Systemakkreditierung
„Das Verfahren der Systemakkreditierung entspricht in seiner Konzeption den gängigen Anforderungen, die gemäß internationaler best practice an qualitätsentwickelnde Verfahren gestellt werden:
- Die Verantwortung für Einrichtung und Implementierung liegt klar bei der Hochschule;
- die Hochschule kann ein Qualitätssystem nach ihren spezifischen Bedürfnissen aufbauen.
Der auf die Studiengänge bezogene Kontrollaspekt wird internalisiert: Die Hochschule übernimmt selbst die Gewährleistung, dass die von ihr verantworteten Studiengänge den geltenden Regeln entsprechen.“ (Wissenschaftsrat: „Empfehlungen zur Akkreditierung als Instrument der Qualitätssicherung“, S.55, Bremen 2012)
Warum Systemakkreditierung?
- Mehr Freiräume bei der Definition unserer Ausbildungs- und Qualifikationsziele sowie der Gestaltung der Strukturen und Prozesse in Studium und Lehre
- Mehr Eigenverantwortlichkeit, um Prozess- und Ergebnisqualität in Studium und Lehre zu erzeugen, zu überprüfen und dauerhaft sicherzustellen
- Höhere Transparenz, da die Schritte und Ergebnisse der Prozesse in Studium und Lehre offen kommuniziert und Verantwortlichkeiten der an den Prozessen beteiligten Akteure klar festgehalten werden
- Höhere Prozessqualität, da die Prozesse in Studium und Lehre kontinuierlich analysiert und Verbesserungsmöglichkeiten aufgedeckt und umgesetzt werden
- Höhere Ergebnisqualität, da die Zielerreichung regelmäßig überprüft wird
Verfahren
Die Systemakkreditierung basiert auf einem Selbstbericht der Hochschule, der die Strategische Steuerung und das zugehörige Qualitätsmanagementsystem in Studium und Lehre abbildet. Durch verschiedene Vor-Ort-Begehung vertiefen die Gutachter Ihren Eindruck, klären offene Fragen und geben Anregungen zur Weiterentwicklung.
Mit erfolgreicher Zertifizierung gelten alle bestehenden und künftigen Studiengänge der Hochschule als akkreditiert. Eine Reakkreditierung ist erstmals nach 6 Jahren, danach alle 8 Jahre vorgesehen.
Weitere Informationen zur Systemakkreditierung
Detaillierte Informationen zur Systemakkreditierung stellt unter anderem die Akkreditierungsagentur ACQUIN bereit.
Bei der Überprüfung der Standards in Studium und Lehre finden die "European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education", die Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) und die Kriterien des Akkreditierungsrates Anwendung
In seinen „Empfehlungen zur Akkreditierung als Instrument der Qualitätssicherung“ entwirft der Wissenschaftsrat eine Bestandsaufnahme des Akkreditierungswesens in Deutschland und zeigt Weiterentwicklungsmöglichkeiten auf.

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