Studienbeiträge

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Auf dieser Seite finden Sie folgende Inhalte:

A. Beitragspflicht

B. Höhe des Beitrags

C. Nichtbestehen der Beitragspflicht und Befreiung auf Antrag

D. Fälligkeit und Zahlung

E. Rückerstattung von Studienbeiträgen

F. Studienbeitragsdarlehen

G. Ansprechpartner

 

A. Beitragspflicht

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Nach Artikel 71 i.V.m. Artikel 101 Absatz 1 BayHSchG sind ab dem Sommersemester 2007 Studienbeiträge zu erheben. Die Beitragspflicht besteht gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 der Studienbeitragssatzung grundsätzlich für jede Studierende und jeden Studierenden, es sei denn, einer der unten genannten Ausnahmetatbestände ist erfüllt.
Einzelheiten zur Erhebung hat die Universität in der folgenden Satzung geregelt:

Die wichtigsten Bestimmungen zur Erhebung der Studienbeiträge werden im Folgenden erläutert:

 

B. Höhe des Beitrags

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Der Beitrag beträgt an der Universität Bayreuth im ersten Hochschulsemester einmalig 300,00 €, ab dem 2. Hochschulsemester 450,00 € pro Semester.

Hinweis: ab dem WS2012/13 steigt der Studienbeitrag ab dem 2. Hochschulsemester wieder auf 500,00 € an.

 

C. Nichtbestehen der Beitragspflicht und Befreiung auf Antrag

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In bestimmten Fällen hat der Gesetzgeber keine Beitragspflicht vorgesehen. In anderen wiederum besteht die Möglichkeit der Beitragsbefreiung auf Antrag. Informationen erhalten Sie in den folgenden Hinweisen zum Nichtbestehen der Beitragspflicht und Befreiung auf Antrag:
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Hier finden Sie ab jetzt nicht mehr einen Antrag auf Befreiung, sondern mehrere Anträge, jeweils nach Befreiungsgründen sortiert:

 

Die Übersichten der Befreiungen sortiert nach Gründen der letzten Semester finden Sie hier.

Frist

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Es muss für jedes Semester ein neuer Antrag gestellt werden. Erfolgte eine längerfristige Befreiung, beachten Sie bitte die Angaben im Befreiungsbescheid.
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Das Fristende für die Antragstellung ist das jeweilige Semesterende:

  • für das Sommersemester der 30. September,
  • für das Wintersemester der 31. März.

D. Fälligkeit und Zahlung

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Der Studienbeitrag ist zusätzlich zum Studentenwerksbeitrag mit den Antrag auf Immatrikulation bzw. mit dem Antrag auf Rückmeldung fällig. Die Termine zur Immatrikulation bzw. Rückmeldung werden gesondert bekannt gegeben.

Bei nicht fristgerechter oder unvollständiger Zahlung wird die Immatrikulation versagt, bzw. die Exmatrikulation vorgenommen.

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Semesterbeitrag für das Sommersemester 2012:
- Studienbeitrag: einmalig im ersten Hochschulsemester 300,00 €, ab dem 2. Hochschulsemester 450,00 €
- Studentenwerksbeitrag, einschl. Semesterticket: 79,90 €
- Semesterbeitrag insgesamt: einmalig im ersten Hochschulsemester 379,90 €, ab dem 2. Hochschulsemester 529,90 €

Bei der Überweisung des Semesterbeitrags, sind folgende Angaben erforderlich:

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- Empfänger: Staatsoberkasse Bayern in Landshut

- Bankverbindung: Bayer. Landesbank München, BLZ 700 500 00, Konto-Nr. 4101190315

- Verwendungszweck:

  • bei Rückmeldung: "Ihre Matrikelnummer,RM121,Nachname,Vorname"
  • bei Immatrikulation: "Bewerbernummer,IM121,Nachname,Vorname"

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Bei Überweisungen aus dem Ausland:
BIC: BYLADEMM
IBAN: DE36 7005 0000 4101 1903 15

 

E. Rückerstattung von Studienbeiträgen

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Allgemeines:

Da eine automatische Rückerstattung nicht erfolgt, ist eine Beantragung der Rückerstattung z.B. für folgende Fälle erforderlich:

  • Studierende, die den Studienbeitrag entrichtet, aber erfolgreich einen Antrag auf Befreiung gestellt haben
  • rückgemeldete Studierende, die für das betreffende Semester beurlaubt oder aufgrund ausbildungsbezogener Tätigkeit von der Studienbeitragspflicht freigestellt wurden
  • im Fall der Einzahlung ohne Zustandekommen der Rückmeldung bzw. im Fall der Exmatrikulation vor Beginn des neuen Semesters
  • bei Exmatrikulation im laufenden Semester
  • bei Überzahlung

Die Rückerstattung ist unverzüglich zu beantragen. Verwenden Sie hierzu bitte folgenden Vordruck:

Antrag auf Rückerstattung der Semesterbeiträge

 

Hinweise zur Rückerstattung des Studienbeitrags:

- Anteile Rückerstattung bei Exmatrikulation im laufenden Semester:

