Aufgaben und Möglichkeiten der Personalvertretung

Der Personalrat wird alle 5 Jahre von den Beschäftigten der Universität gewählt. Er vertritt die Interessen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Gruppen der Arbeitnehmer und Beamten. Aufgaben und Möglichkeiten ergeben sich aus dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG). Ein wesentlicher Grundsatz dabei ist die Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Dienststelle zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben.

Die Personalvertretung hat allgemeine Aufgaben sowie förmliche Beteiligungsrechte, die in unterschiedlicher Qualität eine Einflussnahme auf Entscheidungen der Universität Bayreuth erlauben. Unterschieden wird dabei zwischen Mitbestimmung, Mitwirkung, Anhörung, Unterrichtung und Anwesenheitsrecht.

 

Wie arbeitet Ihre Personalvertretung?

Ein Großteil der zu behandelnden Angelegenheiten betrifft Maßnahmen, für die nach dem BayPVG Beteiligungsfristen bestehen (z.B. Einstellungen, Neueingruppierungen, Beförderungen oder Kündigungen). Um diese Fristen einhalten zu können, kommen wir donnerstags, 14-tägig zu Sitzungen zusammen. Darüber hinaus haben wir Arbeitsgruppen zu verschiedenen Schwerpunkten gebildet. In regelmäßigen Gesprächen (Monatsgesprächen) mit der Dienststellenleitung werden laufende Angelegenheiten erörtert. Zweimal jährlich finden Personalversammlungen statt, die Sie über die Arbeit des Personalrats informieren. Daran können Sie ohne Genehmigung Ihres Vorgesetzten während der Dienstzeit teilnehmen. Erforderlich ist lediglich, dass Sie Ihren unmittelbaren Vorgesetzten davon in Kenntnis setzen. Weitere Informationen über unsere Arbeit finden Sie an den schwarzen Brettern in allen Gebäuden sowie hier auf der Homepage.

Der Personalrat hält jeden Dienstag von 9 -12 Uhr und 13 -16 Uhr oder nach tel. Vereinbarung (-2163) Sprechstunden im Gebäude B 8.

Selbstverständlich sind alle Personalratsmitglieder zu absolutem Stillschweigen verpflichtet (Art. 10 BayPVG).

 

In der Praxis bedeutet  Personalratsarbeit:

Der Weg ist das Ziel…
Im Rahmen unserer Möglichkeiten, die das BayPVG klar vorgibt, versuchen wir Lösungen zu erarbeiten. In vielen kleinen Schritten bemühen wir uns, dass zwischen all den unterschiedlichen Interessen an unserer Universität, auch die der Mitarbeiter Gehör finden.

Auskünfte erhalten Sie nach bestem Wissen und Gewissen. Verbindliche Rechtsauskünfte dürfen wir jedoch nicht erteilen. Bitte fragen Sie für rechtssichere Auskünfte bei den zuständigen Stellen nach (Dienststelle, Landesamt für Finanzen usw.) Rechtsverbindliche Auskünfte können Ihnen auch zugelassene Anwälte und die Rechtsberatungen der Gewerkschaften geben.

 

Wie können Sie uns helfen, Sie bestmöglich zu vertreten?

  • Erscheinen Sie zahlreich zu den Personalversammlungen, um so der Dienststellenleitung Ihr Interesse an Ihrem Arbeitsumfeld zu zeigen.
  • Melden Sie sich bei den Versammlungen bitte zu Wort, wenn Meinungsbilder erbeten sind! Nur so können wir wissen, was die Mehrheit der Beschäftigten für wichtig hält.
  • Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben.
  • Auch für Wünsche, Anregungen und Ideen haben wir ein offenes Ohr.

personalrat@uni-bayreuth.de  oder  Tel: - 2163