Bewerbung zulassungsbeschränkte Studiengänge

Wichtige Information in eigener Sache: Die Universität Bayreuth nimmt auch im Wintersemester 2013/14 am Koordinierten Bescheidversand teil. Nähere Informationen finden Sie hier.

Allgemeine Hinweise

  • Der Bewerbungszeitraum liegt für das WS2013/14 in der Zeit von Mitte Mai bis 15. Juli 2013 (Posteingang).
  • Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland müssen sich beim International Office der Universität Bayreuth bewerben (Ausnahme: Bildungsinländer).
  • Hinweis für Bewerberinnen und Bewerber, die über eine Hochschulzugangsberechtigung aus dem Vereinigten Königreich oder Irland verfügen sowie Bewerberinnen und Bewerber mit Internationalem Baccalaureate-Diplom:
    Sie bewerben sich fristgerecht bis 15. Juli 2013 und senden bis 24. Juli 2013 den Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung durch vorläufigen Bescheid mit Notenfestsetzung der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern ein; den endgültigen Nachweis reichen Sie bis Vorlesungsbeginn nach.
  • Hinweise zum örtlichen Auswahlverfahrn finden Sie hier.

Wichtige Hinweise für Bewerbungen Sportökonomie, B.Sc.

  • die Kriterien zur Verbesserung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung finden Sie hier
  • Hinweise zur bayerischen Sporteignungsprüfung:

    • Das Erfordernis der bestandenen bayerischen Sporteignungsprüfung für den Bachelorstudiengang Sportökonomie wurde abgeschafft. Im Hinblick darauf, dass das Studiengangskonzept in Zukunft dahingehend geändert werden soll, dass der sportpraktische Anteil erhöht wird, empfehlen wir dennoch dringend eine Teilnahme an der bayerischen Sporteignungsprüfung.
    • BewerberInnen, die über eine gültige bayerische Sporteignungsprüfung verfügen, erhalten eine Verbesserung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung nach den o.g. Kriterien, sofern der Nachweis der bestandenen Prüfung bis einschließlich 31.07.2013 bei der Studierendenkanzlei eingereicht wird. Sofern Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht über den Nachweis verfügen, aber bereits für die bayerische Sporteignungsprüfung angemeldet sind, geben Sie bei der Online-Bewerbung in jedem Fall an, dass Sie Kriterien zur Verbesserung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung geltend machen wollen und reichen den Nachweis wie beschrieben bis 31.07.2013 nach - im Falle eines Nichtbestehens der Prüfung ist die Bewerbung dennoch gültig und wird dann ohne Verbesserung am Verfahren beteiligt. Ein nach dem 31.07.2013 eingereichter Nachweis über die bayerische Sporteignungsprüfung kann für eine Verbesserung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung nicht akzeptiert werden.
    • Außerhalb Bayern erworbene Sporteignungsprüfungen gelten nicht automatisch und müssen vom Sportzentrum in Passau anerkannt werden.
    • Informationen zur Anmeldung zur Prüfung sowie zur Anerkennung außerhalb Bayern erworbener Prüfungen finden Sie hier.

Art der Bewerbung

  • für das erste Fachsemester:
    Betriebswirtschaftslehre BSc:
    mit Online-Verfahren (siehe unten)

  • für ein höheres Fachsemester in Sportökonomie:
    Informationen sowie den Antrag zur Bewerbung finden Sie hier
    Hinweis: Betriebswirtschaftslehre ist ab dem zweiten Semester zulassungsfrei, Sie können sich direkt einschreiben (Voraussetzung Anrechnung vom Prüfungsamt RW)

Online Verfahren: Bewerbungsprozess

1. Stufe

Auf der Webseite „Antrag für die Online-Bewerbung“ (siehe unten) tragen Sie Ihre Daten ein. Das am Ende aufgeführte pdf-Dokument drucken Sie bitte aus.

Bitte beachten:
Wenn Sie im Sommersemester 2011 an einer bayerischen Hochschule in speziellen Studienangeboten gemäß Art. 47 Abs. 3 BayHSchG (Bezeichnungen an den Hochschulen: z.B. Universität Bayreuth: Orientierungsstudium; Universität Bamberg: Überbrückungsstudium) eingeschrieben waren, zählt dies nicht als Studium und ist bei den Angaben zum früheren Studium nicht einzugeben. Bei Zweifeln, ob es sich um ein spezielles Studienangebot nach Art. 47 Abs. 3 BayHSchG handelt, wenden Sie sich bitte an Ihre Hochschule.

