Fachgebundener Hochschulzugang
Fachgebundener Hochschulzugang (Art. 45 Abs. 2 BayHSchG)
Es gelten insbesondere auch die Bestimmungen der Satzung über den fachgebundenen Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Berufstätige ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung an der Universität Bayreuth (Hochschulzugangssatzung).
Voraussetzungen:
Für qualifizierte Berufstätige wird der fachgebundene Hochschulzugang eröffnet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
- anschließende mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis (zweijährige bei Erhalt eines Aufstiegsstipendiums des Bundes) in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
- abgeleistetes Beratungsgespräch an der Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll.
Zweck des Beratungsgesprächs ist es, dem Studienbewerber oder der Studienbewerberin einen realistischen Eindruck über Inhalte, Aufbau und Anforderung des Studiums im angestrebten Studiengang zu vermitteln. Über das Gespräch stellt die Hochschule eine Bescheinigung aus.
Um die fachgebundene Hochschulreife für den gewünschten Studiengang zuerkannt zu bekommen, kommen je nach Studienwunsch, weitere Voraussetzungen hinzu:
- zulassungsbeschränkte sowie zulassungsfreie Studiengänge:
Probestudium - Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren:
Hochschulzugangsprüfung

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