Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
Seit dem Wintersemester 2009/10 wird der allgemeine Hochschulzugang für Meisterinnen und Meister und der fachgebundene Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige eröffnet.
Rechtsgrundlagen:
Art. 45 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG), §§ 29ff der Qualifikationsverordnung (QualV) sowie die Satzung über den fachgebundenen Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Berufstätige ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung an der Universität Bayreuth (Hochschulzugangssatzung)

University of Bayreuth

