Unterlagen für Umzugskostenvergütung / Umzugskostenbeihilfe

Bitte beachten Sie:

Bislang war die Universität Bayreuth für die Abrechnung von Umzugskosten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst zuständig. Mit Wirkung vom 01.11.2009 wird die Zuständigkeit auf das Landesamt für Finanzen (LfF) übergehen. Lediglich die Zuständigkeit für die Zusage der Umzugskostenvergütung verbleibt bei der Uni-versität Bayreuth.

Antrag auf Zusage der Umzugskostenvergütung:   als doc     als pdf

 

Sie werden gebeten, Ihre Anträge auf Abrechnung der Umzugskosten ab 01.11.2009 an folgende Adresse zu senden:

 

Landesamt für Finanzen, Dienststelle Regensburg

Bearbeitungsstelle Straubing

Hans-Adlhoch-Str. 29

94315 Straubing

 

oder

 

Postfach 153

94301 Straubing

 

Telefon: 0941/5044-0 (Vermittlung)

Telefax: 0941/5044-877

E-Mail: zast.trennungsgeld@lff.bayern.de

 

Ab dem 01.11.2009 können für entsprechende Anträge nur noch die vom LfF bereitgestellten einheitlichen Vordrucke für die Umzugskostenabrechnung verwendet werden. Diese stehen unter:

http://www.lff.bayern.de/formularcenter/index.aspx auf der Internetseite des LfF zur Verfügung. Eine elektronische Übermittlungsmöglichkeit besteht noch nicht.

 

Das Landesamt für Finanzen kann Umzugskosten nur anweisen, wenn klar ist, zu Lasten welcher Haushaltsmittel eine entsprechende Abrechnung erfolgen soll. Für eine Abrechnung von Umzugskosten ist es daher erforderlich, dass Sie mit Ihrem Abrechnungsantrag beim Landesamt für Finanzen das Formblatt „Anlage Buchungs-daten“ einreichen. Dieses erhalten Sie im für die Zusage der Umzugskostenver-gütung zuständigen Referat III/3 der Zentralen Universitätsverwaltung (Herr Neustätter, Tel. 55-5233).

 

Auf jedem Abrechnungsformular des Landesamtes für Finanzen ist die Angabe der E-Mail-Adresse vorgesehen. Sobald eine persönliche E-Mail-Adresse angegeben wird, erfolgt der Rückversand der Abrechnungsbescheide per E-Mail. Nur wenn eine persönliche E-Mail-Adresse nicht angegeben wird, erfolgt der Versand der Abrechnungsbescheide per Post an die Dienst- oder Privatadresse.

 

Für eventuelle Rückfragen/nähere Auskünfte stehen Ihnen

Herr Beiderbeck, Tel. 0941/5044-880 und Herr Zippel, Tel. 5044-874 vom Landesamt für Finanzen gerne zur Verfügung.