Technomathematik - Diplomvorprüfung (Allgemeine Informationen)

Die Diplomvorprüfung Technomathematik kann entweder studienbegleitend
oder in einem Abschnitt abgelegt werden.

Folgende  Fachgebiete sind Gegenstand von Fachprüfungen:

Fachgebiet Art und Dauer der Prüfung Zulassungsvoraussetzungen
  (sind spätestens eine Woche vor der Teilprüfung in der Prüfungskanzlei vorzulegen)
Analysis mündlich, etwa 30 Minuten  Dauer   ein Übungs- oder Proseminarschein
Lineare Algebra mündlich, etwa 30 Minuten Dauer   ein Übungs- oder Proseminarschein
Numerische Mathematik mündlich, etwa 30 Minuten Dauer   ein Übungs- oder Proseminarschein
Informatik mündlich, etwa 30 Minuten Dauer   ein Software-Praktikumsschein
Technische Mechanik
und Regelungstechnik
Klausur Technische Mechanik, 4 Stunden 
Dauer

Klausur Regelungstechnik Dauer wird noch 
festgelegt
  ein Übungs- oder Proseminarschein
 

Wird die Diplomvorprüfung studienbegleitend abgelegt , so besteht sie aus folgenden Abschnitten:
   

1. Fachprüfung in Linearer   Algebra in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem zweiten und dritten Fachsemester 
2. Fachprüfung in Analysis in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem dritten  und vierten Fachsemester
3. Fachprüfungen in Numerischer Mathematik, Informatik, Technischer Mechanik und Regelungstechnik nach dem vierten Fachsemester bzw. sobald die entsprechenden Leistungsnachweise zu den Veranstaltungen vorliegen

Wird die Diplomvorprüfung nach dem vierten Semester in einem Abschnitt abgelegt, so sind die Fachprüfungen grundsätzlich innerhalb eines Zeitraums von acht Wochen abzulegen. Die Fachprüfungen in Informatik, Technischer Mechanik und Regelungstechnik können abgelegt werden, wenn die erforderlichen Leistungsnachweise erbracht sind.

Die Termine für die mündlichen Prüfungen sind von den Kandidaten mit den entsprechenden Prüfern individuell zu vereinbaren. Die Anmeldung zu diesen Teilprüfungen ist spätestens vier Woche vor dem vereinbarten Prüfungstermin in der Prüfungskanzlei abzugeben.

Zu den schriftlichen Prüfungen ist die Anmeldung innerhalb einer festgesetzten Anmeldefrist erforderlich. Beachten Sie hierzu bitte die Aushänge, die jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit eines Semesters veröffentlicht werden.

Bei der Anmeldung zu einer Teilprüfung sind das Studienbuch und die erforderlichen Leistungsnachweise vorzulegen.
Die erforderlichen Meldeförmblätter sind bei der Prüfungskanzlei erhältlich.

 

Öffnungszeiten der Prüfungskanzlei:

Mo.- Fr. jeweils 09.00 – 12.00 Uhr,
zusätzl. Mi. von 13.30 – 15.30 Uhr
 

Bayreuth, den 08. 02. 2002

gez. Prof. Dr. F. Lempio

Ansprechpartner für diese Webseite: Pruefungsamt.ZUV2@uvw.uni-bayreuth.de