannten Voraussetzungen hinaus sozial bedürftig sind.
Bewerbungsfrist(en) für Studierende:
- Für das darauf folgende Sommersemester: 15. Mai bis 1. August.
- Für das darauf folgende Wintersemester: 15. November bis 1. Februar.
Vertrauensdozent
an der Uni Bayreuth
Prof. Dr. Matthew Hannah
E-Mail: matthew.hannah@uni-bayreuth.de
Die Heinrich-Böll-Stiftung ist die grüne politische Stiftung. Sie orientiert sich an den politischen Grundwerten von Demokratie, Ökologie, Solidarität und Gewaltfreiheit.
Kriterien für die Aufnahme in die Förderung sind hervorragende Leistungen im Studium, gesellschaftliches Engagement und politisches Interesse, ein Persönlichkeitsprofil und besondere Kompetenzen wie Kreativität, Selbst-/Reflexivität, interkulturelle Kompetenz und Gendersensibilität sowie Zielorientierung. Bewerberinnen und Bewerber sollten die Ziele der Heinrich-Böll-Stiftung unterstützen. Insbesondere gefördert werden Menschen mit Migrationsgeschichte, Frauen, Studierende aus nicht-akademischem Elternhaus, Studierende aus den MINT-Fächern und Studierende aus Fachhochschulen.
Vertrauensdozierende
an der Uni Bayreuth
Prof. Dr. Erdmute Alber
E-Mail: erdmute.alber@uni-bayreuth.de
Prof. Dr. Stefan Peiffer
E-Mail: S.Peiffer@uni-bayreuth.de
PD Dr. Mariam Popal
E-Mail: mariam.popal@uni-bayreuth.de
Die Konrad-Adenauer-Stiftung fördert überdurchschnittlich begabte deutsche und ausländische Studierende und Graduierte. Sie orientiert sich dabei an einem Menschenbild, das durch christlich-demokratische Wert- und Ordnungsvorstellungen geprägt ist.
Um ein Stipendium können sich Studierende bewerben, deren Persönlichkeit und Begabung besondere wissenschaftliche Leistungen erwarten lassen. Überdurchschnittliche Leistungen im Studium und Engagement sind erwünscht. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen politisches Verantwortungsbewusstsein und soziale Aufgeschlossenheit mitbringen und bereit sein, in Einrichtungen und Organisationen von Hochschule, Politik und Gesellschaft verantwortlich mitzuarbeiten. Junge Menschen mit Migrationshintergrund und aus Elternhäusern ohne Hochschulerfahrungen sind insbesondere erwünscht.
Bewerbungsfrist(en) für Studierende: 15. Januar und 15. Juli eines Jahres (jeweils 12 Uhr).
Vertrauensdozierende
an der Uni Bayreuth
Prof. Dr. Anna Köhler
E-Mail: anna.koehler@uni-bayreuth.de
Prof. Dr. Markus Möstl
E-Mail: markus.moestl@uni-bayreuth.de
Die Rosa-Luxemburg-Stiftung versteht sich als Teil der geistigen Grundströmung des demokratischen Sozialismus. Sie wurde 1992 als parteinahe, bundesweit tätige Stiftung von der Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) – heute Partei DIE LINKE – anerkannt. Ziel der Rosa Luxemburg Stiftung ist es, durch politische Bildung zur Demokratisierung politischer Willensbildung, zu sozialer Gerechtigkeit und Solidarität sowie zur Überwindung patriarchaler, ethnischer und nationaler Unterdrückung beizutragen.
Das Studienwerk vergibt Stipendien an Studierende und Promovierende, die sich durch hohe fachliche Leistungen sowie durch ein ausgeprägtes gesellschaftliches und soziales Engagement im Sinne der Rosa-Luxemburg-Stiftung auszeichnen. Das Studienwerk zielt auf den Ausgleich sozialer, politischer oder geschlechtlicher Benachteiligung; bei vergleichbaren Leistungen werden daher Frauen, sozial Bedürftige und Menschen mit Behinderungen bevorzugt.
Bewerbungsfrist(en) für Studierende: 1. April für Förderbeginn ab 1. Oktober desselben Jahres und 1. Oktober für Förderbeginn ab 1. April des darauffolgenden Jahres.
Das Studienförderwerk Klaus Murmann der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) unterstützt Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen mit Gemeinsinn und Unternehmergeist.
Gesucht werden Studierende, die überdurchschnittlichen Studienergebnisse, gesellschaftliches Engagement (z.B. Mitwirkung in Schul- und Hochschulgremien, Hausaufgabenhilfe, Vereinsarbeit u.v.m.) und Zielstrebigkeit vorweisen können. Darüber hinaus sind soziale Kompetenz, gute Allgemeinbildung, vernetztes Denken und Kommunikationsfähigkeit gewünscht. Studierende an Fachhochschulen sowie aus Elternhäusern ohne Hochschulerfahrung ermutigen wir ausdrücklich zu einer Bewerbung. Seit Dezember 2004 gibt es an der Universität Bayreuth eine eigene Stipendiaten/innengruppe.
Bewerbungsfrist(en) für Studierende: 1 Mal jährlich zu Jahresbeginn.
Vertrauensdozent
an der Uni Bayreuth
Prof. Dr. Dr. Alexander Brink
E-Mail: alexander.brink@uni-bayreuth.de
Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist das größte und älteste Begabtenförderungswerk in Deutschland. Die Studienstiftung vermittelt ihren Stipendiatinnen und Stipendiaten vielfältige Möglichkeiten zur wissenschaftlichen Vertiefung, zum fächerübergreifenden Dialog und für internationale Erfahrungen. Die Geförderten bilden die gesamte Breite und Vielfalt weltanschaulicher, religiöser sowie demokratisch verankerter politischer Hintergründe und Werte ab, die sie in das Programmangebot der Studienstiftung einbringen.
