Ethikkommission der Universität Bayreuth
Die Ethikkommission der Universität Bayreuth beurteilt ethische und rechtliche Aspekte der Forschung am Menschen und an Tieren an der Universität Bayreuth.
Des Weiteren steht die Ethikkommission den Lehrenden und Forschenden für Fragen des Umgangs mit sicherheitsrelevanten Forschungsergebnissen zur Verfügung.
Die Kommission unterstützt dabei die Forschenden durch eine gezielte Beratung. Die Mitglieder der Ethikkommission engagieren sich in ihrer Funktion ehrenamtlich für die Universität Bayreuth.
Über ethische Aspekte hinausgehende nationale oder internationale Compliance-Aspekte sowie rechtliche Fragen sind nicht Gegenstand der Beurteilung durch die Ethikkommission.
Darüber hinaus ist auch bei klinischen Studien oder im Rahmen der Entwicklung von Medizinprodukten unter Umständen keine Zuständigkeit der Ethikkommission der Universität Bayreuth gegeben, bzw. erfüllt die Stellungnahme Ethikkommission der Universität Bayreuth nicht die rechtlich-formalen Anforderungen in diesem Bereich.
Datenschutzrechtliche Aspekte werden nur kursorisch geprüft. Für weitergehende Fragen zum Datenschutz und zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) steht die/der Datenschutzbeauftragte der Universität Bayreuth zur Verfügung.
Mitglieder der Kommission
Die Ethikkommission wird von Prof. Dr. Kai Purnhagen als Vorsitzenden geleitet. Stellvertretende Vorsitzende ist Prof. Dr. Johanna Thoma. Weitere Kommissionsmitglieder sind:
- Prof. Dr. Carsten Bäcker
- Prof. Dr. Karin Birkner
- Prof. Dr. Ruth Freitag
- Prof. Dr. Olivier Roy
- Prof. Dr. Benedikt Westermann
Die Aufgaben der Kommission sind in der Geschäfts- und Verfahrensordnung der Ethikkommission der Universität Bayreuth vom 20.03.2017 in der jeweils geltenden Fassung festgehalten.
Wegweiser zur Antragsstellung
- Für den Antrag muss immer das aktuelle Antragsformular als PDF oder als Word-Dokument verwendet werden.
- Zusätzlich zu dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular ist eine allgemein verständlich formulierte Projektbeschreibung bzw. -zusammenfassung (max. 2 Seiten) im Hinblick auf die, aus Sicht der Antragstellerin oder des Antragstellers zu beurteilende ethische Relevanz einzureichen.
- Darüber hinaus ist die Probandenaufklärung /-information beizufügen. Weitere Unterlagen sind zunächst nicht einzureichen und werden ggf. angefordert, sollten es die Mitglieder der Ethikkommission für erforderlich halten.
- Der Antrag ist in deutscher oder englischer Sprache bei der Hochschulleitung der Universität Bayreuth einzureichen.
- Der Antrag ist in Papierform sowie als PDF (eine Datei) mit der Projektzusammenfassung einzureichen (Unterschrift bitte nicht vergessen). Bitte halten Sie zudem die Dateigröße möglichst gering.
- Dem Antrag ist eine Erklärung über bereits an anderer Stelle eingereichte Anträge vergleichbaren Inhalts beizufügen.
- Ist der gleiche Antrag bei einer anderen Ethikkommission eingereicht oder negativ beschieden worden, so kann die Kommission die Befassung mit dem Antrag ablehnen.
- Die Entscheidung, ob ein Ethik-Votum benötigt wird, liegt grundsätzlich in der Verantwortung des jeweiligen Projektverantwortlichen. Die Ethikkommission kann ohne Vorlage eines formell gestellten Antrags und der Projektbeschreibung keine Aussage dazu treffen. Allgemeine Hinweise, in welchen Fällen ein Antrag auf Beurteilung eines Forschungsvorhabens durch die Ethikkommission erforderlich sein kann, finden Sie hier.
- Projektzusammenfassung von max. 4 Seiten im Hinblick auf die, aus Sicht der Antragstellerin oder des Antragstellers zu beurteilende ethische Relevanz
- Probandenaufklärung bzw. -information
Nur auf Anforderung der Ethikkommission:
- Studienprotokoll (Prüfplan, nach dem Stand der Wissenschaft in deutsch): Grundlagen und Begründung der Studie, Hypothese und Ziele, Studienpopulation, Studienablauf und Untersuchungsmethoden, Risiken und Nebenwirkungen, studienbedingte Eingriffe, Zielkriterien, statistische Erwägungen wie Fallzahlschätzung, Datenschutz, Versicherung (falls zutreffend), Literaturverzeichnis
- Probandeninformation und -einwilligungserklärung (bei nicht Zustimmungsfähigen durch die gesetzliche Vertreterin bzw. den gesetzlichen Vertreter, bei einsichtsfähigen Minderjährigen zusätzlich eine entsprechende kindgerechte Aufklärung und Einwilligungserklärung des Kindes) mit Briefkopf der Institution, dazu Datenschutzpassus sowie Datenschutzrechtliche Einwilligung
- Kopie der Versicherungspolice oder Begründung, weshalb eine Versicherung für nicht notwendig erachtet wird
- Schriftliche Zustimmung der verantwortlichen Leiterin oder des verantwortlichen Leiters der Einrichtung bzw. der wissenschaftlichen Institution
- Ggf. Vorlage der Fragebögen
- Antragsbefugt sind alle Angehörigen der Universität Bayreuth.
- Antragstellerin oder -steller ist die Forscherin bzw. der Forscher, die oder der das Forschungsvorhaben vor Ort durchführt und gegenüber den Probandinnen und Probanden die unmittelbare Verantwortung trägt.
- Bei entsprechenden Promotionsvorhaben muss die Betreuerin oder der Betreuer für das geplante Vorhaben einen Antrag stellen und diesen auch unterschreiben.
Anträge auf Beurteilungen von Forschungsvorhaben durch die Ethikkommission müssen rechtzeitig vor Beginn des Projekts gestellt werden. Verspätete Antragstellungen sind entsprechend zu begründen.
Weiterführende Informationen zu verpflichtenden Leitlinien und rechtlichen Reglungen für Forschende
Nagoya-Protokoll
Tierschutz in der Forschung an der Universität Bayreuth
Umgang mit sicherheitsrelevanten Forschungsergebnissen
Kontakt zur Geschäftsstelle
Katrin Winkler
Telefon: 0921 / 55-5364
E-Mail: gremienbuero@uni-bayreuth.de
Büro: Zimmer 2.25.1, Gebäude Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV)
Universitätsstraße 30, 95447 Bayreuth