Existenzgründung
- Bayerisches Förderprogramm zum leichteren Übergang in eine Gründerexistenz (FLÜGGE)
Die Gesamtkonzeption des FLÜGGE-Programms ist auf die Frühphase (Seed- bis Startup-Phase) einer Unternehmensgründung zugeschnitten.
Im Rahmen dieses Programms bietet das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst u.a. jungen Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie Hochschulmitarbeiterinnen und -mitarbeitern die Möglichkeit, parallel zur Konzeptionsphase ihrer Unternehmensgründung für die Dauer von bis zu zwei Jahren eine Beschäftigung im Umfang einer halben Stelle an einer Universität bzw. Fachhochschule zu erhalten und dadurch ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Bewerbungsvoraussetzung ist eine innovative Unternehmensidee aus dem Produktions- oder Dienstleistungsbereich, die nachhaltiges Wachstumspotenzial verspricht und in einem aussichtsreichen Geschäftsplan ausgearbeitet ist. Die Förderung dient grundsätzlich der Gründung neuer Unternehmen.
Bewerberinnen und Bewerber können Teams oder Einzelpersonen sein. Im Rahmen von Gründerteams können maximal drei Unternehmensgründer gefördert werden.
Anträge sind über die Technologietransferstelle der Hochschule an den Projektträger FLÜGGE zu richten.
Nächster Bewerbungsschluss ist voraussichtlich Anfang 2011.
http://www.fluegge-bayern.de
- Bayerische Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU)
Der Freistaat Bayern fördert die Entwicklung neuer Produkte und Verfahren und die in diesem Zusammenhang stehende Gründung von technologieorientierten Unternehmen.
Gefördert werden können technologisch und wirtschaftlich risikobehaftete Entwicklungsvorhaben, die im Zusammenhang mit der Gründung von technologieorientierten Unternehmen stehen und darauf abzielen, die technologische Basis von neugegründeten und kleinen Unternehmen aufzubauen oder zu verstärken.
Antragsberechtigt sind Personen, die die Absicht haben, ein technologieorientiertes gewerbliches Unternehmen zu gründen oder technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die seit weniger als sechs Jahren existieren und die weniger als zehn Mitarbeiter haben.
Der Fördersatz beträgt bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten für die Erstellung eines beurteilungsreifen, tragfähigen Konzepts und bis zu 40 % für ein Entwicklungsvorhaben.
Zuwendungsfähig sind u.a. auch Kosten für Auftragsforschung, Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich der Forschungstätigkeit dienen sowie Kosten, die im Zusammenhang mit der Erlangung von gewerblichen Schutzrechten entstehen.
Die Innovationsberatungsstelle Nordbayern bei der LGA ist Projektträger und Bewilligungsstelle.
http://www.lga.de/lga/de/ib/ib_baytou.shtml
- EXIST-Gründerstipendium
Das EXIST-Gründerstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Es unterstützt Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee in einen Businessplan umsetzen möchten.
Gefördert werden beispielsweise innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben im produzierenden Gewerbe sowie innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.
Förderberechtigt sind:
- Wissenschaftler/innen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
- Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (bis zu 5 Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).
- Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben.
- Gründerteams bis max. 3 Personen. Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzen, werden nur in
Ausnahmefällen gefördert.
Eine Antragstellung erfolgt über die Hochschule - Anträge können jederzeit eingereicht werden!
Für erste Anfragen und die Vorbereitung von Anträgen steht die Kontaktstelle für Technologietransfer zur Verfügung.
http://www.exist.de/exist-gruenderstipendium/index.php
- EXIST-Forschungstransfer
EXIST-Forschungstransfer ergänzt das breitenwirksame EXIST-Gründerstipendium des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie um eine spezielle exzellenzorientierte Maßnahme für HighTech-Gründungen.
Gefördert werden Forscherteams aus Hochschulen in zwei Förderphasen (mit einer Dauer von jeweils bis zu 18 Monaten). In der ersten Phase werden technisch besonders anspruchsvolle Gründungsvorhaben mit langen Entwicklungszeiten beim Nachweis der prinzipiellen technischen Machbarkeit der Projektidee gefördert. In Phase zwei stehen die Entwicklungsarbeiten zur Umsetzung der Produktidee zu einem vermarktungsfähigen Produkt im Unternehmen und Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Vordergrund.
Die Einreichung von Projektskizzen ist jeweils zum 30.06. und 31.12. eines Kalenderjahres möglich.
Für erste Anfragen und die Vorbereitung von Anträgen steht die Kontaktstelle für Technologietransfer zur Verfügung.
http://www.exist.de/exist-forschungstransfer/index.php
- Clusterfonds Seed
Die LfA Förderbank Bayern, die Bayern Kapital GmbH und weitere Fondsgesellschafter haben das Beteiligungsangebot der Bayern Kapital GmbH im Seedbereich (mit 24 Mio. €) aufgestockt.
Der Clusterfonds Seed geht Beteiligungen i.H. von bis zu 500.000 € an neu gegründete bzw. jungen innovativen technologie- und wachstumsorientierten bayerischen Unternehmen ein. Mit dem Beteiligungskapital soll das Unternehmen die Möglichkeit erhalten, ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) bis zur Bereitstellung eines ersten Prototyps bzw. eines "proof of concept" durchführen zu können.
Finanziert werden Kosten und Investitionen (=Seedphasenvorhaben) insbesondere auch für
- den Aufbau des Unternehmens und seiner Strukturen,
- Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Markteinführung der entwickelten Produkte und Verfahren
stehen.
Mit einem erfahrenen Coach steht der Clusterfonds Seed dem Gründerteam bei der Konzeption und Durchführung des Projekts zur Seite.
http://www.bayernkapital.de