Beiträge zur Einschreibung für das Sommersemester 2013

Überweisung:

  • Empfänger: Staatsoberkasse Bayern in Landshut
  • Bankverbindung: Konto-Nr. 4101190315, Bayer. Landesbank München, BLZ 700 500 00
  • Verwendungszweck (falls vorhanden): Ihre Bewerbernummer,IM131,Nachname,Vorname
    Bitte unbedingt in der hier genannten Reihenfolge mit Komma und ohne Leerzeichen angeben, da sonst die Zahlung nicht zugeordnet werden kann

Bei Überweisungen aus dem Ausland:
BIC: BYLADEMM
IBAN: DE36 7005 0000 4101 1903 15

 

Beitragshöhe:

Der Gesamtbetrag von

  • 381,90 € einmalig für Studierende im 1. Hochschulsemester,
  • 531,90 € ab dem 2. Hochschulsemester
    Bitte beachten: sofern Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren, überweisen Sie 531,90 €; der Betrag von 381,90 € gilt nur für das erste Hochschulsemester insgesamt

setzt sich wie folgt zusammen:

  1. dem Studentenwerksbeitrag in Höhe von 42, 00 €
  2. zusätzlichen Kostenpauschale für das "Semesterticket" in Höhe von 39,90 €
    Bitte beachten Sie:
    Schwerbehinderte, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und im Besitz des Beiblatts zum Ausweis für Schwerbehinderte mit der zugehörigen gültigen Wertmarke sind, erhalten bei Vorlage des entsprechenden Nachweises die zusätzliche Kostenpauschale (39,90 €) erstattet.
  3. dem Studienbeitrag in Höhe von 300,00 € einmalig für Studierende im 1. Hochschulsemester bzw. in Höhe von 450,00 € für Studierende ab dem 2. Hochschulsemester
    Als Hochschulsemester zählen alle Semester, für die an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich ehemalige DDR, einschließlich Urlaubs- bzw. Praxissemester) die Immatrikulation bestand.

 

Bitte beachten Sie:

  • Bei einer Beantragung des Studienbeitragsdarlehens bei der KfW müssen Sie den Studienbeitrag nicht selbst entrichten. Der Beitrag wird in diesem Fall von der KfW-Förderbank direkt an die Universität Bayreuth gezahlt. Die Verpflichtung zur Zahlung des Studentenwerksbeitrags/Semestertickets bleibt unberührt.
    Sofern Sie einen Antrag auf Studienbeitragsdarlehen zu stellen beabsichtigen, ist dieser bei der Einschreibung ausgedruckt mit vorzulegen (persönliches Erscheinen zur Einschreibung deshalb zwingend erforderlich!). 

    Informationen sowie das Antragsformular zum Studienbeitragsdarlahen
    finden Sie unter Punkt F auf der folgenden Seite. In diesem Fall überweisen Sie 81,90 Euro (Beleg mitbringen!).
  • Gleichfalls soll ein Antrag auf Befreiung von der Studienbeitragspflicht (vgl. Punkt C) mit der Einschreibung gestellt werden (Befreiungsantrag und entsprechende Anlagen den Unterlagen zur Immatrikulation beilegen). In diesem Fall überweisen Sie 81,90 Euro (Beleg beifügen!).