Hochschulzugangsprüfung für Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren
Rechtsgrundlage: § 1 Sätze 1 bis 3 der Hochschulzugangssatzung
Um die fachgebundene Hochschulreife zuerkannt zu bekommen, müssen Sie in diesen Studiengängen anstelle des Eignungsfeststellungsverfahrens eine Hochschulzugangsprüfung absolvieren.
Anmeldung:
Mit diesem Formular melden Sie sich gleichzeitig für das Beratungsgespräch und die Hochschulzugangsprüfung an.
Frist für die Anmeldung:
Sommersemester: 31.12. des Vorjahres
Wintersemester: 30.06. des betreffenden Jahres
Ablauf:
| Eingang Anmeldeformular |
| Prüfung der Voraussetzungen: Berufsausbildung und anschließend mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich |
| bei Vorliegen der Voraussetzungen: Terminabsprache für Beratungsgespräch |
| Durchführung Beratungsgespräch |
| bei erfolgreicher Absolvierung des Beratungsgesprächs: Erhalt einer Zulassung für Hochschulzugangsprüfung |
Inhalt / Durchführung der Hochschulzugangsprüfung
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| nach Bestehen der Hochschulzugangsprüfung: Erhalt des fachgebundenen Hochschulzugangs und gleichzeitig Studienberechtigung für den betreffenden Studiengang |
| nicht bestandene Hochschulzugangsprüfung: Möglichkeit der einmaligen Wiederholung; bei erneutem Nichtbestehen: keine Zuerkennung des fachgebundenen Hochschulzugangs, der gewünschte Studiengang kann an der Universität Bayreuth nicht studiert werden |
Hinweis:
Eine an einer anderen bayerischen Hochschule bestandene Hochschulzugangsprüfung gilt an der Universität Bayreuth, sofern es sich um den gleichen oder einen eng verwandten Studiengang handelt.

University of Bayreuth

