Nebenfachprüfung Angewandte Informatik - Multimedia
in den Bachelorstudiengängen an der Universität Bayreuth
(gültig ab Studienbeginn im Wintersemester 2002/2003)
Die Prüfungen im Nebenfach Angewandte Informatik - Multimedia sind studienbegleitend abzulegen und zwar in Form von Klausuren oder mündlichen Prüfungen. Die genauen Anforderungen für das Bestehen einer Teilprüfung werden vom jeweiligen Lehrenden festgelegt und bekannt gegeben.
Die Termine für die schriftlichen Prüfungen und der Prüfungszeitraum für die mündlichen Prüfung werden ebenfalls von den jeweiligen Dozenten in den Veranstaltungen bekanntgemacht. Die Termine für die mündlichen Prüfungen sind von den Kandidaten dann mit dem Prüfer individuell zu vereinbaren. Dabei sind die erforderlichen Leistungsnachweise vorzulegen.
Prüfungsleistungen sind in folgenden Veranstaltungen abzulegen:
| Prüfungsleistung | Zulassungsvoraussetzung |
Leistungs-
punkte |
|
|
1. Grundlagen der WWW-Nutzung und WWW-Progammierung |
Mündliche Prüfung
(Dauer 30 Min.) oder Klausur (Dauer etwa 60 -90 Min.) |
Leistungsnachweis in "Grundlagen der WWW-Nutzung und WWW-Progammierung", 4 SWS V+Ü |
3
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| 2. WWW-Programmierung I und II | Mündliche Prüfung (Dauer 30 Min.) oder Klausur (Dauer etwa 60 bis 90 Min.) |
Leistungsnachweise in "WWW-Progammierung I und II", je 2 SWS V+Ü |
3
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| 3. Grundlegende Veran- staltung aus der Infor- matik (z. B. "Einführung in die Informatik für Hörer anderer Fach- richtungen") |
Mündliche Prüfung (Dauer 30 Min.) oder Klausur (Dauer etwa 90 bis 120 Min.) |
Leistungsnachweis zu einer grundlegenden Veranstal- tung aus der Informatik (z. B. "Einführung in die In- formatik für Hörer anderer Fachrichtungen") 6 SWS V+Ü |
5
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| 4. Multimediale Systeme I | Mündliche Prüfung (Dauer 30 Min.) oder Klausur (Dauer etwa 60 bis 90 Min.) |
Leistungsnachweis in "Multimediale Systeme I", 4 SWS V+Ü |
3
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Eine Prüfungsleistung gilt als mit "nicht ausreichend" bewertet, wenn der Kandidat zu der betreffenden Prüfung ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn er nach Beginn des Prüfungszeitraumes ohne triftige Gründe von einer einzelnen Prüfung zurücktritt. Die für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen der Prüfungskanzlei unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit des Kandidaten ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich. Werden die Gründe anerkannt, so setzt der Fachprüfungsbeauftragte zur Fortsetzung der Prüfung einen neuen Prüfungstermin fest.
Meldet sich ein Kandidat aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht so rechtzeitig ordnungsgemäß zu den Prüfungsleistungen an, daß er alle Prüfungsbestandteile zu den regulären Prüfungsterminen bis zum Ende des siebenten Semesters ablegen kann, oder legt er eine Prüfung nicht ab, zu der er sich gemeldet hat, so gelten die nicht fristgerecht abgelegten Prüfungen als abgelegt und erstmals nicht bestanden, es sei denn, der Kandidat hat die Gründe für die nicht rechtzeitige Anmeldung bzw. für das Versäumnis nachweislich nicht zu vertreten.
Bayreuth, den 03. 09. 2003
Prof. Dr. R. Laue
Ansprechpartner für diese Webseite: Pruefungsamt.ZUV2@uvw.uni-bayreuth.de

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