Zielvereinbarungen der Hochschulleitung

 

GruppenbildZielvereinbarungen

mit den Fakultäten

zur Weiterentwicklung der Chancengleichheit an der Universität Bayreuth

für den Zeitraum 2013 bis 2017

unterstützt durch die Frauenbeauftragten.

Die Zielvereinbarungen sind ein hochschulpolitisches Steuerungselement, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern an den Fakultäten zu realisieren. Sie wurden am 21. Januar 2013 in der Hochschulleitung beschlossen und von der Dekanin und den Dakanen unterzeichnet.

Über die aktuelle Entwicklung der Frauenanteile auf den benannten Ebenen wird die Dekanin bzw. der Dekan einmal jährlich in der letzten Sitzung des Wintersemesters im Fakultätsrat Bericht erstatten und diese zur Diskussion stellen. Die Ergebnisse dienen der Fakultät zur Evaluierung der vorbenannten Ziele und werden der Hochschulleitung vorgelegt. Die Zielvereinbarungen laufen über einen Zeitraum von fünf Jahren; von Januar 2013 bis Dezember 2017.

Als Anreiz für die Fakultäten ihre Ziele zu erreichen, lobt die Universität einen  Preis zur Frauenförderung in Höhe von insgesamt 70.000 Euro jährlich aus. Der Preis wird in 3 Kategorien vergeben:

1. Kategorie: abgeschlossene Promotionen (10.000 Euro)

2. Kategorie: abgeschlossene Habilitationen (20.000 Euro)

3. Kategorie: Berufung von Juniorprofessorinnen und Professorinnen (40.000 Euro)

Die Grundlage für die Preisvergabe sind die erreichten Zahlen des Vorjahres, die mit einem Punktesystem bewertet werden. Die Fakultäten können über die Preisgelder frei verfügen. Der Preis wird in den kommenden fünf Jahren feierlich im Rahmen des Jahrestages der Universität verliehen.

Links zu den einzelnen Zielvereinbarungen:

Fakultät für Mathematik, Physik und Informatik

Fakultät für Biologie, Chemie und Geowissenschaften

Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Sprach- und Literaturwissenschaftliche Fakultät

Kulturwissenschaftliche Fakultät

Fakultät für Ingenieurwissenschaften