Rückmeldung WS 2013/14

Allgemeine Hinweise

Die Anmeldung zum Weiterstudium (Rückmeldung) für das Wintersemester 2013/14 erfolgt vom
17.06.2013 - 19.07.2013.

Die Rückmeldung ist nicht mehr persönlich vorzunehmen.

Sie erfolgt durch Überweisung der fälligen Beiträge auf folgendes Konto:

 

Bankverbindung

  • Empfänger: Staatsoberkasse Bayern in Landshut
  • Bankverbindung: Bayer. Landesbank München, BLZ 700 500 00, Konto-Nr. 4101190315
  • Verwendungszweck: Ihre Matrikelnummer,RM132,Nachname,Vorname
    Bitte unbedingt in der hier genannten Reihenfolge mit Komma und ohne Leerzeichen angeben, da sonst die Zahlung nicht zugeordnet werden kann!
Bei Überweisungen aus dem Ausland:
BIC: BYLADEMM
IBAN: DE36 7005 0000 4101 1903 15

 

Beitragshöhe

Der reguläre Betrag von 82,30 € setzt sich zusammen aus:

  1. dem Studentenwerksbeitrag in Höhe von 42,00 €
  2. der zusätzlichen Kostenpauschale für das "Semesterticket" in Höhe von 40,30 €
    Bitte beachten Sie:
    Schwerbehinderte, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und im Besitz des Beiblatts zum Ausweis für Schwerbehinderte mit der zugehörigen gültigen Wertmarke sind, erhalten bei Vorlage des entsprechenden Nachweises die zusätzliche Kostenpauschale (40,30 €) erstattet. Bitte den Antrag auf Rückerstattung möglichst bis Vorlesungsbeginn stellen!

Validierung und Studienbescheinigungen

Ca. 7 - 10 Tage nach Vornahme der Überweisung kann die UBT Campus Card an den Validierungsstationen für das neue Semester freigeschalten werden. Studienbescheinigungen können Sie sich selbst nach Freischaltung online ausdrucken.

Mit Ihrer Benutzerkennung und Ihrem Passwort ist über die Online Dienste dann ein Ausdruck jederzeit möglich. Ihre Benutzerkennung können Sie Ihrer UBT Campus Card entnehmen.

Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Semesterbeiträge können Sie zeitnah zum Rückmeldetermin (voraussichtlich ab 12.06.2013) Ihrem Gebührenkonto, das online abruf- und ausdruckbar ist, entnehmen.

 

Weitere Hinweise

Bitte beachten Sie auch ggfs. die Seiten zu Beurlaubung und Studiengangwechsel.

Sollten Sie sich nicht innerhalb der festgesetzten Frist rückmelden, können Sie gemäß den Bestimmungen des § 14 Abs. 3 des Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Universität Bayreuth (Immatrikulationssatzung) vom 10. August 2010 exmatrikuliert werden. Eine gesonderte Aufforderung zur Rückmeldung mit einer Nachfrist ergeht nicht!

Eine Rückmeldung für Promotionsstudierende ist nur bis zum 6. Fachsemester möglich. Nähere Informationen finden Sie auf dieser Seite.

 

Wichtige Informationen für Studierende der Rechtswissenschaften in Prüfungsverfahren