FuE-Kooperationen
- Bayerischer Innovationsgutschein
Der Innovationsgutschein richtet sich an kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe (<50 Mitarbeiter, <10 Mio. € Jahresumsatz), die ihren Sitz in Bayern haben.
Gefördert werden Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.
Die Förderung deckt bis max. 50 % der Ausgaben ab, die dem Unternehmen von der beauftragten Einrichtung in Rechnung gestellt werden. Während einer dreijährigen Pilotphase des Programms können pro Antragsteller insgesamt drei Innovationsgutscheine beantragt werden.
Projektträger ist die Bayern Innovativ GmbH.
http://www.innovationsgutschein-bayern.de
- Bonusprogramm
Ziel des Bonusprogramm ist es, die Wissenschaftler(innen) an bayerischen Universitäten zu motivieren, in verstärktem Maße private Forschungsgelder zu erschließen. Hierbei sollen Forschungs- und Entwicklungsaufträge für bayerische Unternehmen durchgeführt, sowie FuE-Projekte des Forschungstransfers mit der Wirtschaft initiiert werden.
Wissenschaftler(innen), die derartige Aufträge übernehmen, können einen finanziellen Bonus in Höhe von 10 bzw. 20 % des Auftragsvolumens erhalten.
Weitere Informationen finden sich auf dem Webseiten des Projektträgers FUTUR.
http://www.uni-regensburg.de/Einrichtungen/FUTUR/html/bonusprogramm.html
- Bayerische Forschungsstiftung
Bei ihren Förderungen folgt die Stiftung klaren Grundsätzen: Jedes Vorhaben ist von Wissenschaft und Wirtschaft gemeinsam zu tragen, das besondere Augenmerk gilt klein- und mittelständischen Unternehmen, alle Vorhaben müssen innovativ sein, dabei soll künftiges wirtschaftliches Potenzial erkennbar sein, der Schwerpunkt liegt bei der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung, die Förderung soll 3 Jahre nicht überschreiten.
Antragsberechtigt sind selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe, Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit Sitz in Bayern.
Eine Antragstellung ist in drei Kategorien von Fördervorhaben möglich:
Kleinprojekte, Einzelprojekte und Forschungsverbünde
Kontakt und weiterführende Infos: http://www.forschungsstiftung.de
- Bayerisches Technologieförderungs-Programm (BayTP)
Die Förderung soll mittelständischen Unternehmen die Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren ermöglichen sowie die Anwendung moderner Technologien in Produkten und in der Produktion erleichtern.
Gefördert werden können Vorhaben der Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen, die im Wesentlichen vom Antragsteller selbst durchgeführt werden (Entwicklungsvorhaben).
Gefördert werden können auch Vorhaben der Anwendung neuer Technologien im Unternehmen (Anwendungsvorhaben). Dabei muss es sich um den Einsatz neuer Technologien handeln, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt haben.
Bei Entwicklungsvorhaben sind grundsätzlich nur mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 400 Beschäftigten antragsberechtigt.
Bei Anwendungsvorhaben sind nur kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten antragsberechtigt.
Zuwendungsfähig sind u.a. auch Kosten für Auftragsforschung, technisches Wissen und zu Marktpreisen von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich der Forschungstätigkeit dienen.
Die Innovationsberatungsstelle Nordbayern bei der LGA ist Projektträger und Bewilligungsstelle:
http://www.lga.de/lga/de/ib/index_technologiefoerderung.shtml
- Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Das ZIM des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bis Ende 2013 Fördermöglichkeiten für Innovationsbemühungen. Ziele hierbei sind die Stärkung der Zusammenarbeit von KMU und Forschungseinrichtungen und der Ausbau von Technologietransferprojekten. Öffentliche und gemeinnützige private Forschungseinrichtungen können als Partner in Kooperations- (ZIM-KF) und Netzwerkprojekten (ZIM-NEMO) gefördert werden.
Bei FuE-Verbundprojekten können Unternehmen zwischen 25 % und 45 % (von max. 375.000 €) der zuwendungsfähigen Kosten, Universitäten 100 % (max. 175.000 €) erhalten.
http://www.zim-bmwi.de
- Validierung des Innovationspotenzials wissenschaftler Forschung - VIP
Mit dieser Maßnahme will das BMBF die vorhandene Lücke zwischen Grundlagenforschung und anwendungsorientierter Forschung schließen. Das neue Programm zur Unterstützung der Nutzbarmachung innovativer Forschungsergebnisse ist technologieoffen.
Projektinhalte können beispielsweise Analysen und Machbarkeitsuntersuchungen, technische Weiterentwicklungen, Erschließung weiterer Anwendungsbereiche für eine Technologie oder Demonstratorentwicklungen sein.
Die Dauer der Förderung beträgt maximal drei Jahre mit einer Zuwendung von bis zu 500.000 € pro Jahr (max. 1.500.00 € pro Projekt).
Förderanträge können laufend bis zum 30.06.2012 gestellt werden.
http://www.validierung-foerderung.de
- go-Inno (BMWi)
Die BMWi-Innovationsgutscheine zur Förderung von Innovationsmanagement in kleinen Unternehmen decken 50 % deren Ausgaben für externe Beratungsleistungen durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen ab. In Bayern ist die Fraunhofer Projektgruppe ´Prozessinnovation´ an der Universität Bayreuth eines der sechs autorisierten Beratungsunternehmen.
Mit go-Inno werden externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen gefördert.
Gefördert werden kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks, die weniger als 50 Beschäftigte haben und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. € betragen.
Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige.
Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 800 € je Tagewerk zu 50 % förderfähig.
http://www.inno-beratung.de