Inventarisierung
Nach den Bestimmungen der Bayerischen Haushaltsordnung müssen alle Geräte und Gegenstände, die einen Wert von mehr als 410 Euro netto haben und voraussichtlich länger als 3 Jahre in Betrieb sind, inventarisiert werden. Die Aufnahme in die Bestandsverzeichnisse, die an der Universität Bayreuth elektronisch geführt werden, erfolgt automatisch, d. h. nach Bearbeitung der Rechnung durch den dafür zuständigen Sachbearbeiter wird diese an das Referat IV/4 (Bestandsverwaltung) zur Inventarisierung weitergegeben. Es werden die wesentlichen Daten elektronisch gespeichert. Aus der sogenannten Inventardatei lassen sich Auswertungen nach allen möglichen Gesichtspunkten erzielen. Im Rahmen der vorhandenen Daten lassen sich Informationen abrufen, z. B. für jedes einzelne Gerät, für die einzelnen Lehrstühle bzw. Organisatorischen Einheiten, nach Gerätearten, nach Hersteller und Lieferant, nach Finanzierungsquelle und nach Projekten. Nach den gleichen Kriterien können auch Ausdrucke gefertigt werden.
Sollte ein Gerät irreparabel defekt oder aufgrund seines Alters nicht mehr einsetzbar sein, kann über das Formblatt Deinventarisierung beantragt werden, das Gerät aus der Inventardatei auszumustern.
Zum Nachinventarisieren von Geräten (etwa bei Mitnahme von anderen Universitäten) steht folgendes Formblatt zur Verfügung:Nachinventarisierung
Sollte ein Gerät an einen anderen Lehrstuhl oder einer andere Institution der Universität Bayreuth zur Nutzung überlassen werden, so ist dies formlos dem Referat IV/4 schriftlich zu melden. Eine Kostenerstattung zu Gunsten des abgebenden Lehrstuhls ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in diesem Fall ausgeschlossen.
Für nähere Informationen steht Ihnen der Referatsleiter, Herr Michael Schiller (Tel. 55-5306), oder seine Mitarbeiterin Frau Margit Wirth (Tel. 55-5307) zur Verfügung.

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