 

Muss ich zur Online Bewerbung zusätzlich Unterlagen per Post einsenden?

 

Unterlagen sind einzusenden, sofern Sie:

  • zum Bewerbungsstichtag (15.07.2013) noch minderjährig sind (in dem Fall müssen die Erziehungsberechtigten auf dem Bewerbungsantrag mit unterschreiben) oder
  • sich für BWL bewerben und dabei eine einschlägige Berufsausbildung (muss vor dem 15. Juli 2013 abgeschlossen sein) oder eine mind. dreijährige studiengangspezifische berufspraktische Vollzeittätigkeit zur Notenverbesserung geltend machen wollen, oder
  • sich für Sportökonomie bewerben, oder
  • eine bevorzugte Zulassung oder eine außergewöhnliche Härte oder einen Nachteilsausgleich geltend machen, oder
  • zu den Zweitstudienbewerben zählen, oder
  • Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) außerhalb Deutschlands abgeschlossen haben.

In diesen Fällen werden Sie auf der letzten Seite des Ausdrucks des Online-Antrages aufgefordert, den Antrag mitsamt den genannten Unterlagen bis spätestens 15. Juli 2013 an uns zu senden (Ausschlussfrist: Es ist nicht das Datum des Poststempels maßgebend, sondern der Antrag muss bis zum 15. Juli 2013, 24:00 Uhr bei der Universität Bayreuth eingegangen sein). Erst dann ist die Bewerbung wirksam und Sie können am Auswahlverfahren teilnehmen. Eine Bewerbung durch Dritte ist durch schriftliche Bevollmächtigung möglich.

 

In allen anderen Fällen wird die Bewerbung bereits durch Beendigung des Online-Verfahrens wirksam (Einsenden der Unterlagen per Post nicht erforderlich).

Bewahren Sie den Online-Ausdruck in diesem Fall für Ihre eigenen Unterlagen auf. Bitte beachten Sie, dass Ihre eingegebenen Daten erst nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens bei der Einschreibung von uns geprüft werden. Bitte achten Sie deshalb unbedingt auf eine richtige Eingabe insbesondere bei der Durchschnittsnote und des Jahrs des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung. Sofern Sie nach erfolgter Eingabe feststellen, eine falsche Eingabe gemacht zu haben, können Sie sich auch erneut für den gleichen Studiengang bewerben (Sie erhalten dann eine neue Bewerbernummer). Bei der Eingabe mehrerer Bewerbungen für ein und denselben Studiengang nimmt nur die zuletzt abgegebene Bewerbung am Verfahren teil.

2. Stufe

Nach Ende der Bewerbungsfrist erfolgt das Zulassungsverfahren. Sie erhalten einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid per Post voraussichtlich Anfang August. Bitte beachten Sie die Hinweise auf Ihrem Zulassungsschreiben. Evtl. Nachrückverfahren werden ab Anfang September durchgeführt.

Hinweise zur Einschreibung:

  1. Dem Zulassungsbescheid entnehmen Sie, welche Unterlagen Sie per Post bis zu welchem Zeitpunkt an uns senden müssen.
  2. Sollte bei der Kontrolle der Unterlagen festgestellt werden, dass die Zulassung aufgrund falsch angegebener Bewerbungsdaten erfolgte, kann eine Einschreibung nicht zustande kommen.
  3. Sofern Sie alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht haben, werden Sie als Studierender an der Universität Bayreuth immatrikuliert.
    Sie erhalten Ihre Benutzerkennung per E-Mail (bis zu zwei Wochen nach Eingang der Unterlagen). Ihr Passwort entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsschreiben. Danach können Sie sich im Online-Dienst anmelden und sich Studienbescheinigungen ausdrucken.
  4. Ihre UBT-Campus-Card erhalten Sie per Post (bis zu zwei Wochen nach Eingang der Unterlagen, je nach Anzahl der eingehenden Immatrikulationsanträge).
  5. Alle weiteren Hinweise für Ihr Studium erhalten Sie auf der Informationsseite für StudienanfängerInnen.

Hier geht`s zum Antrag für die Online-Bewerbung:

Zulassungsbeschränkte Studiengänge