Die Studienstiftung des deutschen Volkes fördert junge Studierende und Promovierende, die Besonderes leisten, Initiative zeigen und Verantwortung übernehmen. Die Auswahl und Förderung der Stipendiatinnen und Stipendiaten geschehen unabhängig von politischen, weltanschaulichen und religiösen Vorgaben.
Bewerberinnen und Bewerber werden teilweise vorgeschlagen. Alternativ kann eine Selbstbewerbung mit Auswahltest erfolgen.
Vertrauensdozierende
an der Uni Bayreuth
Prof. Dr. Ingrid Bauer (Mathematik)
E-Mail: ingrid.bauer@uni-bayreuth.de
Prof. Dr. Stephan Clemens (Biologie)
E-Mail: stephan.clemens@uni-bayreuth.de
Prof. Dr. Jörg Gundel (Jura)
E-Mail: joerg.gundel@uni-bayreuth.de
Prof. Dr. Bernd Kannowski (Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte)
E-Mail: bernd.kannowski@uni-bayreuth.de
Prof. Dr. Reinhard Meckl (Internationales Management)
E-Mail: reinhard.meckl@uni-bayreuth.de
Prof. Dr. Clarissa Vierke (Afrikanistik)
E-Mail: clarissa.vierke@uni-bayreuth.de
Stipendiatensprecher
an der Uni Bayreuth
Julius Baptist Hlawatsch
E-Mail: julius.hlawatsch@uni-bayreuth.de
Annalena Klee
E-Mail: annalena.klee@uni-bayreuth.de
Fabian Lang
E-Mail: fabian.lang@uni-bayreuth.de
Stipendien
Studium an der deutschsprachigen Andrássy Universität Budapest (AUB)
Der Freistaat Bayern vergibt Stipendien für das Master-Studium an der Deutschsprachigen Andrássy Universität Budapest in den Studiengängen Master of International Economy and Business, Master of International Relations sowie in zwei interdisziplinären postgradualen Studiengängen.
Weitere Informationen über Bewerbungsvoraussetzungen, Förderhöhe und andere förderfähige Studiengänge:
Die aktuellen Bewerbungstermine erfahren Sie direkt bei der Andrássy -Universität Budapest.
Bewerbungen sind direkt ausschließlich per E-Mail zu richten an:
Dekanin
Prof. Dr. Martina Eckardt
Dekanin der Fakultät für Internationale Beziehungen
E-Mail: martina.eckardt@andrassyuni.hu
Jahresstipendienprogramm des Freistaates Bayern für Hochschulabsolventen aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa (BayHost)
Jahresstipendien des Freistaates Bayern für Hochschulabsolventen aus Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, der Slowakei, Tschechien, der Ukraine und Ungarn.
Das Stipendium dient der Finanzierung eines Promotions-, Aufbau- oder Postgraduierten-Studiums an einer bayerischen Hochschule. Es wird zunächst für ein Jahr gewährt und kann auf Antrag maximal zweimal (auf insgesamt drei Jahre) verlängert werden.
Nähere Informationen wie zur Bewerbungsfrist entnehmen Sie bitte der Internetseite:
Beim Deutschlandstipendium wählen die Hochschulen die Stipendiatinnen und Stipendiaten aus. Neben erstklassigen Noten werden bei der Vergabe des Deutschlandstipendiums auch gesellschaftliches Engagement und besondere persönliche Leistungen berücksichtigt – etwa die erfolgreiche Überwindung von Hürden in der eigenen Bildungsbiografie. Ein Deutschlandstipendium wird dabei zur Hälfte von privaten Förderern – Stiftungen, Unternehmen, Privatleuten – finanziert und zur anderen Hälfte vom Bund.
Die Förderung nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz (BayEFG) durch die Universität Bayern e.V. wird nach der Förderung im Herbst 2017 nicht fortgeführt. Die nachfolgenden Informationen dienen derzeit noch laufenden Förderungen.
Sach- und Reisekosten (Art. 8 BayEFG) können beim Ref. I/3 beantragt werden.
Sonderzuwendungen:
Verlängerung der Förderdauer:
Weitere Informationen:
Auskünfte
Wolfgang Böss
Ref. I/3, Gebäude ZUV, Raum 1.07
95447 Bayreuth
Tel.: 0921 / 55-5250
E-Mail: stipendien@uni-bayreuth.de
University of Bayreuth Graduate School
E-Mail: graduateschool@uni-bayreuth.de
Stipendium des Freistaates Bayern zur Hochbegabtenförderung nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz
Das Max-Weber-Programm richtet sich an hochbegabte Studierende an Hochschulen in Bayern. Die Durchführung hat der Freistaat Bayern der Studienstiftung des deutschen Volkes übertragen.
Das Max-Weber-Programm zielt auf fachliche und persönlichkeitsbildende Förderung. Mit Veranstaltungen zur fachlichen Vertiefung sowie zum interdisziplinären Austausch steht den Stipendiatinnen und Stipendiaten neben ihrem Hochschulstudium ein besonderes wissenschaftliches Zusatzangebot zur Verfügung. Dies wird ergänzt durch berufsbezogene Veranstaltungen. Individuelle Betreuung durch Mentorinnen und Mentoren an den bayerischen Hochschulen ermöglicht eine frühe Einbindung in die Forschung und den Einblick in andere Exzellenzbereiche. Die Vernetzung der Stipendiatinnen und Stipendiaten untereinander steht im Blickpunkt von zentralen Veranstaltungen, zu denen die Stipendiatinnen und Stipendiaten aller bayerischen Hochschulen eingeladen werden. Zur Förderung der Internationalität steht den Stipendiatinnen und Stipendiaten eine finanzielle Förderung von Auslandsvorhaben offen. Jede Stipendiatin und jeder Stipendiat erhält ab dem Wintersemester 2015/2016 eine Bildungspauschale in Höhe von 1.290 € pro Semester.
