Postgraduiertenstudiengang für ausländische Juristinnen und Juristen, Magister Legum (LL.M.)
Die Abkürzung LL.M. steht für den akademischen Grad des Master of Laws (Magister Legum). Für ausländische Studierende an der Universität Bayreuth handelt es sich hierbei um einen Postgraduiertenstudiengang, der ein mindestens zweisemestriges ordnungsgemäßes Studium an der Universität Bayreuth voraussetzt.