Wechsel bzw. Änderung des Studienfachs

 

1. Frist

Ein Wechsel des Studienganges oder eines Studienfaches, die Hinzunahme oder Streichung eines weiteren Studienganges oder eines weiteren Studienfaches (hierzu gehören auch Haupt-, Unterrichts-, Zweit-, Neben- und Kombinationsfachwechsel) sind nur während der Immatrikulationsfrist oder der Rückmeldefrist zulässig.

Das bedeutet, dass ein Fachwechsel nach erfolgter Rückmeldung bis vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters vorgenommen werden kann.

Die Fristen gelten nicht im Falle des Fachwechsels nach endgültig nicht bestandener Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung.

Sofern Sie sich erfolgreich um einen Platz in einem örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang beworben haben, müssen Sie zwingend die auf dem Zulassungsschreiben mitgeteilte Frist zur Ein- und Umschreibung einhalten.

 

2. Hinzunahme eines weiteren Studienganges

Die Immatrikulation für zwei oder mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge ist nur zulässig, wenn ein besonderes berufliches, wissenschaftliches oder künstlerisches Interesse am gleichzeitigen Studium in den verschiedenen Studiengängen vorliegt (vgl. Art. 42 Abs. 2 Satz 4 des Bayerischen Hochschulgesetzes).

Die Immatrikulation in zwei oder mehrere zulassungsfreie Studiengänge ist möglich. Da eine Mehrfachimmatrikulation aber keine Verlängerung der Prüfungsfristen mit sich bringt, empfiehlt sich vor Aufnahme des Studiengangs eine Studienberatung.

 

3. Übergang vom Bachelor- zum Masterstudiengang

Der Übergang vom Bachelor zum Master kann eine Doppelimmatrikulation nach sich ziehen, sofern das Bachelorzeugnis zum Zeitpunkt der Umschreibung noch nicht vorgelegt werden kann. Die Immatrikulation erfolgt dann unter der Voraussetzung, dass das Bachelorzeugnis bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgelegt wird (bedingte Immatrikulation). Falls der Studierende die an die Zulassung geknüpften Bedingungen nicht erfüllt, erfolgt die Exmatrikulation zum Ablauf des jeweiligen Semesters.

 

4. Antrag und Vorgehensweise

Bei einem geplanten Wechsel des Studiengangs ist im Interesse einer zielgerechten Studienplanung eine Beratung durch die Fachstudienberater des bisherigen Studiengangs und des geplanten Studiengangs wahrzunehmen. Daher wird bei einem Fachwechsel neben dem Fachänderungsantrag die Vorlage des nachstehenden Vordrucks "Studienfachberater-Bescheinigung" verlangt. Die entsprechenden Vordrucke finden Sie hier:

Es steht Ihnen frei, die Unterlagen einzusenden oder persönlich in der Studierendenkanzlei abzugeben.

 

Einzusenden / Mitzubringen sind:

  • ausgefüllter und unterschriebener Fachänderungsantrag
  • ggfs. Zulassungsbescheid der Universität Bayreuth (bei zulassungsbeschränkten Fächern)
  • die Bescheinigung des Fachstudienberaters
  • ggfs. schon bereits erhaltene Computerausdrucke (UBT Campus-Card, Immatrikulationsbescheinigungen, Studiennachweisblätter) des betreffenden Semesters
  • ggfs. Nachweis Eignungsprüfung Sport bzw. Nachweise über das erfolgreiche Durchlaufen von Eignungsfeststellungsverfahren in einschlägigen Studiengängen
  • ggfs. Anrechnung (Semestereinstufung) des zuständigen Prüfungsamtes bzw. Vorprüfungszeugnis
  • bei Wechsel von Kombinationsfächern in Bachelorstudiengängen, für welche im Rahmen der jeweiligen prüfungsrechtlichen Vorschriften die Zustimmung des Prüfungsamtes/Prüfungsausschusses erfordern, entsprechender Zustimmungsbescheid des zuständigen Prüfungsamtes/Prüfungsausschusses
  • ggfs. Abschlusszeugnis (Aufbau-, Erweiterungs-, Zweit-, Weiter- und Promotionsstudium) und Bestätigung des Doktorvaters (Promotionsstudium)
  • beim Weiterstudium Rechtswissenschaft (zum Abschluss der wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung):Examenszeugnis i. Original u. Kopie sowie Bestätigung des Lehrstuhls Öffentliches Recht und Wirtschaftsrecht (Professor Dr. Wißmann), zur Notenverbesserung das Examenszeugnis wie oben
  • als internationale Bewerberin bzw. Bewerber Genehmigung des Fachwechsels durch Stadt Bayreuth
  • bei Erledigung durch Dritte: schriftliche Vollmacht

Ausnahme Doppelimmatrikulation Bachelor / Master:

  • ausgefüllter und unterschriebener Fachänderungsantrag
  • Zulassungsbescheid bzw. Bestätigung des Prüfungsamtes bzw. Genehmigung durch den Prüfungsausschuss, dass Aufnahme des Studiengangs möglich ist

Seitens des zuständigen Prüfungsamtes wird der Studierendenkanzlei mitgeteilt, ob und mit welchem Ergebnis die Bachelorprüfung bestanden wurde. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird den Studierenden der Bachelorstudiengang zum Ende des Semesters beendet, ohne dass ein Nachreichen des Zeugnisses notwendig ist.

Wichtiger Hinweis für ausländische Studierende:

Ein Studienfachwechsel, der nicht durch das für Sie zuständige Ausländeramt genehmigt wurde, kann zu einem Verlust des Aufenthaltstitels führen!

Um negative ausländerrechtliche Auswirkungen zu vermeiden, sollten Sie bei einem Fachwechsel dieses Formular beim International Office bestätigen und vom Ausländeramt der Stadt Bayreuth genehmigen lassen und es zum Fachwechsel bei der Studierendenkanzlei mit einreichen.

Important advice for international students (degree seeking BA, MA, Doctoral students):

If you change your degree course / subject without getting a permission of the Immigration Office first, you risk to loose your residence permit!

To avoid negative legal consequences please fill in this form, have it confirmed by the International Office AND the Immigration Office. After that you can hand it in the Student Registry Office when you officially change the degree course / subject.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.