Probestudium für zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Studiengänge
Rechtsgrundlage: § 1 Satz 4 der Hochschulzugangssatzung
Um die fachgebundene Hochschulreife zuerkannt zu bekommen, müssen Sie in diesen Studiengängen ein Probestudium absolvieren.
Anmeldung:
Mit diesem Formular melden Sie sich gleichzeitig für das Beratungsgespräch und das Probestudium an.
Frist für die Anmeldung:
| Probestudium | Sommersemester | Wintersemester |
| zulassungsfreie Fächer | 01.04. des betreffenden Jahres | 01.10. des betreffenden Jahres |
| örtl. zulassungsbeschränkte Fächer | 31.12. des Vorjahrs | 30.06. des betreffenden Jahres |
Ablauf:
| Eingang Anmeldeformular |
| Prüfung der Voraussetzungen: Berufsausbildung und anschließend mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich |
| bei Vorliegen der Voraussetzungen: Terminabsprache für Beratungsgespräch |
| Durchführung Beratungsgespräch |
| bei erfolgreicher Absolvierung des Beratungsgesprächs: Erhalt einer Bestätigung |
in Abhängigkeit des Studienwunsches
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Durchführung des Probestudiums
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Bestehen des Probestudiums in Abhängigkeit des Studiengangs
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| nach erfolgreichem Bestehen des Probestudiums: Erhalt des fachgebundenen Hochschulzugangs und gleichzeitig Studienberechtigung für den betreffenden Studiengang |
| nicht bestandenes Probestudium: Erhalt eines ablehnenden Bescheids und Exmatrikulation zum Ende des Semesters, in dem Probestudium endgültig nicht bestanden wurde; Wiederholung des Probestudiums im gleichen oder in einem inhaltlich verwandten Studiengang an der Universität Bayreuth nicht möglich |
Hinweis:
Bescheinigungen anderer bayerischer Universitäten über ein bestandenes Probestudium werden anerkannt, sofern das Studium im gleichen oder einem eng verwandten Studiengang fortgesetzt wird.

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