Allgemeine Aufgaben

Die Personalvertretung hat allgemeine Aufgaben (nach Art. 69, BayPVG u. a.)…:

  • Maßnahmen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen, zu beantragen.
  • Dafür zu sorgen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden.
  • Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken.
  • Die Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen in die Dienststelle zu fördern.