Zwei Wege führen in das Max-Weber-Programm – ein sehr gutes Abitur oder exzellente Studienleistungen. Über die Prüfung beim Ministerialbeauftragten (MB-Prüfung), die in Bayern kurz nach dem Abitur abgenommen wird, können jährlich 200 Abiturientinnen und Abiturienten von bayerischen Schulen in die Förderung gelangen. Der zweite Zugang erfolgt aus dem Studium heraus. Pro Jahr werden durchschnittlich 200 Studierende an bayerischen Hochschulen im Rahmen von Auswahlseminaren, die die Studienstiftung organisiert, aufgenommen.
Die Auswahl der Studierenden für das Max-Weber-Programm Bayern wird getrennt von der Auswahl der Studierenden für die Studienstiftung durchgeführt; eine Doppelförderung ist möglich.
Weitere Informationen:
Marianne-Plehn-Programm für Promovierende an bayerischen Hochschulen im Elitenetzwerk Bayern
Mit dem Marianne-Plehn-Programm, nach der ersten bayerischen Professorin benannt, ist im Bereich der Begabtenförderung des Elitenetzwerks Bayern eine gezielte individuelle Förderung von Promotionen möglich. Das Marianne-Plehn-Programm richtet sich an Promovierende an bayerischen Hochschulen und bietet diesen ein Promotionsstipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes und eine vom Freistaat Bayern finanzierte Viertelstelle, die an einer frei wählbaren bayerischen Hochschule angesiedelt werden kann. Dieses neue Modell kombiniert damit die Freiräume einer stipendienfinanzierten Promotion mit der über die Stelle eröffneten institutionellen Einbindung sowie dem Zugang in die Sozialversicherungssysteme.
Zudem fördert ein in Kooperation mit bayerischen Wissenschaftseinrichtungen durchgeführtes, begleitetes Exzellenzprogramm die Vernetzung der Stipendiatinnen und Stipendiaten innerhalb Bayerns und unterbreitet weitere Qualifizierungsangebote für ihre aktuellen sowie künftigen Aufgaben und Herausforderungen (z.B. überfachliche Kompetenzen, didaktische Fähigkeiten, Schärfung des eigenen Forschungsprofils, Gestaltung einer möglichen Postdoc-Phase). Weiterhin stehen den Promovierenden das ideelle Programm der Studienstiftung sowie die netzwerkübergreifenden Angebote des Elitenetzwerks Bayern offen.
Die Auswahl und die Durchführung des Marianne-Plehn-Programms wurde der Studienstiftung des deutschen Volkes übertragen.
Alle Informationen zum Programm und zur Bewerbung finden Sie hier:
Bei Fragen zur Bewerbung, wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerin der Studienstiftung des deutschen Volkes:
Dr. Kerstin Bläser
Tel.: 0228 / 82096-296
E-Mail: mpp@studienstiftung.de
Bei Fragen zur Viertelstelle wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerin des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:
Frauke Preißinger
Tel.: 089 / 2186-2068
E-Mail: frauke.preissinger@stmwk.bayern.de
Hinweis: Die Arbeitgebererklärung kann bei der Personalabteilung der Universität angefragt werden.
Weitere Informationen:
Dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist durch das Testament des verstorbenen Konsuls Oskar Karl Forster seit 1973 die Verwaltung und Verteilung der Hälfte des jährlichen Reinertrages des Erbes für die Förderung und Ausbildung begabter und mitteloser Schülerinnen und Schüler sowie Studierender an Gymnasien und Hochschulen übertragen. Aus den Erlösen eines Jahres werden im folgenden Jahr der Universität Bayreuth anteilig Mittel zur Verfügung gestellt.
Für die Förderung der Ausbildung begabter und bedürftiger Studierender an der Universität Bayreuth kann im Rahmen des Oskar-Karl-Forster-Stipendiums eine finanzielle Unterstützung gewährt werden.
Es handelt sich hierbei um eine einmalige Beihilfe zur Beschaffung von Büchern oder sonstigen Lernmitteln. Alternativ kann ein Zuschuss zu den Druckkosten von Dissertationen gewährt werden.
Antragsberechtigt
sind Studierende ab dem 2. Semester. Die Immatrikulation an der Universität Bayreuth ist nachzuweisen.
Begabung
Im Falle der Beantragung von Zuschüssen zur Bücher- oder sonstiger Lernmittelbeschaffung ist die Befürwortung eines Hochschullehrers bzw. einer Hochschullehrerin hinsichtlich der Zweckmäßigkeit der geplanten Anschaffung sowie der Förderungswürdigkeit des Antragstellers bzw. der Antragstellerin, unter Würdigung der bisherigen Studienleistungen, erforderlich.
Bedürftigkeit
Bedürftigkeit kann bei Bezug von Leistungen nach dem BAföG angenommen werden. Die Einkünfte der Studierenden dürfen dabei nicht die Fördersätze nach dem BAföG übersteigen. Für die Bedürftigkeitsprüfung anderer Studierender ist das Einkommen der Unterhaltsverpflichteten durch Vorlage geeigneter Unterlagen (in der Regel ist dies der letzte Einkommensteuerbescheid) nachzuweisen. Bei Zuschüssen für den Druck der Dissertation ist Bedürftigkeit nur dann gegeben, wenn die Antragstellerinnen und Antragsteller keine höheren Einkünfte als 1.800,00 € monatlich erzielen.
