Rückmeldung SS 2013

Allgemeine Hinweise

Die Anmeldung zum Weiterstudium (Rückmeldung) für das Sommersemester 2013 erfolgt vom
28.01.2013 - 01.03.2013.

Die Rückmeldung ist nicht mehr persönlich vorzunehmen.

Sie erfolgt durch Überweisung der fälligen Beiträge auf folgendes Konto:

 

Bankverbindung

  • Empfänger: Staatsoberkasse Bayern in Landshut
  • Bankverbindung: Bayer. Landesbank München, BLZ 700 500 00, Konto-Nr. 4101190315
  • Verwendungszweck: Ihre Matrikelnummer,RM131,Nachname,Vorname
    Bitte unbedingt in der hier genannten Reihenfolge mit Komma und ohne Leerzeichen angeben, da sonst die Zahlung nicht zugeordnet werden kann!

Bei Überweisungen aus dem Ausland:
BIC: BYLADEMM
IBAN: DE36 7005 0000 4101 1903 15

 

Beitragshöhe

Der reguläre Gesamtbetrag von 531,90 € setzt sich zusammen aus:

  1. dem Studentenwerksbeitrag in Höhe von 42,00 €
  2. der zusätzlichen Kostenpauschale für das "Semesterticket" in Höhe von 39,90 €
    Bitte beachten Sie:
    Schwerbehinderte, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und im Besitz des Beiblatts zum Ausweis für Schwerbehinderte mit der zugehörigen gültigen Wertmarke sind, erhalten bei Vorlage des entsprechenden Nachweises die zusätzliche Kostenpauschale (39,90 €) erstattet. Bitte den Antrag auf Rückerstattung möglichst bis Vorlesungsbeginn stellen!
  3. dem Studienbeitrag in Höhe von 450,00 €
    Die Zahlung des Studienbeitrages kann unterbleiben, soweit im Rückmeldezeitraum ein Antrag auf Befreiung oder Beurlaubung erfolgreich gestellt wird.
    Bitte beachten Sie die Hinweise zum Studienbeitrag - insbesondere zum Nichtbestehen der Beitragspflicht bzw. Möglichkeiten der Befreiung auf Antrag.

 

Bei einer Beantragung des Studienbeitragsdarlehens bei der KfW müssen Sie den Studienbeitrag in Höhe von 450,00 € nicht selbst entrichten. Der Beitrag wird in diesem Fall von der KfW-Förderbank direkt an die Universität Bayreuth gezahlt. Informationen sowie das Antragsformular zum Studienbeitragsdarlahen finden Sie unter Punkt F auf der folgenden Seite.

Promotionsstudenten sind gemäß Art. 71 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 BayHSchG für bis zu sechs Semester von der Zahlung des Studienbeitrags in Höhe von 450,00 € befreit.

Sofern Sie nicht zur Studienbeitragszahlung verpflichtet sind, müssen Sie ungeachtet dessen den Studentenwerksbeitrag (einschl. Semesterticket) entrichten.

 

Validierung und Studienbescheinigungen

Ca. 7 - 10 Tage nach Vornahme der Überweisung kann die UBT Campus Card an den Validierungsstationen für das neue Semester freigeschalten werden. Studienbescheinigungen und den Studiennachweis (zum Einheften ins Studienbuch) können Sie sich selbst nach Freischaltung online ausdrucken.

Mit Ihrer Benutzerkennung und Ihrem Passwort ist über die Online Dienste dann ein Ausdruck jederzeit möglich. Ihre Benutzerkennung können Sie Ihrer UBT Campus Card entnehmen.

Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Semesterbeiträge können Sie zeitnah zum Rückmeldetermin einem Hinweisblatt, das online abruf- und ausdruckbar ist, entnehmen.

 

Weitere Hinweise

Bitte beachten Sie auch ggfs. die Seiten zu Beurlaubung und Studiengangwechsel.

 

Sollten Sie sich nicht innerhalb der festgesetzten Frist rückmelden, können Sie gemäß den Bestimmungen des § 14 Abs. 3 des Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Universität Bayreuth (Immatrikulationssatzung) vom 10. August 2010 exmatrikuliert werden. Eine gesonderte Aufforderung zur Rückmeldung mit einer Nachfrist ergeht nicht!

 

Wichtige Informationen für Studierende der Rechtswissenschaften in Prüfungsverfahren