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Präsidentin/Präsident (m/w/d)

Universität Bayreuth

Bewerbungsfrist:

An der Universität Bayreuth ist die Stelle der/des

Präsidentin/Präsidenten (m/w/d)

ab dem 01. Juli 2025 neu zu besetzen.

Die Universität Bayreuth ist eine dynamische, forschungsorientierte Campus-Universität mit derzeit ca. 12.000 Studierenden und ca. 280 Professorinnen und Professoren, die zukunftsfähige Bildung durch Wissenschaft und forschungsbasierte Lehre vermittelt. In hervorragend ausgewiesenen Fachdisziplinen und in strategisch ausgewählten Profilbereichen bietet die Universität Bayreuth Studierenden aus dem In- und Ausland beste Studienbedingungen; sie ist für Forschende aus der ganzen Welt attraktiv.      
Dabei agiert die Universität Bayreuth offensiv im regionalen, nationalen und internationalen Wettbewerb und verfügt über eine fokussierte Internationalisierungsstrategie. Die Campusstruktur fördert die wissenschaftliche Kooperation, den Austausch unter Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie die sachgerechte Unterstützung durch die Verwaltung.

Gesucht wird eine Persönlichkeit mit hoher Führungs- und Organisationskompetenz sowie bildungs- und hochschulpolitischer Erfahrung. Von ihr werden Überzeugungskraft, Integrations- und Kooperationsfähigkeit erwartet. Zudem muss sie nach innen und außen wirksam kommunizieren können.

Zur Präsidentin oder zum Präsidenten (m/w/d) kann bestellt werden, wer der Hochschule als Professorin oder als Professor angehört oder eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist (Art. 31 Abs. 2 BayHIG). Die Amtszeit beträgt sechs Jahre; Wiederwahl ist möglich.

Die Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten der Präsidentin/des Präsidenten (m/w/d) ergeben sich aus den Art. 30 ff. des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes und der Grundordnung der Universität Bayreuth vom 09. Januar 2023 in der geltenden Fassung. Das Wahlverfahren richtet sich nach § 3 Abs. 7 der Grundordnung.

Die Präsidentin/der Präsident der Universität Bayreuth (m/w/d) erhält gemäß des Bayerischen Besoldungsgesetzes als Besoldung ein Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 3, Funktions-Leistungsbezüge, die der Bedeutung des Amtes entsprechen, und gegebenenfalls einen Familienzuschlag.

Die Universität Bayreuth strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in leitenden Positionen an und bittet deshalb Frauen nachdrücklich um ihre Bewerbung. Personen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.


Bewerbung

Bewerbungen sind schriftlich mit aussagekräftigen Unterlagen und konzeptionellen Vorstellungen bis zum 26.09.2024 an die Vorsitzende des Hochschulrates der Universität Bayreuth, Frau Professorin Dr.-Ing. Dr. Dr. h.c. Sabine Kunst, Universitätsstraße 30, 95447 Bayreuth zu richten und per E-Mail an die E-Mail-Adresse:
P-Wahl@uni-bayreuth.de zu übersenden.
Die Unterlagen werden nach Besetzung der Stelle gemäß den Anforderungen des Datenschutzes gelöscht.