Höhe
Die Beihilfe kann maximal 500,00 € betragen.
Antragsformulare
sind im Stipendienreferat oder hier zum Ausdrucken erhältlich:
Antragsfrist
vgl. hierzu das Antragsformular.
Antragsunterlagen
Dem Antrag sind folgende Anlagen beizufügen:
- Liste der geplanten Bücher- bzw. Lernmittelbeschaffung mit Kostenaufstellung
- Immatrikulationsbescheinigung
- BAföG-Bescheid bzw. Nachweis über die Einkommensverhältnisse
- Befürwortung des Hochschullehrers
Nachweis
Es werden nur Quittungen aus dem Jahr der Bewilligung und für die beantragten Bücher/Lernmittel anerkannt. Die Quittungen/Zahlungsnachweise sind spätestens zu dem im Bewilligungsbescheid genannten Termin vorzulegen.
Auskünfte
Wolfgang Böss
Ref. I/3, Gebäude ZUV, Raum 1.07
95447 Bayreuth
Tel.: 0921 / 55-5250
E-Mail: stipendien@uni-bayreuth.de
Antragsberechtigt sind alle Wissenschaftlerinnen, die eine Anbindung an die Universität Bayreuth nachweisen können.
Stipendien für Wissenschaftlerinnen ab der PostDoc Phase (bevorzugte Förderung):
Die Bayerische Staatsregierung stellt besondere Mittel zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre bereit, aus denen an der Universität Bayreuth Stipendien finanziert werden. Der Schwerpunkt des Programms liegt auf der Qualifizierung von Frauen für eine Professur.
- PostDoc Stipendium
- Stipendium zur Habilitation (Mentorat angemeldet)
- PostHabil Stipendium oder äquivalent
- Stipendium zum Wiedereinstieg nach der Familienphase
Sonderfälle: Stipendien für Promovendinnen
- Stipendium "Härtefall" (s. unten)
- Stipendium zum Wiedereinstieg nach der Familienphase
Nächste Bewerbungsfrist: 15. Januar 2022
Dokumente
Stipendium "Härtefall"
Bis auf Weiteres sind keine Gelder mehr verfügbar.
Die Stabsabteilung Chancengleichheit bietet im Rahmen ihrer Ausschreibung „Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ u.a. ein Stipendium in Härtefällen an. Dieses wird finanziert aus Mitteln des Professorinnen-programms III des Bundes und der Länder.
Die Stipendien umfassen eine maximale Laufzeit von 3 Monaten. Als Härtefall gelten beispielsweise Visumsangelegenheiten, Krankheit oder durch die Coronapandemie bedingte existenzielle Schwierigkeiten.
Die Anträge können laufend in der Servicestelle Chancengleichheit eingereicht werden. Die Stipendienhöhe richtet sich nach der jeweiligen Qualifizierungsphase.
Dokumente
Antragstellerinnen können sich in der Servicestelle Chancengleichheit beraten lassen.
Kontakt:
Miriam Bauch
Leiterin der Servicestelle Chancengleichheit
Seit dem 1. April 2023 gibt es die Wübben Stiftung Wissenschaft, die deutschlandweit wissenschaftlich denkende und arbeitende Persönlichkeiten auf unterschiedlichen Karrierestufen fördert. Mit ihrem Stipendienprogramm für herausragende Bachelor- und Masterstudent:innen in ihrem letzten Studienjahr startete die Stiftung im Herbst 2023. Die Förderprogramme Tenure Track und Advanced Professorship sind in der Konzeptionsphase.
Sonstige Förderprogramme
Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt Fachkräfte mit Berufsausbildung und mehrjähriger Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium.
Bewerbungen sind bereits vor Beginn des Studiums und bis zum Ende des zweiten Semesters möglich. Jährlich werden über 1.000 Aufstiegsstipendien vergeben.
Ein Vollzeitstudium wird monatlich mit 934 Euro plus 80 Euro Büchergeld gefördert. Zusätzlich gibt es eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren (160 Euro für jedes Kind). Für berufsbegleitend Studierende beträgt die Förderung 2.900 Euro im Kalenderjahr. Die Leistungen sind eine Pauschale und einkommensunabhängig.
Weitere Informationen:
Stipendiumsbotschafterin
Cindy Glod
E-Mail: bayreuth@sbb-botschafter.de
Ziel des Unternehmens Babbel ist „diejenigen Studierenden zu unterstützen und zu fördern, die unsere Liebe zu Sprachen teilen und gleichzeitig in der Lage sind, einen originellen Beitrag über ein Erlebnis zu verfassen, für das sie über ihre Grenzen hinausgegangen sind“.
Bewerben können sich Studierende einer deutschen Hochschule aller Fachrichtungen, insbesondere Linguistik, Tourismus, Dolmetschen, Literatur- oder Kommunikationswissenschaften.
Detaillierte Informationen zum Babbel-Stipendium und den Bewerbungsmodalitäten und -fristen finden Sie hier:
Für Deutsche sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für ausländische Studierende besteht aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ein Rechtsanspruch auf Förderung einer der Neigung, Eignung und Leistung entsprechenden Ausbildung, soweit ihnen die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen und sie bei Förderungsbeginn das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausnahmen hinsichtlich der Altersgrenze sind in bestimmten Fällen möglich. Die Förderung wird auf Antrag für die Dauer des Studiums einschließlich der vorlesungsfreien Zeit gewährt. Die Förderungshöchstdauer ist für jede Fachrichtung durch Verordnung festgelegt.
