Jubiläumsgeld
TV-L § 23, Absatz 2 - Besondere Zahlungen:
Beschäftigte erhalten ein Jubiläumsgeld bei Vollendung einer Beschäftigungszeit (§ 34 Absatz 3, TV-L)
a) von 25 Jahren in Höhe von 350 Euro,
b) von 40 Jahren in Höhe von 500 Euro.
Teilzeitbeschäftigte erhalten das Jubiläumsgeld in voller Höhe.
Zudem wird bei 25 und 40 jährigen Jubiläum je 1 Tag Arbeitsbefreiung gewährt. (§ 29 Absatz 1d, TV-L)

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