Prüfungsangelegenheiten

Für alle Studiengänge

Hinweise zum Rücktritt von einer Prüfung und Anforderungen an ärztliche Atteste

Hinweise zu Wiederholungsfristen (Neuregelung ab dem 1. März 2011)

  • Hinweise          (Aktualisierung: 29.7.2011)

Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen / Kompetenzen

      Über die Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen / Kompetenzen entscheidet der/die jeweilige
      Prüfungsausschuss/-kommission. Anträge auf Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen /
      Kompetenzen sind im Prüfungsamt zusammen mit den Nachweisen einzureichen. Bei Fragen, etc. kann
      das für den Studiengang zuständige Prüfungsamt kontaktiert werden.

 

Links

Ansprechpartner für diese Webseite: Pruefungsamt.ZUV2@uvw.uni-bayreuth.de