Metalltechnik - Berufliche Bildung
Kurz-Info zum Praktikum Bachelor of Education Metalltechnik: pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
| Status: | Pflichtpraktikum (gemäß PO 1) mit Anrechnung mit 6 ECTS-Leistungspunkten (PO 3.2. vom 20.10.2011; auch Modul EWS 7 Bachelor of Education Metalltechnik) |
| Dauer: | mindestens 80 Unterrichtsstunden (inkl. Einführungsveranstaltung) in der Regel im Laufe von ein oder zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren (PO 3.2 vom 20.Oktober 2011) |
| Zeitpunkt: | nach Ableistung Orientierungspraktikum (PO 3.2. vom 30.Oktober 2011) |
Anforderungen:
- Voraussetzung für die Aufnahme des studienbegleitenden pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums ist der Nachweis der erfolgreichen Ableistung des Orientierungspraktikums durch Vorlage bei der Leiterin oder beim Leiter des Praktikantenservice Bachelor als Praktikumsamt. (PO 3.2. vom 20.10.2011)
- Das Orientierungspraktikum dient dem Kennen lernen der beruflichen Schulen aus der Sicht des Lehrers und der ersten Überprüfung der Neigung und Eignung für den angestrebten Beruf. Die Studierenden haben ein Orientierungspraktikum von 3 - 4 Wochen Dauer zu absolvieren. Mindestens eine Woche ist dabei an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule zu absolvieren. Es wird zudem empfohlen, auch eine Schulart kennen zu lernen, für die die Lehrbefähigung nicht angestrebt wird. Das Orientierungspraktikum soll vor Beginn des Studiums, es muss spätestens vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums abgeleistet werden. Um das Orientierungspraktikum hat sich der Studierende eigenverantwortlich zu kümmern. Der Nachweis über das Orientierungspraktikum ist im Prüfungsamt einzureichen. (PO 3.1. und 4 vom 20.10.2011)
- Die Teilnahme an einer von der Universität durchgeführten, auf das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum bezogenen Lehrveranstaltung ist verpflichtend.(PO 3.2. vom 20.Oktober 2011)
Aufgaben und Ziele:
Im pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum haben die Studierenden insbesondere folgende Aufgaben uznd Studienziele, wobei die Gesamtverantwortung bei dem jeweiligen Mentor verbleibt:
- Einbindung in den Unterricht des Mentors und weiterer Lehrkräfte der Universitätsschule,
- Einsicht in Lehrpläne und didaktische Jahresplanungen,
- Kennen lernen verschiedener Möglichkeiten zur Sicherung von Lerninhalten,
- Unterstützung der Mentoren bei der Erstellung und Korrektur von Leistungserhebungen,
- Beobachtung des Lern- und Sozialverhaltens der Schülerinnen und Schüler in der Klasse,
- Beobachtung des Lehrerinnen und Lehrerhandelns im Unterricht: Ist ein Studenaufbau erkennbar? Wenn ja, welche Phasen folgen aufeinander? Wie geht die Lehrerin bzw. der Lehrer mit Störungen um? Welche Rituale sind erkennbar? Was würden Sie für sich übernehmen wollen, was nicht? Beobachten Sie eine einzelne Schülerin bzw. einen einzelnen Schüler, wie er sich bei unterschiedlichen Arbeitsformen (z.B. Frontal- vs. Gruppenunterricht) verhält!
- Kennen lernen verschiedener Lehrerinnen- bzw. Lehrerpersönlichkeiten. Welche Erfahrungen macht er mit unterschiedlichen Unterrichtsformen? Welches Benotungssystem praktiziert er?
- Sammeln von Erfahrungen bei der individuellen Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler,
- Vorbereitung, Durchführung und Analyse mehrer eigener Unterrichtsversuche sowie Begleitung und Betreuung von Klassen oder Lerngruppen in angemessenem Umfang,
- Mitgestaltung von Übungseinheiten,
- Kennen lernen außerunterrichtlicher Aufgaben einer Lehrkraft. Wie laufen die Pausen ab? Wie gehen die Schüler miteinander um?
- Übernahme von einfachen Organisationsaufgaben und Teilnahme am Prozess der Schulentwicklung als Mitglied der Schulfamilie. (alles PO 3.2. vom 20.10.2011)
Auf das Modulhandbuch und das Modul EWS 7 wird hingewiesen.
Praktikummöglichkeiten:
Zur Durchführung des pädagogisch-didaktischen Praktikums teilt die Regierung im Einvernehmen mit der Universität Bayreuth geeigente Schulen ("Universitätsschulen") zu. Der Universität Bayreuth wurde für Metalltechnik zugeordnet:
Staatliche Berufsschule I technisch-gewerblich Bayreuth Universitätsschule: Sie übernimmt die Leitung und Koordination des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums Fahrzeugtechnik www.bs1-bt.de E-mail: Sekretariat@bs1-bt.de Kerschensteiner Str. 6 95448 Bayreuth Tel. 0921-507 3936-0
(Mentoren sind derzeit die Lehrkräfte Bernhard Feneis, Jürgen Hüttmann und Bernd Zimmermann.)
Praktikumsmeldung:
- Zur Ableistung des studienbegleitenden pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums hat sich der Studierende beim Leiter des Praktikantenservice-Bachelor (als Leiter des Praktikumsamts dafür) rechtzeitig nach öffentlicher Bekanntmachung zu melden. Für Schulhalbjahr Februar-Juli 2013 ist Meldetermin 20.Januar 2013.
- Die Einweisung in die Praktikumsschule erfolgt durch den Praktikantenservice Bachelor als Praktikumsamt. und ist verbindlich.
- Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung an eine bestimmte Schule und in einen bestimmten Zeitabschnitt; Orts- und Zeitwünsche werden jedoch nach Möglichkeit berücksichtigt.(alles PO 6 vom 20. Oktober 2011)
Praktikumbescheinigung
- Die Bescheinigung über das studienbegleitende pädagogisch-didaktische Schulpraktikum ist von der Berufschule entsprechend dem Muster zur Praktikumsordnung auszustellen.
- Die erfolgreiche Teilnahme setzt grundsätzlich voraus, dass der Studierende am Praktikum regelmäßig teilgenommen und sämtliche im Rahmen des Praktikums gestellten Aufgaben mit ausreichendem Ergebnis erledigt hat. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie im Zeitraum des betreffenden Praktikums gefertigt werden können.
- Bei Praktika, an denen nicht erfolgreich teilgenommen wurde, wird keine Bescheinigung erteilt. In diesen Fällen ist das Praktikum zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu wiederholen und bei einem anderem Mentor (Praktikumslehrkraft) beziehungsweise einer anderen Schule abzuleisten.
Gelenktes Berufspraktikum:
- Ein mindestens dreimonatiges gelenktes Berufspraktikum ist abzuleisten. (PO 3.3. vom 20.10.2011)
- Die Betreuung dieses gelenkten Berufspraktikums erfolgt durch das Praktikumsamt der Fakultät für Angewandte Naturwissenschaften. (PO vom 20.10.2011)
Hinweis:
Versicherungsrechtliche Fragen rechtzeitig vor Praktikumbeginn abklären!
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