Diplomprüfung Technomathematik

Die Diplomprüfung Technomathematik besteht neben der Diplomarbeit aus folgenden Prüfungen:

Fachgebiet Art und Dauer der Prüfung Zulassungsvoraussetzungen
(sind spätestens eine Woche vor der Teilprüfung in der Prüfungskanzlei vorzulegen)

Mathematik mündlich,
etwa 30 Minuten Dauer
bestandene Diplomvorprüfung,
mathematisches Praktikum,
mathematisches Seminar,
Übungen / Seminare zu zwei mathematischen Fachvorlesungen, die nicht Gegenstand der münd-lichen Diplomprüfungen sind (Übungsscheine zum Prüfungsstoff des Vordiploms werden nicht an-erkannt)
Schwerpunktgebiet
(ein Teilgebiet der Mathematik, auf dem der Kandidat besonders gründliche Kenntnisse nachweist)
mündlich,
etwa 30 Minuten Dauer
Informatik mündlich,
etwa 30 Minuten Dauer
bestandene Diplomvorprüfung,
Software- oder CAD-Praktikum
Anwendungsgebiet
(Es kann nur ein Gebiet der Ingenieur- und Naturwissenschaften gewählt werden, in dem Mathematik wesentlicher Bestandteil anerkannter wissenschaftlicher Methoden ist. Das Anwendungsgebiet muß durch einen Professor an der Universität Bayreuth vertreten sein.
Anwendungsgebiete sind zur Zeit:
- Strömungsmechanik /
Thermodynamik
- Geoökologie
- Materialwissenschaften / Verfahrenstechnik
Der Prüfungsausschuß kann weitere Anwendungsgebiete zulassen.)
mündlich oder schriftlich;
(Die Fachprüfung im Anwendungsgebiet kann auf Einzelprüfungen aufgeteilt werden. Insgesamt ist ein Stoffumfang zugrunde zu legen, der etwa acht Semesterwochenstunden an Vorlesungen oder Seminaren entspricht.)
bestandene Diplomvorprüfung,
Übung oder Seminar im gewählten Anwendungsgebiet

Die mündlichen Teilprüfungen in Mathematik, dem Schwerpunktgebiet und Informatik können entweder studienbegleitend oder in einem Abschnitt abgelegt werden. Werden die Fachprüfungen in einem Abschnitt abgelegt, so sind sie grundsätzlich innerhalb eines Zeitraumes von sechs Wochen abzulegen.

Die Termine für die Prüfungen sind von den Kandidaten mit den entsprechenden Prüfern individuell zu vereinbaren. Die Anmeldung zu diesen Teilprüfungen ist spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Prüfungstermin in der Prüfungskanzlei abzugeben.

Erstmals nicht bestandene Fachprüfungen der Diplomprüfung gelten als nicht abgelegt, wenn sie inner-halb der Regelstudienzeit (= neun Semester) abgelegt werden (Freischuss). Im Rahmen des Freiversuchs bestandene Fachprüfungen können zur Notenverbesserung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss aller Fachprüfungen einmal wiederholt werden, sofern dieser Abschluss innerhalb der Regelstudienzeit erfolgt; dabei zählt das jeweils bessere Ergebnis. Bei Prüfungen zur Notenverbesserung ist ebenfalls vier Wochen vor dem mit dem Prüfer vereinbarten Prüfungstermin eine Anmeldung in der Prüfungskanzlei erforderlich.

Bei der Anmeldung zu einer Teilprüfung sind das Studienbuch und die erforderlichen Leistungs-nachweise vorzulegen. Meldeformblätter sind bei der Prüfungskanzlei erhältlich.

Öffnungszeiten der Prüfungskanzlei:

Mo. – Fr. jeweils 09.00 – 12.00 Uhr,
zusätzl. Mi. von 13.30 – 15.30 Uhr

Bayreuth, den 30. Mai 2003

 
Prof. Dr. F. Lempio

Ansprechpartner für diese Webseite: Pruefungsamt.ZUV2@uvw.uni-bayreuth.de