Bewerbung zulassungsbeschränkte Studiengänge

Allgemeine Hinweise

  • Vorab wird auf die Initiative einzelner Hochschulen zur Mehrfachbewerbung hingewiesen. Ausführliches hier.
  • Der Bewerbungszeitraum liegt für das SS2012 in der Zeit von Anf. Dez. 2011 - 15.01.2012 (Eingang).
  • Studieninteressierte aus dem Ausland sowie Bildungsausländer (deutsche Staatsangehörige, die ihre Schulbildung außerhalb Deutschlands abgeschlossen haben), müssen sich beim International Office der Universität Bayreuth bewerben (Ausnahme: Bildungsinländer).
  • Hinweis für Bewerberinnen und Bewerber, die über eine Hochschulzugangsberechtigung aus dem Vereinigten Königreich oder Irland verfügen sowie Bewerberinnen und Bewerber mit Internationalem Baccalaureate-Diplom: Sie bewerben sich bitte mit dem Anerkennungsbescheid (mit Notenfestsetzung) der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern.

 

Art der Bewerbung

  • für das erste Fachsemester:
    Betriebswirtschaftslehre BSc:
    mit Online-Verfahren (siehe unten)
  • für zulassungsbeschränkte Studiengänge in höhere Fachsemester:
    Informationen sowie den Antrag zur Bewerbung finden Sie hier
    Hinweis: Betriebswirtschaftslehre ist ab dem zweiten Semester zulassungsfrei, Sie können sich direkt einschreiben (Voraussetzung Anrechnung vom Prüfungsamt RW)

 

Online Verfahren: Bewerbungsprozess

1. Stufe

Auf der Webseite „Antrag für die Online-Bewerbung“ (siehe unten) tragen Sie Ihre Daten ein. Das am Ende aufgeführte pdf-Dokument drucken Sie bitte aus.

Bitte beachten:
Wenn Sie im Sommersemester 2011 an einer bayerischen Hochschule in speziellen Studienangeboten gemäß Art. 47 Abs. 3 BayHSchG (Bezeichnungen an den Hochschulen: z.B. Universität Bayreuth: Orientierungsstudium; Universität Bamberg: Überbrückungsstudium) eingeschrieben waren, zählt dies nicht als Studium und ist bei den Angaben zum früheren Studium nicht einzugeben. Bei Zweifeln, ob es sich um ein spezielles Studienangebot nach Art. 47 Abs. 3 BayHSchG handelt, wenden Sie sich bitte an Ihre Hochschule.

 

Muss ich zur Online Bewerbung zusätzlich Unterlagen per Post einsenden?

 

Unterlagen sind einzusenden, sofern Sie:

  • sich für BWL bewerben und dabei eine einschlägige Berufsausbildung (muss vor dem 15.01.2012 abgeschlossen sein) oder eine mind. dreijährige studiengangspezifische berufspraktische Vollzeittätigkeit zur Notenverbesserung geltend machen wollen, oder
  • eine bevorzugte Zulassung oder eine außergewöhnliche Härte oder einen Nachteilsausgleich geltend machen, oder
  • zu den Zweitstudienbewerben zählen.

In diesen Fällen werden Sie auf der letzten Seite des Ausdrucks des Online-Antrages aufgefordert, den Antrag mitsamt den genannten Unterlagen bis spätestens 15.01.2012 an uns zu senden (Ausschlussfrist: Es ist nicht das Datum des Poststempels maßgebend, sondern der Antrag muss bis zum 15. Januar 2012, 24:00 Uhr bei der Universität Bayreuth eingegangen sein). Erst dann ist die Bewerbung wirksam und Sie können am Auswahlverfahren teilnehmen. Eine Bewerbung durch Dritte ist durch schriftliche Bevollmächtigung möglich.

 

In allen anderen Fällen wird die Bewerbung bereits durch Beendigung des Online-Verfahrens wirksam (Einsenden der Unterlagen per Post nicht erforderlich).

Bewahren Sie den Online-Ausdruck in diesem Fall für Ihre eigenen Unterlagen auf. Bitte beachten Sie, dass Ihre eingegebenen Daten erst nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens bei der Einschreibung von uns geprüft werden. Bitte achten Sie deshalb unbedingt auf eine richtige Eingabe insbesondere bei der Durchschnittsnote und des Jahrs des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung. Sofern Sie nach erfolgter Eingabe feststellen, eine falsche Eingabe gemacht zu haben, können Sie sich auch erneut für den gleichen Studiengang bewerben (Sie erhalten dann eine neue Bewerbernummer). Bei der Eingabe mehrerer Bewerbungen für ein und denselben Studiengang nimmt nur die zuletzt abgegebene Bewerbung am Verfahren teil.

 

2. Stufe

Nach Ende der Bewerbungsfrist erfolgt das Zulassungsverfahren. Sie erhalten einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid per Post voraussichtlich Anfang Februar. Bitte beachten Sie die Hinweise auf Ihrem Zulassungsschreiben. Evtl. Nachrückverfahren werden ab Anfang März durchgeführt.

 

Hinweise zur Einschreibung:

  1. Dem Zulassungsbescheid entnehmen Sie, welche Unterlagen Sie per Post bis zu welchem Zeitpunkt an uns senden müssen.
  2. Sollte bei der Kontrolle der Unterlagen festgestellt werden, dass die Zulassung aufgrund falsch angegebener Bewerbungsdaten erfolgte, kann eine Einschreibung nicht zustande kommen.
  3. Bitte beachten: Wenn Sie ein bayerisches Studienbeitragsdarlehen beantragen möchten, müssen Sie zur Einschreibung persönlich in der Studierendenkanzlei erscheinen.
  4. Sofern Sie alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht haben, werden Sie als Studierender an der Universität Bayreuth immatrikuliert.
    Sie erhalten Ihre Benutzerkennung per E-Mail (bis zu zwei Wochen nach Eingang der Unterlagen). Ihr Passwort entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsschreiben. Danach können Sie sich im Online-Dienst anmelden und sich Studienbescheinigungen ausdrucken.
  5. Ihre UBT-Campus-Card erhalten Sie per Post (bis zu zwei Wochen nach Eingang der Unterlagen, je nach Anzahl der eingehenden Immatrikulationsanträge).
  6. Alle weiteren Hinweise für Ihr Studium erhalten Sie auf der Informationsseite für StudienanfängerInnen.

Hier geht`s zum Antrag für die Online-Bewerbung:

Zulassungsbeschränkte Studiengänge