Oskar-Karl-Forster-Stipendium
Antragsfrist jedes Jahr zum 30. September (Ausschlussfrist)
bei Ref. I/3
Gebäude ZUV, Zimmer 114
Dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist durch das Testament des verstorbenen Konsuls Oskar Karl Forster seit 1973 die Verwaltung und Verteilung der Hälfte des jährlichen Reinertrages des Erbes für die Förderung und Ausbildung begabter und mitteloser Schüler und Studierender an Gymnasien und Hochschulen übertragen. Aus den Erlösen eines Jahren werden im folgenden Jahr der Universität Bayreuth anteilig Mittel zur Verfügung gestellt.
Für die Förderung der Ausbildung begabter und bedürftiger Studierender an der Universität Bayreuth kann im Rahmen des "Oskar-Karl-Forster-Stipendiums" eine finanzielle Unterstützung gewährt werden.
Es handelt sich hierbei um eine einmalige Beihilfe zur Beschaffung von Büchern oder sonstigen Lernmitteln. Alternativ kann ein Zuschuss zu den Druckkosten von Dissertationen gewährt werden.
Antragsberechtigt
sind Studierende ab dem 2. Semester. Die Immatrikulation an der Universität Bayreuth ist nachzuweisen.
Begabung
Im Falle der Beantragung von Zuschüssen zur Bücher- oder sonstiger Lernmittelbeschaffung ist die Befürwortung eines Hochschullehrers hinsichtlich der Zweckmäßigkeit der geplanten Anschaffung sowie der Förderungswürdigkeit des Antragstellers/der Antragstellerin, unter Würdigung der bisherigen Studienleistungen, erforderlich.
Bedürftigkeit
wird ohne weitere Prüfung anerkannt, wenn Leistungen nach dem BAföG bezogen werden. Für die Bedürftig- keitsprüfung anderer Antragsteller ist das Elterneinkommen durch Vorlage geeigneter Unterlagen (in der Regel ist dies der letzte Einkommensteuerbescheid) nachzuweisen.
Bei Zuschüssen für den Druck der Dissertation ist Bedürftigkeit nur dann gegeben, wenn der Antragsteller keine höheren Einkünfte als 1.400,00 € monatlich erzielt.
Höhe
der Beihilfe – in der Regel zwischen 100,00 € und 400,00 € - ist abhängig von der
Anzahl der Anträge und kann erst am Ende des Antragsverfahrens festgelegt werden.
Antragsformulare
sind nach Bekanntgabe der Antragsfrist im Stipendienreferat oder hier zum Ausdrucken erhältlich.
- Antragsformular (auf grünem Papier ausdrucken)
Es wird empfohlen, sich die beantragten Bücher zu notieren, da später grundsätzlich keine Auskünfte darüber gegeben werden.
Die Antragsfrist endet jeweils am 30. September eines jeden Jahres.
Dem Antrag sind folgende Anlagen beizufügen:
1. Liste der geplanten Bücher- bzw. Lernmittelbeschaffung mit Kostenaufstellung
2. Immatrikulationsbescheinigung
3. BAföG-Bescheid bzw. Nachweis über die Einkommensverhältnisse
4. Befürwortung des Hochschullehrers
Nachweis
Es werden nur Quittungen aus dem Jahr der Bewilligung und für die beantragten Bücher/Lernmittel anerkannt.
Die Quittungen/Zahlungsnachweise sind spätestens zu dem im Bewilligungsbescheid genannten Termin vorzulegen.
Auskünfte:
Timo Frommann
Ref I/3
Gebäude ZUV, Zi. 114 (Prüfungskanzlei)
95440 Bayreuth
Tel.: +49 (0)921/55-5253
e-mail: stipendien/at/uvw.uni-bayreuth.de

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