Nähere Auskünfte über die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erteilt das Studentenwerk Oberfranken. Merkblätter und Antragsformulare sind beim Studentenwerk zu erhalten. Dort sind auch die Erstanträge sowie die Weiterförderungsanträge auf Förderung einzureichen; die Termine werden durch Anschlag bekanntgegeben.
Die Bayerische Elite-Akademie fördert pro Jahr dreißig bestqualifizierte Studierende des Freistaates Bayern in einer studienbegleitenden Zusatzausbildung parallel zum Hauptstudium. Ziel ist die Vermittlung von Führungsfähigkeiten und Managementqualitäten. Präsenzphasen, Projektarbeit und die Beziehung zu einem persönlichen Mentor aus der bayerischen Wirtschaft sind die drei wesentlichen Standbeine. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eines Praktikums im Management (auch im Ausland) einer der Förderfirmen. Die Bayerische Elite-Akademie ist privat finanziert durch die bayerische Wirtschaft. Sie arbeitet eng mit den Universitäten zusammen.
Kontaktadresse:
Bayerische Elite-Akademie
Prinzregentenstraße 7
80538 München
Tel.: 089 / 2188900,
E-Mail: info@EliteAkademie.de
Vertrauensdozenten
- Prof. Dr. rer. nat. Hans-Werner Schmidt
Lehrstuhl für Makromolekulare Chemie I
Tel. 0921 / 55-3200
Zuständigkeit: Anfragen von Studierenden der Fakultät II (Biologie, Chemie, Geowissenschaften) - Prof. Dr. Jörg Schlüchtermann
Lehrstuhl für Produktionswirtschaft und Industriebetriebslehre
Tel. 0921 / 55-6190
Zuständigkeit: Anfragen von Studierenden der Fakultät III (Rechts- und Wirtschaftswissenschaften) - Prof. Dr. Martina Drescher
Lehrstuhl für Romanische und Allgemeine Sprachwissenschaft Tel. 0921 / 55-3579
Zuständigkeit: Anfragen von Studierenden der Fakultät IV (Sprach- und Literaturwissenschaften) - Prof. Dr. Olivier Roy
Institut für Philosophie
Tel. 0921 / 55-4159
Zuständigkeit: Anfragen von Studierenden der Fakultät V (Kulturwissenschaften)
Das Ministry of Education der V.R. China vergibt jährlich bis zu 20 Regierungsstipendien an exzellente graduierte Studierende oder Wissenschaftler bayerischer Hochschulen und Universitäten. In Absprache mit der chinesischen Seite, bzw. dem China Scholarship Council (CSC) und dem Ministry of Education (MoE) wurde vereinbart, dass das BayCHINA geeignete Kandidaten für ein Stipendium gegenüber dem CSC nominiert. Das BayCHINA ist angehalten nur graduierte Studierende zu nominieren. Antragsberechtigt sind auch Bachelor-Studierende im letzten Studienabschnitt mit hervorragenden Leistungen. Mit Beginn des Auslandsstudiums muss aber mindestens ein Bachelorabschluss vorliegen.
Die Weiterleitung an das CSC erfolgt nach erfolgreicher Nominierung durch BayCHINA. Die vollständigen Unterlagen sind daher vor Ablauf der u. g. Frist bei uns vorzulegen, damit eine Prüfung noch vor der durch das CSC gesetzten Bewerbungsfrist durchgeführt werden kann.
Das CSC-Stipendium gilt nur für die Volksrepublik China und nicht für Taiwan, Hong Kong oder Macau.
Es können von uns nur Antragsteller mit deutscher Staatsbürgerschaft nominiert werden.
Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie hier:
Die im Jahre 2004 gegründete Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Forschung unterstützt begabte junge Wissenschaftlerinnen mit Kindern, um ihnen die für eine wissenschaftliche Karriere erforderliche Freiheit und Mobilität zu verschaffen. Die Stiftung will helfen zu verhindern, dass hervorragende Talente der wissenschaftlichen Forschung verloren gehen. Sie richtet sich an Doktorandinnen in einem Fach der experimentellen Naturwissenschaften oder der Medizin.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Die Claussen-Simon-Stiftung bietet mehrere Förderprogramme an, darunter zum Beispiel das Förderprogramm B-First und das Förderprogramm Master Plus.
Das Förderprogramm B-First richtet sich an Erstakademikerinnen und Erstakademiker aller Fachrichtungen, die an einer deutschen Hochschule in ein Bachelor- oder Staatsexamensstudium starten oder gerade gestartet sind (maximal 2. Fachsemester zum Zeitpunkt der Bewerbung).
Das Förderprogramm Master Plus richtet sich an Studierende aller Fachrichtungen, die an einer Hochschule in Deutschland nach ihrem erfolgreich abgeschlossenen Bachelor-Studium ins Master-Studium starten.
Detaillierte Informationen zu allen Förderprogrammen der Claussen-Simon-Stiftung sowie den Fördervoraussetzungen und Bewerbungsfristen finden Sie hier:
Das Europäische Forum Alpbach (EFA) ist eine interdisziplinäre Plattform für Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur. Seit 1945 widmet das EFA sich im Rahmen des jährlichen Forums in Alpbach und weiterer Veranstaltungen über das Jahr der Auseinandersetzung mit den relevanten gesellschaftspolitischen Fragestellungen unserer Zeit.
Das EFA vernetzt internationale Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger aus allen gesellschaftlichen Bereichen mit interessiertem Publikum und engagierten jungen Menschen, um gemeinsam in einen generationen-, ideologien- und grenzüberschreitenden Dialog zu treten.
