Allgemeine Aufgaben
Die Personalvertretung hat allgemeine Aufgaben (nach Art. 69, BayPVG u. a.)…:
- Maßnahmen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen, zu beantragen.
- Dafür zu sorgen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden.
- Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken.
- Die Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen in die Dienststelle zu fördern.

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