Anglistik

Kurz-Info zum Praktikum Bachelor of Arts  Anglistik

 

Status: Pflichtpraktikum gemäß § 9 StO; Anrechnung mit 12 ECTS Leistungspunkte
Dauer: mindestens  8 Wochen (teilbar in 2 x 4 Wochen oder vereinbarte 320 Stunden über einen längeren Zeitraum verteilt beim gleichen Arbeitgeber/Praktikumgeber
Zeitpunkt: möglichst vorlesungsfreie Zeit; nach dem 2. oder 3. Semester

 

Anforderungen:

  • außeruniversitäre Einrichtungen: Unternehmen oder Institutionen
  • Betreuung durch eine dafür qualifizierte Person
  • Tätigkeiten im Deutschland, Europa oder außereuropäischen Ausland, auf die das Studium vorbereitet
  • Mitarbeit in mindestens zwei Schwerpunktbereichen
  • keine semesterbegleitenden Jobs oder Semesterferien-Jobs
  • Praktika im Betrieb der eigenen Familie oder rein ausführenden Tätigkeiten werden nur in geringerem Umfang    (4 Wochen) anerkannt

 

Praktikummöglichkeiten:

  • Öffentlichkeitsarbeit, Managementassistenz, Kunden- oder Personalbetreuung bei national oder international operierenden Unternehmen und Organisation;
  • Tätigkeiten im Auswärtigen Dienst oder in der Europapolitik;
  • Kultur- und Veranstaltungsmanagement
  • journalistische und redaktionelle Tätigkeiten bei Rundfunk, Fernsehen, Presse, Verlagen, neuen Medien;
  • Tätigkeiten in der Tourismusbranche, in Unternehmensberatungen oder  Werbeagenturen

 

Praktikumsuche:

  • Eigenwerbung
  • Hilfe durch Praktikantenservice Bachelor

 

Praktikumbericht (Berichtsheft)

  • Deckblatt mit Studienjahrgang, Haupt- und Kombinationsfach, Matrikel-Nummer, Name. Adresse, Telefon, e-Mail,  Praktikumgeber (Adresse), Praktikumzeitraum
  • 3-seitiger Bericht, zur einen Hälfte Beschreibung des Praktikumgebers, der Betriebsorganisation und des Praktikumsplatzes sowie der ausgeführten Aufgaben oder Projekte sowie zur anderen Hälfte  kritische Analyse des Praktikums: Reflexion der Studienrelevanz (Zusammenhang mit Studieninhalten)
  • Praktikumzeugnis (Arbeitszeugnis) des  Praktikumgebers (Arbeitgebers) in Kopie wie Original  (wird zurückgegeben)
  • Evaluationsbogen
  • Praktikumschein bzw. Teil-Praktikumschein (beim ersten Teilpraktikum)

 

Hinweis:

    Versicherungsrechtliche Fragen rechtzeitig vor Praktikumbeginn abklären!

 

 

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