Nachdem erfolgreich ein Antrag auf Befreiung wegen unzumutbarer Härte gestellt wurde, wird der Studienbeitrag ganz oder teilweise auf Antrag zurück erstattet. Bei einer Exmatrikulation mit Wirkung bis zum

  • 30.04. (SoSe) / 31.10. (WS)                  werden 450,00 € (im 1. HS 300,00 €)
  • 31.05. (SoSe) / 30.11. (WS)                  werden 350,00 € (im 1. HS 250,00 €)
  • 30.06. (SoSe) / 31.12. (WS)                  werden 250,00 € (im 1. HS 200,00 €)
  • 31.07. (SoSe) / 31.01. (WS)                  werden 150,00 € (im 1. HS 150,00 €)
  • 31.08. (SoSe) / 28. bzw. 29.02 (WS)     werden   50,00 € (im 1. HS 100,00 €)

zurückerstattet. In welcher Höhe der Studienbeitrag zurückerstattet wird, entnehmen Sie bitte dem Befreiungsbescheid.

- Rückerstattung des Studienbeitrags in voller Höhe bei einer Exmatrikulation zwischen dem 01.05. bzw. 01.11. und dem 31.05. bzw. 30.11.:

Dies ist nur möglich, wenn die Exmatrikulation aufgrund einer Zulassung und Immatrikulation an einer anderen Hochschule in einen dort zulassungsbeschränkten Studiengang erfolgt. Als Nachweise sind zwingend eine Kopie des Zulassungsbescheides sowie eine Studienbescheinigung der neuen Hochschule beizulegen.

 

Hinweise zur Rückerstattung des Semestertickets:

Das Semesterticket wird nach Beginn des Semesters nur bei einer Exmatrikulation bis einschließlich des letzten Tages vor Vorlesungsbeginn zurück gezahlt.

 

Hinweise zur Rückerstattung des Studentenwerksbeitrags: (Achtung Neuregelung ab SS2012)

Der Studentenwerksbeitrag wird nach Beginn des Semesters nur bei einer Exmatrikulation bis einschließlich des letzten Tages vor Vorlesungsbeginn zurück gezahlt.

 

Hinweise zur Höhe des Rückerstattungsbetrags:

Die Höhe des zu erstattenden Betrags richtet sich nach dem Exmatrikulationsdatum und kann folgender Übersicht entnommen werden.

 

F. Studienbeitragsdarlehen

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Zur sozialverträglichen Ausgestaltung der Studienbeträge wird in Bayern ein elternunabhängiges Studienbeitragsdarlehen ohne Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse, ohne Sicherheitsleistungen und Bonitätsprüfung über die KfW-Förderbank angeboten.

Die rechtlichen Regelungen dazu finden Sie hier:
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Verordnung über Darlehen zur Studienbeitragsfinanzierung (StuBeiDaV) (pdf)

Die Webseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst bieten ausführliche Informationen zu
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Darlehensberechtigung, Antragstellung und Rückzahlung u.a. (bitte im eigenen Interesse detailliert durchlesen)

Anträge auf Gewährung des Studienbeitragsdarlehen können im
Online-Antragstellungs-Modus für Kredite der KFW-Förderbank gestellt werden.

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Wichtige Hinweise:

Bitte zahlen Sie nur 79,90 €, wenn Sie einen Antrag auf Gewährung eines Studienbeitragsdarlehens stellen möchten.

Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf Gewährung des Studienbeitragsdarlehens nur unter folgenden Voraussetzungen bearbeitet werden kann:

  • Insbesondere die im Teil A des Antragsdatensatzes gemachten persönlichen Angaben sind nicht fehlerhaft (vollständige Namen, wie sie im Personalausweis stehen und nicht nur der Rufname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Art, Nummer, Gültigkeitsdauer und ausstellende Behörde des Ausweises)
  • Beim Feld "Anzahl der nach dem Wintersemester 2006/2007 an einer in § 1 der Verordnung über Darlehen zur Studienbeitragsfinanzierung genannten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland absolvierten Hochschulsemester inkl. des 1. zu finanzierenden Semesters" ist die Anzahl aller seit dem Sommersemester 2007 an einer Deutschen Hochschule absolvierten Semester (Hochschulsemester) - inklusive des Semesters, für das der Darlehensantrag gestellt werden soll - einzutragen.

Bitte legen Sie den 15-seitigen Vertrag zusammen mit der "Versicherung an Eides statt" persönlich in der Studierendenkanzlei vor. Bringen Sie bitte einen gültigen Personalausweis mit. An Stelle des Personalausweises besteht auch die Möglichkeit sich durch einen Reisepass zusammen mit einer Meldebescheinigung auszuweisen.

Wichtig: Antrag auf Studienbeitragsdarlehen und eidesstattliche Erklärung sind nicht unterschrieben mitzubringen. Die Unterschrift erfolgt in der Studierendenkanzlei.

 

G. Ansprechpartner für Rückfragen und weitere Informationen

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Frau Franziska Popp
Telefon 0921 / 55-5232
Fax: 0921 / 55-84-5346
E-Mail: franziska.popp@uvw.uni-bayreuth.de

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Studierendenkanzlei