Das EFA setzt sich für eine zukunftsfähige, demokratische Gesellschaft ein und setzt mit seinen Veranstaltungen Impulse zur Weiterentwicklung des europäischen Integrationsprojekts.
Nähere Informationen zum Stipendium erhalten Sie unter dem folgenden Link:
Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee in einen Businessplan umsetzen möchten.
Dabei sollte es sich um technologisch-innovative Gründungsvorhaben mit guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln. Das EXIST-Gründerstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
Weitere Informationen unter:
Existenzgründerberatung an der Universität Bayreuth:
Gründungsberatung
Dr. Andreas Kokott
Tel.: 0921 / 55-4672
E-Mail: gruendungsberatung@uni-bayreuth.de
Zapf-Gebäude, Haus-Nr. 1
Nürnberger Str. 38, 95448 Bayreuth
Erdgeschoß, Büro Nr. 1.2.18
Die GDMB Gesellschaft der Metallurgen und Bergleute e.V. ist eine international anerkannte Fachgesellschaft zur Förderung wissenschaftlicher, technologischer, wirtschaftlicher und ökologischer Belange in den Bereichen Rohstoffe und Georessourcen, Nichteisenmetallurgie, Recycling und Umwelttechnik.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Die Stiftung "Heilsbronner Stipendienfonds" in Bayreuth vergibt dieses Jahr wieder Stipendien in Form eines einmaligen Zuschusses an begabte, würdige und bedürftige Studierende an bayerischen Hochschulen. Die Stipendiaten müssen evangelischen Glaubens, deutsche Staatsangehörige und im ehemaligen Fürstentum Bayreuth beheimatet sein.
Antragsfrist für die aktuelle Ausschreibung ist der 31. Januar 2024. Die Anträge müssen bis dahin bei der Regierung von Oberfranken - Verwaltung des Heilsbronner Stipendienfonds Bayreuth -, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, eingehen.
Die Heinrich-Stockmeyer-Stiftung möchte mit Stipendien junge Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler (Doktoranden/Diplomanden) dazu ermutigen, in lebensmittelrelevanten Bereichen Forschungsarbeit zu betreiben. Dazu stellt sie ein monatliches Stipendium über 24 Monate pro Wissenschaftler/Wissenschaftlerin als finanzielle Unterstützung zur Verfügung. Die Förderung richtet sich gemäß dem Stiftungszweck dabei auf wissenschaftliche Disziplinen, die der Lebensmittelforschung, der Lebensmittelsicherheit und dem Verbraucherschutz dienen.
Informationen und Ausschreibung unter:
Kurt Tucholsky Stipendium für Literatur und Publizistik
Die Kurt Tucholsky Stiftung schreibt zusammen mit dem Deutschen Literaturarchiv Marbach international zwei einjährige Doktorandenstipendien aus. Gefördert werden insbesondere Doktorandinnen und Doktoranden der Germanistik, Publizistik, Soziologie oder Politologie, die sich mit Werk und Ideen Kurt Tucholskys und angrenzenden Themenbereichen beschäftigen. Die Ausschreibung gilt für einen einjährigen Forschungsaufenthalt ausländischer Doktorandinnen und Doktoranden in Deutschland und deutscher Doktorandinnen und Doktoranden im Ausland. Die Stipendien sind mit 1000 Euro/Monat dotiert. Reisekosten werden nicht separat erstattet. Für Stipendiatinnen und Stipendiaten besteht das Angebot, während des Aufenthaltes im Deutschen Literaturarchiv Marbach im Collegienhaus zu wohnen. Die Miete wird von den Stipendiatinnen und Stipendiaten getragen.
Bewerbungen (Abstract, Projektdarstellung auf maximal sechs Seiten, Arbeitsplan für die Dauer des Stipendiums, Lebenslauf, Publikationsliste, Zeugnisse und Angaben zur Einkommenssituation) sind über ein Bewerbungsportal einzureichen. Über die Vergabe entscheidet der Vorstand der Kurt Tucholsky Stiftung in Abstimmung mit dem Deutschen Literaturarchiv Marbach. Bewerbungsfristen: 31. März bzw. 30. September.
Wirksam werden die für die Marbach-Stipendien geltenden Bedingungen. Bewerber, deren Arbeiten einen direkten Bezug zum Nachlass Kurt Tucholskys aufweisen, werden bei der Auswahl vorrangig berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht. In anschließenden Publikationen ist die Kurt Tucholsky Stiftung als fördernde Institution zu nennen.
Kontakt
Claudia Rauen
Koordination Stipendienprogramm
Telefon: 07144 / 848-761
E-Mail: stipendien@dla-marbach.de
Ein Auslandssemester oder sogar das komplette Studium im Ausland zu absolvieren wird immer beliebter und bietet vielen Studierenden die Möglichkeit, ihren Traum vom Leben im Ausland zu verwirklichen und sich dabei für die berufliche Zukunft Vorteile zu verschaffen. Aber Studium, Ausland und Kind, das ist eine echte Herausforderung, unabhängig davon, ob in einer Lebensgemeinschaft oder als Alleinerziehende.
Die Auslandskrankenversicherung MAWISTA möchte daher junge Leute, die sich für ein Studium im Ausland mit Kind entscheiden, fördern. Im Vordergrund stehen dabei der Werdegang, die Persönlichkeit und der persönliche Hintergrund, keine harten Fakten wie der Notenschnitt oder die Studiendauer.
Das Stipendium:
Im Rahmen der Förderung erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten eine Einmalzahlung in Höhe von 3.000,- EUR.
Bewerbung:
Die Bewerbung erfolgt über ein Onlineformular.
