Technomathematik - Diplomvorprüfung (Allgemeine Informationen)
Die Diplomvorprüfung Technomathematik kann entweder studienbegleitendoder in einem Abschnitt abgelegt werden.
Folgende Fachgebiete sind Gegenstand von Fachprüfungen:
| Fachgebiet | Art und Dauer der Prüfung | Zulassungsvoraussetzungen (sind spätestens eine Woche vor der Teilprüfung in der Prüfungskanzlei vorzulegen) |
|---|---|---|
| Analysis | mündlich, etwa 30 Minuten Dauer | ein Übungs- oder Proseminarschein |
| Lineare Algebra | mündlich, etwa 30 Minuten Dauer | ein Übungs- oder Proseminarschein |
| Numerische Mathematik | mündlich, etwa 30 Minuten Dauer | ein Übungs- oder Proseminarschein |
| Informatik | mündlich, etwa 30 Minuten Dauer | ein Software-Praktikumsschein |
| Technische Mechanik und Regelungstechnik |
Klausur Technische Mechanik, 4 Stunden Dauer Klausur Regelungstechnik Dauer wird noch festgelegt |
ein Übungs- oder Proseminarschein |
Wird die Diplomvorprüfung studienbegleitend abgelegt , so besteht sie aus folgenden Abschnitten:
| 1. Fachprüfung in Linearer Algebra | in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem zweiten und dritten Fachsemester |
| 2. Fachprüfung in Analysis | in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem dritten und vierten Fachsemester |
| 3. Fachprüfungen in Numerischer Mathematik, Informatik, Technischer Mechanik und Regelungstechnik | nach dem vierten Fachsemester bzw. sobald die entsprechenden Leistungsnachweise zu den Veranstaltungen vorliegen |
Wird die Diplomvorprüfung nach dem vierten Semester in einem Abschnitt abgelegt, so sind die Fachprüfungen grundsätzlich innerhalb eines Zeitraums von acht Wochen abzulegen. Die Fachprüfungen in Informatik, Technischer Mechanik und Regelungstechnik können abgelegt werden, wenn die erforderlichen Leistungsnachweise erbracht sind.
Die Termine für die mündlichen Prüfungen sind von den Kandidaten mit den entsprechenden Prüfern individuell zu vereinbaren. Die Anmeldung zu diesen Teilprüfungen ist spätestens vier Woche vor dem vereinbarten Prüfungstermin in der Prüfungskanzlei abzugeben.
Zu den schriftlichen Prüfungen ist die Anmeldung innerhalb einer festgesetzten Anmeldefrist erforderlich. Beachten Sie hierzu bitte die Aushänge, die jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit eines Semesters veröffentlicht werden.
Bei der Anmeldung zu einer Teilprüfung sind das Studienbuch und die erforderlichen Leistungsnachweise vorzulegen.
Die erforderlichen Meldeförmblätter sind bei der Prüfungskanzlei erhältlich.
Öffnungszeiten der Prüfungskanzlei:
Mo.- Fr. jeweils 09.00 – 12.00 Uhr,
zusätzl. Mi. von 13.30 – 15.30 Uhr
Bayreuth, den 08. 02. 2002
gez. Prof. Dr. F. Lempio
Ansprechpartner für diese Webseite: Pruefungsamt.ZUV2@uvw.uni-bayreuth.de
University of Bayreuth

