Juniorprofessur (W1) für Bürgerliches Recht, Immaterialgüterrecht und Recht der Digitalisierung mit Tenure Track auf W3
Fakultät für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Bewerbungsfrist:
Die Universität Bayreuth ist eine forschungsorientierte Universität mit international kompetitiven und interdisziplinär ausgerichteten Profilfeldern in Forschung und Lehre. An der Universität Bayreuth ist in der Fakultät für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften zum 01.04.2024 eine
Juniorprofessur (W1) für Bürgerliches Recht, Immaterialgüterrecht und Recht der Digitalisierung mit Tenure Track auf W3
im Beamtenverhältnis auf Zeit zu besetzen.
Die Stelleninhaber*in (w/m/d) der Juniorprofessur für Bürgerliches Recht, Immaterialgüterrecht und Recht der Digitalisierung soll die genannten Gebiete in Forschung und Lehre vertreten. Bewerber*innen sollten mindestens im Immaterialgüterrecht oder im Recht der Digitalisierung ausgewiesen sein. Ziel ist eine Qualifikation in den genannten Fächern während der Zeit der Juniorprofessur. Die Fakultät unterstützt die Stelleninhaber*in, sollte sie die Lehrbefähigung erwerben wollen. Die Stelleninhaber*in ist verantwortlich für das Zusatzstudium „Informatik und Digitalisierung“ und soll an dessen Weiterentwicklung und an der Konzeption weiterer Studienangebote der Fakultät in den genannten Fächern mitwirken.
Von der Stelleninhaber*in wird ein Engagement in der Lehre, einschließlich der Examensvorbereitung und den jeweils einschlägigen Schwerpunktbereichen, den LL.B.-Studiengängen, den Zusatzstudiengängen und den interdisziplinären Studiengängen der Fakultät erwartet. Die Stelleninhaber*in sollen mit ihren Forschungsperspektiven zur Vernetzung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften beitragen und sich an gemeinsamen Forschungsprojekten der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften beteiligen. Die aktive Mitwirkung in der universitären Selbstverwaltung sowie die Bereitschaft, in englischer Sprache zu unterrichten, wird vorausgesetzt.
Gesucht werden Persönlichkeiten mit einem innovativen wissenschaftlichen Profil, ersten wissenschaftlichen Leistungen und einem hohen Potential für die weitere Karriere in der Wissenschaft. Es werden explizit auch Bewerber*innen zur Bewerbung aufgefordert, deren Promotion erst kürzlich erfolgreich abgeschlossen wurde. Einstellungsvoraussetzungen sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualität einer Promotion nachgewiesen wird (Art. 63 BayHIG). Des Weiteren gelten die in der Bayreuth-Track-Satzung der Universität Bayreuth genannten Einstellungsvoraussetzungen.
Die Ernennung erfolgt zunächst für die Dauer von drei Jahren in einem Beamtenverhältnis auf Zeit. Eine Verlängerung der Juniorprofessur soll mit Zustimmung der Juniorprofessor*in (m/w/d) im Laufe des dritten Jahres um bis zu weitere 3 Jahre erfolgen, wenn sie sich als Hochschullehrer*in (m/w/d) bewährt hat. Die Lehrverpflichtung beträgt derzeit in der ersten Phase 5 Lehrveranstaltungsstunden und in der zweiten Phase 7 Lehrveranstaltungsstunden. Beide Juniorprofessuren verfügen jeweils über eine eigene Personalausstattung im Umfang von 50% TVL E-13 und 25% TVL E-6-Stellen.
Die Leistungsvereinbarung, welche die Kriterien für die Zwischen- und Tenure-Evaluation festlegt, wird im Rahmen der Berufungsverhandlung von Universität und Bewerber*in (m/w/d) erarbeitet. Die Vereinbarung soll Kriterien in den Kategorien Forschung sowie Akademische Lehre enthalten und kann zudem Third Mission und akademisches Engagement umfassen. Die Berufung auf die W3-Professur ist ausschließlich vom Ergebnis der Tenure-Evaluation abhängig. Nach erfolgreicher Tenure-Evaluation erfolgt die Berufung zur Universitätsprofessor*in (W 3) (m/w/d) im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Nähere Informationen zum Bayreuth-Track-Verfahren finden Sie unter https://uni-bayreuth.de/berufungen.
Die Universität Bayreuth schätzt die Vielfalt ihrer Beschäftigten als Bereicherung und bekennt sich ausdrücklich zum Ziel der Chancengleichheit der Geschlechter. Wissenschaftlerinnen werden hierbei mit Nachdruck um ihre Bewerbung gebeten. Personen, die mehr Vielfalt in das Forschungs- und Lehrprofil der Universität Bayreuth einbringen, sind ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen. Bewerber*innen (m/w/d) mit Kindern sind sehr willkommen. Die Universität Bayreuth ist Mitglied im Best-Practice Club „Familie in der Hochschule e. V.“, hat erfolgreich am HRK-Audit „Internationalisierung der Hochschule“ teilgenommen und bietet einen Dual Career Support. Personen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbung
Bewerbungen (Lebenslauf mit Schriftenverzeichnis, Lehrerfahrung und (soweit vorhanden) Lehrevaluationen, ausführliches Lehr- und Forschungskonzept mit den Vorstellungen zur Entwicklung der Professur, Zeugnisse und Urkunden) werden bis zum 30.09.2023 erbeten. Sie sind an den Dekan der Fakultät für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Prof. Dr. André Meyer, zu richten und unter https://uni-bayreuth.berufungsportal.de einzureichen. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter dekan.rw@uni-bayreuth.de zur Verfügung. Die Unterlagen werden nach Beendigung des Berufungsverfahrens gelöscht.