Für alle Studiengänge
Hinweise zum Rücktritt von einer Prüfung und Anforderungen an ärztliche Atteste
Hinweise zu Wiederholungsfristen (Neuregelung ab dem 1. März 2011)
- Hinweise (Aktualisierung: 29.7.2011)
Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen / Kompetenzen
Über die Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen / Kompetenzen entscheidet der/die jeweiligePrüfungsausschuss/-kommission. Anträge auf Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen /
Kompetenzen sind im Prüfungsamt zusammen mit den Nachweisen einzureichen. Bei Fragen, etc. kann
das für den Studiengang zuständige Prüfungsamt kontaktiert werden.
Ansprechpartner für diese Webseite: Pruefungsamt.ZUV2@uvw.uni-bayreuth.de

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