Kombinationsfachprüfung Rechtswissenschaften
für die Bachelorstudiengänge Anglistik, Romanistik und Kulturwissenschaft mit Schwerpunkt Religion
(gültig ab Studienbeginn nach dem 11. Januar 2006)
Die Kombinationsfachprüfung Rechtswissenschaften für die Bachelorstudiengänge Anglistik, Romanistik, Swahilistudien und Kulturwissenschaft mit Schwerpunkt Religion besteht aus folgenden Prüfungsleistungen:
- einem Leistungsnachweis aus einer Übung für Anfänger
- einem Leistungsnachweis aus einem Seminar
- einer mündlichen Prüfung von 90 Minuten Dauer (Termin und Form der Prüfung werden durch den jeweiligen Prüfer zu Beginn der Lehrveranstaltung festgelegt und durch Aushang bekannt gegeben.)
Die Prüfungsleistungen müssen in der vorgegebenen Reihenfolge erbracht werden. Der Leistungsnachweis aus der Anfängerübung ist Zulassungsvoraussetzung für das Seminar; das Seminar ist Zulassungsvoraussetzung für die letzte Prüfung.
Anmeldungen zu den Prüfungen:
| Leistungsnachweis aus einer Übung für Anfänger | Wird vom Dozenten in der Lehrveranstaltung bekanntgegeben. |
| Leistungsnachweis aus einem Seminar | Bitte beim Dozenten in der Lehrveranstaltung anmelden. |
| Mündliche oder schriftliche Prüfung | Prüfungskanzlei (siehe unten) |
Der Termin für die mündliche bzw. schriftliche Prüfung ist von den Kandidaten mit einem der Prüfer individuell zu vereinbaren.
Die Anmeldung zur mündlichen oder schriftlichen Kombinationsfachprüfung ist spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Prüfungstermin unter Vorlage des Studienbuches und der beiden o.a. Leistungsnachweise in der Prüfungskanzlei, Zi. 1.11, Gebäude Zentrale Universitätsverwaltung, abzugeben. Dort erhalten Sie auch die erforderlichen Meldeformblätter.
Öffnungszeiten der Prüfungskanzlei:
Mo., Di., Do., Fr. von 09.00 - 12.00 Uhr,
Mi. von 09.00 - 15.30 Uhr
Wenn die Leistungsnachweise bis zur Anmeldung noch nicht ausgestellt wurden, können sie bis spätestens eine Woche vor der Prüfung vorgelegt werden.
Die Form der Leistungsnachweise entspricht den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) in der jeweils gültigen Fassung.
Bayreuth, den 08. 03.2006
Prof. Dr. J. Gundel
Ansprechpartner für diese Webseite: Pruefungsamt.ZUV2@uvw.uni-bayreuth.de
University of Bayreuth

