Oskar-Karl-Forster-Stipendium


Antragsfrist für 2011

bis 16.05.2011 (Ausschlussfrist) bei Ref. I/3


Für die Förderung der Ausbildung begabter und bedürftiger Studierender an der

Universität Bayreuth kann im Rahmen des "Oskar-Karl-Forster-Stipendiums" eine finanzielle Unterstützung gewährt werden.

Es handelt sich hierbei um eine einmalige Beihilfe zur Beschaffung von Büchern oder sonstigen Lernmitteln. Alternativ kann ein Zuschuss zu den Druckkosten von Dissertationen gewährt werden.

 

Antragsberechtigt

sind Studierende ab dem 2. Semester. Die Immatrikulation an der Universität Bayreuth ist nachzuweisen.

 

Begabung

Im Falle der Beantragung von Zuschüssen zur Bücher- oder sonstiger Lernmittelbeschaffung ist die Befürwortung eines Hochschullehrers hinsichtlich der Zweckmäßigkeit der geplanten Anschaffung sowie der Förderungswürdigkeit des Antragstellers/der Antragstellerin, unter Würdigung der bisherigen Studienleistungen, erforderlich.

 

Bedürftigkeit

wird ohne weitere Prüfung anerkannt, wenn Leistungen nach dem BAföG bezogen werden. Für die Bedürftigkeitsprüfung anderer Antragsteller ist das Elterneinkommen durch Vorlage geeigneter Unterlagen (in der Regel ist dies der letzte Einkommensteuerbescheid) nachzuweisen.

Bei Zuschüssen für den Druck der Dissertation ist Bedürftigkeit nur dann gegeben, wenn der Antragsteller keine höheren Einkünfte als 1.400,00 € monatlich erzielt.

 

Höhe

der Beihilfe – in der Regel zwischen 100,00 € und 400,00 € - ist abhängig von der

Anzahl der Anträge und kann erst am Ende des Antragsverfahrens festgelegt werden.

 

Antragsformulare

sind nach Bekanntgabe der Antragsfrist  im Stipendienreferat oder hier zum Ausdrucken erhältlich.

Es wird empfohlen, sich die beantragten Bücher zu notieren, da später grundsätzlich keine Auskünfte darüber gegeben werden.

 

Die Antragsfrist für 2011 ist der 16. Mai 2011.

 

Dem Antrag sind folgende Anlagen beizufügen:

1. Liste der geplanten Bücher- bzw. Lernmittelbeschaffung mit Kostenaufstellung

2. Immatrikulationsbescheinigung

3. BAföG-Bescheid bzw. Nachweis über die Einkommensverhältnisse

4. Befürwortung des Hochschullehrers

 

Nachweis

Es werden nur Quittungen aus dem Jahr der Bewilligung und für die beantragten Bücher/Lernmittel anerkannt.

Die Quittungen/Zahlungsnachweise sind spätestens zu dem im Bewilligungsbescheid genannten Termin vorzulegen.

 

Auskünfte:


Timo Frommann
Ref I/3

Gebäude RW II, Zi. 122 (Prüfungsamt RW)
95440 Bayreuth
Tel.: +49 (0)921/55-6155
Fax: +49 (0)921/55-847605
e-mail: stipendien/at/uvw.uni-bayreuth.de