Weitere Informationen:
Die Otto Benecke Stiftung e.V. (OBS) fördert im Rahmen des Garantiefonds Hochschulbereich die Eingliederung von
- Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern, deren Ehegatten, Abkömmlingen und sonstigen Familienangehörigen,
- Asylberechtigten,
- Jüdischen Immigranten (Aufenthaltstitel nach § 23 AufenthG),
- sog. GFK-Flüchtlingen (§ 60 Abs. 1 AufenthG, Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 2 AufenthG),
die noch nicht 30 Jahre alt sind.
Mit der Förderung soll die Vorbereitung auf ein Hochschulstudium bzw. die Fortführung eines im Herkunftsland bereits begonnenen Studiums, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach einer im Herkunftsland abgeschlossenen Hochschulausbildung oder die erforderliche Ergänzung eines Studiums in Deutschland ermöglicht werden.
Studium und studienergänzende Maßnahmen
Die Beraterinnen und Berater der OBS unterstützen Akademikerinnen und Akademiker in allen für die Durchführung eines ergänzenden Studiums relevanten Fragen (Fächer- u. Hochschulwahl, Bewerbung und Zulassung, Anerkennung von Leistungen, Studienfinanzierung, Studienorganisation etc.). Ergänzende (Teil-) Studien kommen für junge Hochschulabsolventinnen und -absolventen in Frage, wenn ihr ausländischer Abschluss wegen erheblicher Unterschiede zum entsprechenden deutschen Abschluss auf dem Arbeitsmarkt voraussichtlich nicht verwertbar ist. In dem Teilstudium an einer deutschen Hochschule wird dann erneut ein Hochschulabschluss (z.B. Diplom, Bachelor oder Master) erworben. Wenn ein ergänzendes Studium nicht möglich ist, kommt je nach Fachrichtung die Förderung in einer etwa einjährigen Studienergänzung in Frage. Einjährige Studienergänzungen schließen mit einem Zertifikat ab.
Antrag und Förderung
- Erste Antragstellung innerhalb von zwei Jahren nach der Einreise, bei Asylberechtigten innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Reiseausweises.
- Nach 30 Fördermonaten endet die Förderung in der Regel, spätestens aber 60 Monate nach der Einreise.
- Das Einkommen der Unterhaltspflichtigen wird erst drei Jahre nach deren Einreise berücksichtigt. Im Sprachkurs findet keine Einkommensanrechnung statt.
Anschrift
Otto Benecke Stiftung e.V., Geschäftsstelle Bonn
Kennedyallee 105-107
53175 Bonn
Tel.: 0228 / 8163-136
E-Mail: Bernd.Beutel@obs-ev.de
Mit der Vergabe von Stipendien (Studienförderung) bietet die Rainer Markgraf Stiftung jungen Erwachsenen sowie Jugendlichen eine finanzielle Hilfe für Ausbildung, Studium und Qualifikation. Zukunft fördern – mit diesem Angebot zur Unterstützung der leistungsbereiten Jugend stärkt die Stiftung langfristig die wirtschaftliche Attraktivität der Regionen Oberpfalz und Oberfranken.
Die Studienförderung bildet die finanzielle Grundlage für den Lebensunterhalt und den Studienalltag. Die Studienzeit soll neben der intensiven Auseinandersetzung mit der gewählten Fachrichtung auch Freiraum schaffen, um den Blick auf angrenzende Disziplinen zu weiten.
Die Rainer Markgraf Stiftung motiviert deshalb nicht nur zum erfolgreichen Studienabschluss, sondern auch Erfahrungen für den Beruf und das Leben zu sammeln. Für einen Antrag auf Studienförderung sind neben einem persönlichen Bewerbungsschreiben auch ein schulischer Leistungsnachweis und eine Selbstauskunft zur finanziellen Situation erforderlich. Zudem erwartet die Rainer Markgraf Stiftung eine besondere Identifikation mit der Region Oberpfalz beziehungsweise Oberfranken. Nach Prüfung der Unterlagen und einem persönlichen Gespräch wird die Entscheidung über eine Förderung getroffen.
Maximal ist eine Studienförderung in Höhe von 650 Euro pro Monat möglich. Die Zusage der Studienförderung gilt zunächst für zwei Semester und kann bei entsprechender Leistung jeweils um zwei Semester verlängert werden, jedoch nicht über die reguläre Studienzeit hinaus. Grundsätzlich ist es das Anliegen der Rainer Markgraf Stiftung, mit der Förderung während des gesamten Studiums eine Unterstützung zu gewähren. Es sind die Richtlinien zur Vergabe einer Studienförderung zu beachten.
Antrag
Die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen sind auf Homepage der Stiftung zu finden.
Kontakt
Rainer Markgraf Stiftung
Florian Prosch
Dieselstraße 9
95448 Bayreuth
Telefon 0921 297 159
info@rainer-markgraf-stiftung.de
Stipendien für ein Auslandsstudium des Rotary International in Deutschland
Kontakt:
Prof. Dr. Michael Dowling
Lehrstuhl für Innovationsmanagement
Universität Regensburg
93053 Regensburg
Vergabe von Stipendien
Wer sind wir und was wollen wir erreichen?
- Wir sind eine gemeinnützige Gesellschaft und setzen uns für die Förderung des Dialoges zwischen den Generationen ein.
- Wir möchten zur persönlichen Begegnung von Alt und Jung anregen und damit einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität vieler Senioren leisten
- Wir vergeben Stipendien an motivierte Studierende, die sich in sozialen Einrichtungen aktiv um alte Menschen kümmern möchten.
Wen suchen wir?
- Sie sind an einer Hochschule eingeschrieben.
- Sie möchten sich sozial engagieren und können gut auf ältere Menschen zugehen.
- Sie haben pro Semester insgesamt ca. 40 Stunden Zeit.
Was erwarten wir?
- Regelmäßige Besuchsdienste in Seniorenheimen, z.B. mit den Senioren spazieren gehen, singen, basteln, spielen, ihnen vorlesen usw.
- Einen kurzen schriftlichen Erfahrungsbericht.
Was bieten wir?
- Einblick in die Seniorenarbeit und Erfahrung im Umgang mit älteren Menschen.
- Ihr soziales Engagement honorieren wir mit einem Stipendium in Höhe von derzeit 400 Euro pro Semester.
- Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre schriftliche Bewerbung!
- Detaillierte Informationen über das "Dialog-Stipendium", Bewerbungsbedingungen und -unterlagen finden Sie auf der Homepage von Solidaris:
Studienbeihilfe für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler der nationalen Fachverbände und herausragende Talente.
Anschrift
Stiftung Deutsche Sporthilfe
Burnitzstraße 42
60596 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 67803-0
E-Mail: info@sporthilfe.de
Die Darlehenskasse der Bayer. Studentenwerke e.V. will bedürftigen Studierenden der bayerischen Hochschulen durch die Gewährung von Studiendarlehen die Examensvorbereitungen erleichtern und einen erfolgreichen Studienabschluss ermöglichen.
Voraussetzungen für die Antragstellung:
- im Erststudium längstens noch 4 Semester bis zum Studienabschluss,
- Promotion,
- Studium im Ausland und in den letzten 4 Semestern vor der Antragstellung an einer bayerischen Hochschule immatrikuliert
- ein Aufbau-, Ergänzungs- und/oder Zusatzstudium,
- und bisher BAföG empfangen (Ausnahmen sind möglich!)
Die Darlehenskasse kann laut Rücksprache mit dem Kultusministerium zusätzlich zum BAföG auch BAföG-Empfängern für die letzten 4 Semester ein Darlehen für die Studiengebühren gewähren. Bezüglich Antrag, Rückzahlungsfrist etc. wie normales Studienabschlussdarlehen.
Anträge und weitere Auskünfte:
Studentenwerk Oberfranken
Verwaltungsgebäude – Zimmer 2.54
Universitätsstraße 30
95447 Bayreuth
Tel. 0921 / 55-5954
Das Stipendium soll eine Unterstützung für hart arbeitende Studentinnen und Studenten sein und ihr Leben etwas einfacher machen – weil sie es verdient haben. Aus diesem Grund vergibt die Onlineplattform Symptoma bis zu 3.000 Dollar jährlich: 500 Dollar pro Person und Jahr an maximal 6 Studentinnen und Studenten auf der ganzen Welt.
Weitere Informationen gibt es hier:
Das Unternehmen idealo sucht im Rahmen seines „Stipendiums für Bahnbrecher“ Studierende, die sich von der Masse abheben und ihre besondere Fähigkeit einem bestimmten Zweck widmen. Das Unternehmen sucht daher sozial engagierte, talentierte und leidenschaftliche kreative Köpfe, die in der Welt etwas bewegen wollen.
Zielgruppe sind Studierende aller Studiengänge und Fachsemester, die mind. 1 außergewöhnliches Talent besitzen.
Es wird ein Vollstipendium im Gesamtwert von 9.000 €. Die Stipendiatin/ der Stipendiat erhält ein Jahr lang 750 € pro Monat.
Weitere Informationen gibt es hier:
Die Simon-Nüssel-Stiftung stellt finanzielle Mittel bereit, um Forschungsprojekte auf den Gebieten der Ernährung und Landwirtschaft sowie die Veröffentlichung von neuen Forschungsergebnissen in unterschiedlichen Publikationen zu unterstützen. Dabei gilt dem Raum Oberfranken immer ein besonderer Blick. Um die Forschung an der Universität Bayreuth zu unterstützen, stellt die Stiftung Geldbeträge für die verschiedensten Projekte zur Verfügung.
Formulare zu Forschungsstipendien
Personalfragebögen allgemeine Forschungsstipendien
Personalfragebögen DFG Forschungsstipendien
- Personalfragebogen DFG ForschungsstipendienWorddokument, 42 KB
- Personnel Questionnaire for Recipients of DFG Research FellowshipsPDF, 137 KB
- Personalfragebogen DFG Anlage KinderzulageWorddokument, 30 KB
- Annex to the Personnel Questionnaire for Recipients of DFG Scholarships (child allowance)PDF, 31 KB
- Personalfragebogen DFG Anlage Geld-statt-ZeitWorddokument, 29 KB
- Annex to the Personnel Questionnaire for Recipients of DFG Scholarships (Extension of the scholarship period)PDF, 31 KB
Ihr Ansprechpartner an der Universität Bayreuth
Wolfgang Böss
Telefon: 0921 / 55-5250
E-Mail: wolfgang.boess@uni-bayreuth.de, stipendien@uni-bayreuth.de
Büro: Zimmer 1.07, Gebäude Zentrale
Universitätsverwaltung (ZUV)
Universitätsstraße 30, 95447 Bayreuth
Informationen speziell für ausländische Studierende gibt es beim International Office.
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Es gibt in Deutschland eine Vielzahl Stipendien staatlicher, kommunaler, gewerkschaftlicher und privater Einrichtungen sowie der politischen Parteien. Da es mehrere hundert verschiedene private Stiftungen mit sehr unterschiedlichen Vergabekriterien gibt, weisen wir auf dieser Seite nur auf einige davon hin.